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Bestattungsvorsorgevertrag: Inhalt, Kosten, Sicherheit

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Stand: Oktober 2026 · 9 Minuten Lesezeit

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag mit einem Bestattungshaus, in dem Sie Art, Ablauf und Kosten Ihrer Bestattung schon heute festlegen. Das Geld zahlen Sie nicht an den Bestatter, sondern auf ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk. Friedhofsgebühren und andere Fremdkosten lassen sich meist nicht festschreiben, deshalb gehört ein Puffer in die Planung.

Stand: Oktober 2026

Mit einem Vorsorgevertrag nehmen Sie Ihren Angehörigen zwei Dinge ab: die Entscheidungen in den ersten Tagen nach dem Tod und die Rechnung. Dieser Ratgeber zeigt, was im Vertrag stehen sollte, wie das Geld gesichert wird, was bei Preissteigerungen und Kündigung gilt und wie das Sozialamt mit dem Vertrag umgeht. Dazu kommen der Ablauf vom ersten Gespräch bis zur Treuhand und eine Checkliste für die Prüfung des Vertrags.

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Ein Vorsorgevertrag besteht meist aus zwei Verträgen

Der eigentliche Bestattungsvorsorgevertrag regelt, was das Bestattungshaus später leistet. Rechtlich gilt er als gemischter Vertrag mit überwiegend werkvertraglichem Charakter, weil ein Ergebnis geschuldet ist: die Durchführung der Bestattung. Daneben steht ein zweiter Vertrag, der das Geld sichert, meist ein Treuhandvertrag.

BausteinWas er regeltVertragspartner
VorsorgevertragBestattungsart, Leistungen, Preise, Ablauf, AnsprechpersonenSie und das Bestattungshaus
FinanzierungWo das Geld liegt und wann es an wen ausgezahlt wirdSie und eine Treuhandgesellschaft, eine Bank oder ein Versicherer
Bestattungsverfügung (optional)Persönliche Wünsche, die über den Vertrag hinausgehen, etwa Musik oder Gästekeine, Sie halten sie allein schriftlich fest

Wichtig für die Sicherheit: Zahlen Sie das Geld nicht auf das Konto des Bestatters. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich zu einem Treuhandkonto oder zu einem Sparbuch mit Sperrvermerk, damit das Geld bei einer Insolvenz des Bestattungshauses erhalten bleibt. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Ratgeber Treuhandkonto für die Bestattung.

So läuft ein Bestattungsvorsorgevertrag ab: vom Gespräch bis zur Treuhand

Die Schritte sind bei den meisten Bestattungshäusern ähnlich. Einzelheiten der Treuhand zeigen wir am Beispiel der Vertragsbedingungen der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG; andere Treuhänder können abweichen.

  1. Erstes Gespräch Sie besprechen mit dem Bestattungshaus Bestattungsart, Ort, Trauerfeier und Grab. Eine vorhandene Bestattungsverfügung bringen Sie mit, denn darin stehen Ihre Wünsche schon.
  2. Schriftliches Angebot Das Bestattungshaus fasst alles in einem Leistungsverzeichnis mit Einzelpreisen zusammen. Eigene Leistungen und Fremdleistungen stehen getrennt.
  3. Bedenkzeit Nehmen Sie den Vertragsentwurf mit nach Hause und lesen Sie ihn in Ruhe, gern mit einer Vertrauensperson. Die Checkliste weiter unten hilft dabei.
  4. Zwei Unterschriften Sie schließen den Vorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus und den Treuhandvertrag. Darin treten Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung an das Bestattungshaus ab. So bleibt das Geld an die Bestattung gebunden.
  5. Einzahlung beim Treuhänder Sie überweisen den Betrag direkt an den Treuhänder, nicht an das Bestattungshaus. Ob Sie auf einmal oder in Raten zahlen, klärt der Ratgeber Einmalzahlung oder Raten.
  6. Bestätigung Sie erhalten eine Bestätigung über die Höhe der Einlage und über die Bankbürgschaft, die sie absichert.
  7. Im Todesfall Ihre Vertrauensperson informiert das Bestattungshaus. Der Treuhänder zahlt nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde aus. Übernimmt ein anderes Haus die Bestattung, braucht die Auszahlung an dieses Haus die vorherige Einwilligung des Vertragsbestatters.

Diese Leistungen gehören in den Vertrag

Je genauer der Vertrag ist, desto weniger müssen Angehörige später entscheiden. Ein vollständiger Vertrag nennt mindestens diese Punkte:

  • Bestattungsart: Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung und die gewünschte Grabart.
  • Friedhof oder Beisetzungsort, wenn möglich mit konkreter Grabstelle.
  • Leistungen des Bestattungshauses: Abholung, Versorgung, Einkleidung, Sarg und gegebenenfalls Urne, Überführungen, Behördengänge.
  • Trauerfeier: Ort, Rede, Musik, Blumenschmuck.
  • Fremdleistungen, also Kosten, die das Bestattungshaus nur weiterreicht: Friedhofsgebühren, Krematorium, Traueranzeige, Trauerdruck.
  • Grabmal und Grabpflege, wenn Sie diese mit absichern wollen.
  • Eine Vertrauensperson, die im Todesfall das Bestattungshaus informiert und die Unterlagen kennt.

