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Trauerfall

Todesfall: Was jetzt zu tun ist

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Stand: Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Wenn ein Mensch gestorben ist, rufen Sie zuerst einen Arzt für die Leichenschau, zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Danach beauftragen Sie ein Bestattungshaus. Es holt die verstorbene Person ab und meldet den Tod beim Standesamt, wofür bis zum dritten Werktag Zeit ist (§ 28 Personenstandsgesetz).

Stand: Oktober 2026

Diese Seite ordnet die ersten Schritte nach einem Todesfall. Sie zeigt, was in den ersten Stunden wirklich nötig ist, was einige Tage Zeit hat und wer Ihnen welche Aufgabe abnimmt. Zu jedem Schritt finden Sie einen ausführlichen Ratgeber.

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Was ist in den ersten Stunden zu tun?

Unmittelbar nach dem Tod sind nur zwei Dinge wirklich nötig: ein Arzt, der den Tod feststellt, und die Benachrichtigung der engsten Angehörigen. Alles andere hat Zeit, bis Sie sich gesammelt haben.

  1. Sofort Bei einem Tod zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) für die Leichenschau rufen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.
  2. In den ersten Stunden Ein Bestattungshaus beauftragen. Es holt die verstorbene Person ab und bringt sie in eine Kühlung. Die Frist dafür legt das Landesrecht fest, meist 24 bis 36 Stunden.
  3. Am ersten Tag Engste Angehörige informieren, Ausweis und Urkunden der verstorbenen Person bereitlegen, nach einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag suchen.
  4. Bis zum dritten Werktag Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen (§ 28 PStG). Das übernimmt in der Regel das Bestattungshaus.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall. Fristen nach Bundes- und Landesrecht, die genauen Werte stehen in der Checkliste.
  1. Arzt rufen. Er nimmt die Leichenschau vor und stellt den Totenschein aus. Ohne Totenschein darf die verstorbene Person nicht abgeholt werden. Bei einem natürlichen Tod in der Nacht können Sie nach Auskunft der Verbraucherinitiative Aeternitas bis zum Morgen warten. Mehr im Ratgeber Totenschein.
  2. Angehörige benachrichtigen. Zuerst die Menschen, die sich verabschieden möchten, solange die verstorbene Person noch zu Hause oder im Heim ist.
  3. Abschied nehmen. Sie müssen nichts überstürzen. In den meisten Bundesländern darf eine verstorbene Person bis zu 36 Stunden dort bleiben, wo sie gestorben ist.
  4. Nach Vorsorge suchen. Gibt es eine Bestattungsverfügung, einen Vorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung? Dann stehen Wünsche, Bestattungshaus und Finanzierung oft schon fest.
  5. Bestattungshaus beauftragen. Es übernimmt Abholung, Standesamt und Organisation. Sie müssen nicht das erste Haus nehmen, das Ihnen genannt wird.

Wo ist der Mensch gestorben?

Der Ort bestimmt, wer die ersten Schritte übernimmt.

Zu Hause

Sie selbst rufen den Arzt und wählen das Bestattungshaus. Bis zur Abholung haben Sie Zeit für einen Abschied im vertrauten Umfeld. Schritt für Schritt erklärt im Ratgeber Sterbefall zu Hause.

Im Krankenhaus oder Pflegeheim

Die Einrichtung veranlasst die Leichenschau und zeigt den Tod beim Standesamt an (§ 30 PStG). Sie entscheiden, welches Bestattungshaus die verstorbene Person abholt. Mehr im Ratgeber Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim.

Ein Abschied am offenen Sarg ist auch nach einem Tod im Krankenhaus möglich, beim Bestattungshaus oder auf Wunsch zu Hause. Was dabei erlaubt ist, erklärt der Ratgeber Aufbahrung und Abschied am offenen Sarg.

Was nimmt Ihnen das Bestattungshaus ab?

Ein Bestattungshaus übernimmt den größten Teil der Formalitäten. Üblich sind:

  • Abholung und Überführung in eine Leichenhalle oder in eigene Kühlräume
  • Versorgung und Einkleidung der verstorbenen Person
  • Anzeige beim Standesamt und Bestellung der Sterbeurkunden
  • Termine mit Friedhof, Krematorium, Trauerredner und Floristik
  • Traueranzeige und Trauerkarten, auf Wunsch

Dafür braucht es von Ihnen den Totenschein, Ausweis und Urkunden der verstorbenen Person. Was genau, steht in der Liste Diese Unterlagen braucht der Bestatter. Woran Sie ein gutes Haus erkennen, zeigt der Ratgeber Einen guten Bestatter finden: 8 Prüfpunkte. Was ein Bestatter darüber hinaus leistet, beantwortet die Frage Was macht ein Bestatter?.

Was das Bestattungshaus von Ihnen wissen möchte

Im ersten Gespräch klärt das Bestattungshaus, wie die Bestattung aussehen soll. Wenn Sie die folgenden Fragen vorher in der Familie besprechen, geht das Gespräch schneller und Sie entscheiden weniger unter Druck:

  • Bestattungsart: Erdbestattung im Sarg oder Feuerbestattung mit Urne, auf dem Friedhof, im Bestattungswald oder auf See. Einen Überblick gibt der Bereich Bestattungsarten.
  • Ort: Gibt es schon ein Familiengrab? Auf welchem Friedhof soll die Beisetzung sein?
  • Abschied: Trauerfeier ja oder nein, mit welchem Redner, welcher Musik, in welchem Kreis. Wie eine Beerdigung abläuft, beschreibt der Ratgeber Wie läuft eine Beerdigung ab?.
  • Budget: Was darf die Bestattung kosten, und aus welchem Geld wird sie bezahlt?

