Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus, nachdem der Tod dort angezeigt wurde. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen (§ 28 PStG). Eine Urkunde kostet je nach Stadt 10 bis 19,50 Euro, jedes weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplar 5 bis 9 Euro. Meist beantragt der Bestatter sie für die Familie.
Stand: Oktober 2026
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Ohne Sterbeurkunde lässt sich nach einem Todesfall fast nichts erledigen: keine Rente, kein Konto, keine Kündigung. Diese Seite erklärt, wer sie beantragt, welche Unterlagen das Standesamt braucht, was sie kostet und wie viele Exemplare Sie bestellen sollten. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.
Wer muss den Sterbefall beim Standesamt anzeigen?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist, nicht das des Wohnorts. Bis zum dritten Werktag nach dem Tod muss der Sterbefall dort angezeigt sein (§ 28 PStG). Wer das tun muss, regelt § 29 PStG in dieser Reihenfolge:
- Mitbewohner Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
- Wohnungsinhaber Die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist.
- Anwesende Jede Person, die beim Tod dabei war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist.
Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, zeigt die Einrichtung den Tod schriftlich an (§ 30 PStG). In der Praxis übernimmt fast immer der Bestatter die Anzeige. Die Familie gibt ihm dafür die Unterlagen und eine Vollmacht.
Welche Unterlagen braucht das Standesamt?
Welche Nachweise das Standesamt verlangt, steht in § 38 der Personenstandsverordnung. Die wichtigsten sind:
- die ärztliche Todesbescheinigung, umgangssprachlich Totenschein
- bei Verheirateten die Eheurkunde der letzten Ehe, bei Geschiedenen oder Verwitweten zusätzlich ein Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist
- die Geburtsurkunde; sie ist entbehrlich, wenn die Daten schon aus der Eheurkunde hervorgehen
- ein Nachweis des Wohnsitzes
Legen Sie auch den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Eine vollständige Liste für Standesamt und Bestatter finden Sie unter Diese Unterlagen braucht der Bestatter.
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die Gebühren legen die Länder fest. Die erste Urkunde ist teurer, weitere Exemplare, die Sie gleichzeitig bestellen, sind günstiger. Einige Beispiele:
| Standesamt | Erste Urkunde | Jede weitere |
|---|---|---|
| Berlin | 12 € | 6 € |
| Hamburg | 19,50 € | 8,50 € |
| München | 12 € | 12 € |
| Köln | 10 € | 5 € |
| Münster | 15 € | 9 € |
Quelle sind die Gebührenseiten der jeweiligen Städte, Stand Oktober 2026. Für Rentenzwecke und die Sozialversicherung stellen mehrere Standesämter, etwa Berlin, Hamburg und München, Urkunden gebührenfrei aus. Fragen Sie danach, wenn Sie bestellen.
Beauftragen Sie den Bestatter mit der Beurkundung, rechnet er die Gebühren meist als Fremdleistung ab. Sie erscheinen dann auf seiner Rechnung. Was eine Bestattung insgesamt kostet, zeigt der Überblick Was kostet eine Beerdigung?.
Wie viele Sterbeurkunden brauchen Sie?
Rechnen Sie mit einer Urkunde je Stelle, die ein Original oder eine beglaubigte Fassung verlangt. Typisch sind:
- Rentenversicherung und Renten Service, oft gebührenfrei
- Krankenkasse
- jede Bank und jede Lebens- oder Unfallversicherung
- Nachlassgericht, falls Sie einen Erbschein beantragen
- Arbeitgeber oder Dienstherr, Vermieter, Friedhofsverwaltung
Viele Stellen geben sich mit einer Kopie zufrieden. Bestellen Sie trotzdem lieber zwei bis drei Exemplare mehr. Der günstigere Preis gilt meist nur für Exemplare, die gleichzeitig ausgestellt werden. In Berlin etwa kostet jede weitere Urkunde nur „bei gleichzeitiger Ausstellung“ 6 statt 12 Euro (Service Berlin). Wer später nachbestellt, zahlt dort wieder den vollen Preis.
