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Vorsorge-Planer: Ihr Abschied in 7 Schritten

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Mit dem Vorsorge-Planer legen Sie Ihre eigene Beerdigung in sieben Schritten fest: für wen Sie planen, Bestattungsart, Ort, Trauerfeier und Grab, Kostenrahmen, Absicherung und Kontaktweg. Am Ende halten Sie Ihre Wünsche im Dokument „Mein Abschiedswunsch“ fest. Ob Sie danach eine Beratung anfragen, entscheiden Sie selbst. Der Planer ist kostenlos und unverbindlich.

Stand: Oktober 2026

Die meisten Angehörigen müssen eine Bestattung in wenigen Tagen organisieren und dabei raten, was die verstorbene Person gewollt hätte. Der Planer nimmt ihnen diese Entscheidungen ab. Er führt Sie Frage für Frage durch alles, was bei einer Bestattung festgelegt werden muss, und zeigt dabei, was Ihre Wünsche ungefähr kosten.

Was fragt der Planer in den sieben Schritten?

Jeder Schritt entspricht einer Entscheidung, die sonst Ihre Angehörigen treffen müssten. Was Sie noch nicht wissen, können Sie offen lassen.

  1. Für wen planen Sie? Für sich selbst, für Ihren Partner oder Ihre Partnerin oder für Ihre Eltern. Planen Sie für andere, sprechen Sie die Wünsche vorher mit ihnen ab. Wie Sie dieses Gespräch beginnen, beschreibt der Ratgeber Bestattungsvorsorge für die Eltern.
  2. Welche Bestattungsart? Erdbestattung im Sarg, Feuerbestattung mit Urne, Seebestattung, Baumbestattung und weitere Formen. Wenn Sie noch unsicher sind, hilft der Vergleich der Bestattungsarten.
  3. Wo soll die Beisetzung sein? Ort oder Postleitzahl, auf Wunsch ein bestimmter Friedhof oder Bestattungswald. Der Ort bestimmt die Friedhofsgebühren, und die unterscheiden sich stark. Was Gräber in deutschen Städten kosten, zeigt der Ratgeber Friedhofsgebühren.
  4. Wie soll der Abschied aussehen? Trauerfeier ja oder nein, im kleinen oder großen Kreis, mit Rednerin oder Geistlichem, Musik, Grabmal und Grabpflege.
  5. Was wird das kosten? Aus Ihren Angaben errechnet der Planer einen Kostenrahmen von bis, aufgeteilt nach Bestattungshaus, Friedhof, Steinmetz, Gärtnerei und gegebenenfalls Krematorium.
  6. Wie möchten Sie absichern? Mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto, monatlich über eine Versicherung, oder Sie möchten sich erst informieren. Diese Angabe verpflichtet Sie zu nichts.
  7. Wie geht es weiter? Sie erhalten Ihr Dokument „Mein Abschiedswunsch“. Wenn Sie möchten, bitten Sie zusätzlich um einen Rückruf oder einen Termin bei einem Bestattungshaus in Ihrer Nähe.
Kostenlose Beratung in Ihrer Nähe

Für wen möchten Sie vorsorgen?

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Bestattungshaus in Ihrer Nähe
  • Daten nur an dieses Haus

Was passiert nach dem Planer?

Das hängt davon ab, was Sie im letzten Schritt wählen. Sie haben drei Möglichkeiten.

Nur das Dokument

Sie drucken „Mein Abschiedswunsch“ aus, unterschreiben es und legen es zu Ihren Unterlagen. Es geht niemand auf Sie zu.

Rückruf oder Termin

Ihre Anfrage geht mit Ihrer Einwilligung an das nächstgelegene Bestattungshaus aus unserem Partnernetz. Dort bespricht ein Mensch Ihre Wünsche mit Ihnen und erstellt ein schriftliches Angebot.

Vorsorgevertrag

Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie einen Vorsorgevertrag schließen. Sie zahlen dann direkt auf ein Treuhandkonto. Abschiedswunsch nimmt zu keinem Zeitpunkt Geld von Ihnen an.