Wie vergleichen Sie Angebote?

Auch im Trauerfall dürfen Sie mehrere Bestattungshäuser fragen. Bitten Sie um einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der jeden Posten einzeln nennt. Achten Sie darauf, dass die Leistungen des Hauses getrennt von Fremdkosten ausgewiesen sind, also von Friedhofsgebühren, Krematorium und Sterbeurkunden. Nur so lassen sich Angebote vergleichen. Unterschreiben Sie keinen Auftrag, bevor Sie wissen, was er umfasst.

Welche Fristen gelten?

Die wichtigsten Fristen der ersten Tage sind gesetzlich geregelt. Die Bestattungsfristen legt jedes Bundesland selbst fest.

FristWasGrundlage
unverzüglichLeichenschau durch einen ArztLandesrecht, z. B. § 9 BestG NRW
meist 36 StundenÜberführung in eine LeichenhalleLandesrecht, z. B. § 11 BestG NRW
3. WerktagAnzeige beim Standesamt§ 28 PStG
4 bis 10 TageErdbestattung oder EinäscherungLandesrecht
6 WochenErbe ausschlagen§ 1944 BGB

Alle weiteren Fristen, von der Unfallversicherung bis zum Finanzamt, stehen mit Gesetzesangabe in der Checkliste Todesfall. Dort können Sie jeden Punkt abhaken.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Am Anfang stehen zwei Dokumente, die oft verwechselt werden:

  • Der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt, stellt der Arzt nach der Leichenschau aus. Er bescheinigt den Tod und seine Art und ist Voraussetzung für Abholung und Bestattung. Die Kosten der Leichenschau tragen die Angehörigen.
  • Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, nachdem der Tod angezeigt wurde. Sie brauchen sie für Rente, Banken, Versicherungen und den Erbschein. Wo Sie sie bekommen und wie viele Exemplare sinnvoll sind, steht im Ratgeber Sterbeurkunde beantragen.

Finden Sie ein Testament, bringen Sie es unverzüglich zum Nachlassgericht beim Amtsgericht (§ 2259 BGB).

Wer bezahlt die Bestattung?

Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, sie werden also aus dem Nachlass bezahlt. Reicht der Nachlass nicht oder schlagen alle das Erbe aus, müssen die nach Landesrecht Bestattungspflichtigen zahlen, meist Ehepartner und Kinder. Ist ihnen das nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII).

Bevor Sie ein Angebot unterschreiben, lohnt ein Blick auf die üblichen Kosten. Der Bestattungskosten-Rechner zeigt die Spanne für Ihren Ort, der Ratgeber Wer zahlt die Beerdigung? erklärt die Rangfolge im Einzelnen.

Wenn ein Abschied bevorsteht

Liegt ein Mensch im Sterben, können Sie schon vieles vorbereiten: Unterlagen zusammensuchen, mit der Person über ihre Wünsche sprechen, sich in Ruhe ein Bestattungshaus aussuchen. Dann müssen Sie in den ersten Stunden nach dem Tod weniger entscheiden. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt der Ratgeber Wenn ein Sterbefall bevorsteht.

Alle Ratgeber für den Trauerfall

Wie es nach der Beerdigung weitergeht, mit Witwenrente, Erbschein und Sonderurlaub, erklärt der Bereich Nach dem Todesfall.

Häufige Fragen

Muss ich sofort ein Bestattungshaus anrufen?

Nein. Die verstorbene Person darf in den meisten Bundesländern bis zu 36 Stunden am Sterbeort bleiben. Diese Zeit können Sie nutzen, um sich zu verabschieden und Angebote zu vergleichen. Im Krankenhaus oder Heim kann der Platz knapper sein. Fragen Sie dort, bis wann die Abholung erfolgen sollte.

Kann ich das Bestattungshaus wechseln, wenn die Klinik schon eines gerufen hat?

Die Wahl des Bestattungshauses liegt bei den Angehörigen. Hat die Einrichtung ohne Ihren Auftrag ein Haus gerufen, sprechen Sie das sofort an, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wer darf über die Bestattung entscheiden?

Zuerst zählt der Wille der verstorbenen Person, etwa aus einer Bestattungsverfügung. Fehlt er, entscheiden die nächsten Angehörigen. Wer das im Einzelnen ist, beantwortet die Frage Wer bestimmt die Bestattungsart?.

Was ist, wenn kein Geld für die Beerdigung da ist?

Dann können die Bestattungspflichtigen beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Kosten beantragen (§ 74 SGB XII). Sprechen Sie möglichst früh mit dem Sozialamt, damit klar ist, welche Leistungen es übernimmt. Mehr dazu unter Kein Geld für die Beerdigung.

  1. § 28 PStG, Anzeige und § 30 PStG, Sterbefälle in Einrichtungen, Bundesministerium der Justiz
  2. § 9 und § 11 Bestattungsgesetz NRW, Text nach Justizportal NRW, abgerufen Oktober 2026
  3. Leitfaden Nr. 11 „Abschied nehmen zu Hause“, Aeternitas e. V., abgerufen Oktober 2026
  4. Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Verbraucherzentrale, abgerufen Oktober 2026
  5. § 1968 BGB, § 1944 BGB, § 2259 BGB, Bundesministerium der Justiz
  6. § 74 SGB XII, Bestattungskosten, Bundesministerium der Justiz

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