Wie lange dauert es bis zur Urkunde?
Das hängt vom Standesamt ab. Hamburg nennt zum Beispiel drei bis zehn Tage. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, geht es schneller. Fehlt etwas, verzögert sich die Beurkundung. Davon hängt auch die Bestattung ab: In vielen Ländern darf erst bestattet werden, wenn das Standesamt die Beurkundung bestätigt hat, etwa in Nordrhein-Westfalen (§ 13 Abs. 1 BestG NRW) und Bayern (§ 16 BestV). Ausnahmen kann die Ordnungsbehörde genehmigen.
Wer kann später eine Sterbeurkunde bestellen?
Urkunden aus dem Sterberegister erhalten nach § 62 PStG Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Großeltern sowie Kinder und Enkel. Andere Personen, zum Beispiel Geschwister, brauchen ein berechtigtes Interesse, Erben oder Gläubiger ein rechtliches Interesse. Viele Standesämter bieten die Nachbestellung online an.
Bestatter beantragen lassen, wenn …
- Sie in den ersten Tagen keine Behördengänge machen können,
- der Tod in einer anderen Stadt eingetreten ist,
- die Bestattung schnell geplant werden muss.
Selbst gehen, wenn …
- Sie Bestattungskosten sparen möchten und Zeit haben,
- alle Unterlagen griffbereit sind,
- Sie zur Anzeige verpflichtet sind und das Standesamt nah ist.
Häufige Fragen
Ist der Totenschein dasselbe wie die Sterbeurkunde?
Nein. Den Totenschein, amtlich Todesbescheinigung, stellt der Arzt nach der Leichenschau aus. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt auf dieser Grundlage aus. Für Rente, Bank und Versicherung brauchen Sie die Sterbeurkunde.
Was passiert, wenn der Sterbefall zu spät angezeigt wird?
Die Frist bis zum dritten Werktag ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer zur Anzeige verpflichtet ist und sie versäumt, handelt ordnungswidrig; möglich ist eine Geldbuße bis 1.000 Euro (§ 70 PStG). Für die Familie wichtiger ist: Die Bestattung verzögert sich, und Bestattungsfristen der Länder geraten unter Druck.
Gibt es eine internationale Sterbeurkunde?
Ja. Für Behörden im Ausland stellen Standesämter eine mehrsprachige Sterbeurkunde aus. Ob Sie diese brauchen, hängt vom Land ab, siehe Bestattung im Heimatland.
Quellen
- § 28 PStG, Anzeige, abgerufen 17.10.2026
- § 29 PStG, Anzeige durch Personen, abgerufen 17.10.2026
- § 30 PStG, Anzeige durch Einrichtungen und Behörden, abgerufen 17.10.2026
- § 70 PStG, Bußgeldvorschriften, abgerufen 17.10.2026
- § 62 PStG, Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht, abgerufen 17.10.2026
- § 38 PStV, Nachweise bei der Beurkundung des Sterbefalls, abgerufen 17.10.2026
- Sterbeurkunde, Service Berlin, Land Berlin, abgerufen 17.10.2026
- Sterbeurkunde beantragen, Hamburg Service, Freie und Hansestadt Hamburg, abgerufen 17.10.2026
- Sterbeurkunde, Standesamt München, Landeshauptstadt München, abgerufen 17.10.2026
- Beurkundung von Sterbefällen, Stadt Köln, abgerufen 17.10.2026
- § 13 BestG NRW, Bestattungsfristen und Voraussetzungen, abgerufen 17.10.2026
- § 16 Bestattungsverordnung Bayern, Voraussetzungen für die Erdbestattung, abgerufen 17.10.2026
- Gebühren für Urkunden, Stadt Münster, abgerufen 17.10.2026