Für Beratungsanfragen erhält Abschiedswunsch eine Vergütung von dem Bestattungshaus, an das die Anfrage geht. Für Sie ist die Anfrage kostenlos, und ein Gespräch verpflichtet Sie nicht zum Abschluss. Wie der Vertrag funktioniert, erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorgevertrag.

Ist mein Plan verbindlich?

Das Dokument aus dem Planer hält Ihren Willen fest. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählt für Art und Ort der Bestattung in erster Linie Ihr Wille. Wer die Totenfürsorge übernimmt, muss ihn grundsätzlich beachten, auch wenn er selbst anders entscheiden würde (BGH, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91; Beschluss vom 14.12.2011, IV ZR 132/11). Wer sich auf Ihren Willen beruft, muss ihn allerdings beweisen können. Wer bestimmt, wenn es keine Festlegung gibt, erklärt der Ratgeber Totenfürsorge.

Damit Ihr Wille im Ernstfall nicht angezweifelt wird, sollten Sie ihn als Bestattungsverfügung festhalten, mit Datum und Unterschrift. Mit der Ausfüllhilfe zur Bestattungsverfügung übertragen Sie Ihre Angaben aus dem Planer. Wer die Bezahlung absichern will, braucht zusätzlich einen Vorsorgevertrag oder eigene Rücklagen. Die Verfügung allein regelt nur die Wünsche.

Wo bewahren Sie den Plan auf?

Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt. Ihr Plan muss deshalb sofort auffindbar sein.

  • Nicht im Testament. Ein Testament wird in der Regel erst Wochen nach der Bestattung eröffnet, darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternitas hin. Für Bestattungswünsche kommt es zu spät.
  • Bei Ihren wichtigen Unterlagen, etwa im Vorsorgeordner, zusammen mit Ausweis und Familienstammbuch.
  • Eine Kopie bei einer Vertrauensperson, die sich voraussichtlich um Ihre Bestattung kümmert.
  • Beim Bestattungshaus, wenn Sie einen Vorsorgevertrag schließen. Dann liegen Wünsche und Finanzierung an einer Stelle.

Der Planer passt, wenn …

  • Sie Ihre eigene Bestattung in Ruhe festlegen möchten
  • Sie mit Ihren Eltern über deren Wünsche sprechen wollen und eine Gesprächsgrundlage suchen
  • Sie vor dem Einzug in ein Pflegeheim alles regeln möchten
  • Sie ohne nahe Angehörige leben und sicher sein wollen, dass Ihr Wille umgesetzt wird

Eher nicht, wenn …

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Planer?

Das hängt davon ab, wie weit Ihre Wünsche schon feststehen. Sie können jederzeit unterbrechen und einzelne Schritte offen lassen.

Kann ich meine Wünsche später ändern?

Ja. Erstellen Sie einfach ein neues Dokument und vernichten Sie das alte. Haben Sie bereits einen Vorsorgevertrag, sprechen Sie Änderungen mit dem Bestattungshaus ab.

Wer sieht meine Angaben?

Solange Sie keine Beratung anfragen, gibt Abschiedswunsch Ihre Angaben an niemanden weiter. Fragen Sie eine Beratung an, gehen Ihre Angaben mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das zuständige Partner-Bestattungshaus.

Kann ich für meine Eltern planen?

Ja. Wählen Sie im ersten Schritt „für meine Eltern“. Festlegen sollten die Wünsche aber Ihre Eltern selbst, und unterschreiben müssen sie die Bestattungsverfügung ebenfalls selbst.

Alle weiteren Werkzeuge finden Sie unter Rechner und Vorlagen, den Überblick über alle Wege der Vorsorge im Ratgeber Bestattungsvorsorge.

  1. Leitfaden Nr. 11 „Abschied nehmen zu Hause“, Aeternitas e. V., Reihe „Handeln in Zeiten der Trauer“, abgerufen Oktober 2026
  2. Kostenspannen je Anbieter nach Aeternitas, allianz.de, Stand der Erhebung 06/2026, Seite aktualisiert 19.08.2026
  3. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91 (NJW-RR 1992, 834)
  4. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2011, IV ZR 132/11

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