Was die einzelnen Posten heute kosten, zeigt unser Überblick Was kostet eine Beerdigung?. Die Spannen sind groß: Allein für das Bestattungshaus nennt die Verbraucherinitiative Aeternitas 1.000 bis 7.000 Euro, für die Friedhofsverwaltung 500 bis 6.000 Euro (Stand Juni 2026).

Festpreis oder Tagespreis: was der Vertrag zu Preissteigerungen sagt

Zwischen Vertragsschluss und Bestattung liegen oft viele Jahre. In dieser Zeit steigen Preise. Für Sie entscheidend ist, wer dieses Risiko trägt. Verträge unterscheiden meist zwischen zwei Arten von Kosten.

Eigene Leistungen des Bestatters

Sarg, Versorgung, Personal, Fahrten. Hier kann das Bestattungshaus einen Festpreis zusagen, muss es aber nicht. Fragen Sie ausdrücklich nach einer Preisgarantie und lassen Sie sie schriftlich festhalten.

Fremdleistungen und Gebühren

Friedhofsgebühren legt die Gemeinde per Satzung fest, Krematorium und Zeitung berechnen eigene Preise. Diese Posten kann kein Bestatter garantieren. Sie werden in der Regel zum Preis am Todestag abgerechnet.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Bei manchen Treuhandmodellen wird das Geld nicht verzinst. Die Vertragsbedingungen der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG etwa sichern den nominalen Erhalt der Einlage zu, schulden aber ausdrücklich keine Zinsen. Planen Sie deshalb einen Puffer ein und klären Sie, was mit einem Rest oder einem Fehlbetrag geschieht. Ein Fehlbetrag fällt auf Ihre Familie zurück: Die Kosten der Beerdigung trägt nach § 1968 BGB der Erbe. Ob ein Überschuss an die Erben geht, sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.

Wie das Sozialamt mit dem Vertrag umgeht

Für viele ist dieser Punkt der Anlass zur Vorsorge, etwa vor dem Umzug ins Pflegeheim. Wer Sozialhilfe beantragt, muss grundsätzlich sein Vermögen einsetzen. Ausgenommen ist Vermögen, dessen Einsatz eine Härte wäre (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Das Bundessozialgericht hat 2008 entschieden, dass Geld aus einem Vorsorgevertrag für eine angemessene Bestattung und Grabpflege unter diese Härteregel fallen kann (Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R).

Eine feste Obergrenze nennt das Gericht nicht. Ob der Vertrag angemessen ist, richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den örtlichen Preisen. Ein Vertrag kurz vor dem Heimeinzug ist nach dem Urteil nicht automatisch schädlich. Anders kann es aussehen, wenn er erkennbar nur dazu dient, Sozialhilfe zu erhalten. In angemessener Höhe ist die Vorsorge damit in der Regel geschützt, eine Garantie gibt es nicht. Einzelheiten und Beispiele erklärt unser Ratgeber Bestattungsvorsorge und Sozialamt.

Kündigen: möglich, aber nicht immer kostenlos

Als Auftraggeber können Sie einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 Satz 1 BGB). Das Bestattungshaus behält dann aber grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch und muss sich nur anrechnen lassen, was es durch die Kündigung erspart. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz einen Anspruch von 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung (§ 648 Satz 3 BGB). Manche Verträge enthalten eigene Stornoregeln. Prüfen Sie diese vor der Unterschrift.

Der Treuhandvertrag hat eigene Regeln. Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG läuft er zunächst zwei Jahre und kann danach mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigt werden. Das Geld geht nach einer Kündigung allerdings zunächst an das Vertragsbestattungshaus. An Sie wird es direkt nur ausgezahlt, wenn das Bestattungshaus zustimmt.

Haben Sie den Vertrag zu Hause oder online geschlossen, steht Ihnen außerdem in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 312g und § 355 BGB). Was eine Kündigung im Einzelfall kostet, beschreibt unser Ratgeber Bestattungsvorsorge kündigen.

Checkliste: Darauf achten Sie im Vertrag

Prüfen Sie den Vertragsentwurf vor der Unterschrift auf diese fünf Punkte. Fehlt etwas, fragen Sie nach und lassen Sie die Antwort schriftlich ergänzen.

PunktDarauf achten Sie
LeistungsverzeichnisJede Leistung steht mit Einzelpreis im Vertrag, eigene Leistungen und Fremdleistungen getrennt. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung lässt offen, was enthalten ist.
TreuhandDer Vertrag nennt den Treuhänder. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Einzahlung und ihrer Absicherung, etwa durch eine Bankbürgschaft. Sie zahlen nie auf das Geschäftskonto des Bestattungshauses.
PreisanpassungEs steht fest, welche Posten zum Festpreis zugesagt sind, wie Preissteigerungen verrechnet werden und wer einen Überschuss erhält oder einen Fehlbetrag ausgleicht.
KündigungDer Vertrag beschreibt, was eine Kündigung kostet, wohin das Geld danach fließt und ob Ihre Erben kündigen dürfen.
UmzugDer Vertrag regelt, ob und unter welchen Bedingungen er auf ein anderes Bestattungshaus übergeht. Bei Treuhandmodellen braucht ein Wechsel oft die Zustimmung des ersten Vertragspartners. Mehr dazu unter Bestattungsvorsorge und Umzug.

Außerhalb des Vertrags gehört eines dazu: Eine Vertrauensperson kennt den Vertrag, und eine Kopie liegt bei Ihren Unterlagen.

Unser Vorsorge-Planer führt Sie in sieben Schritten durch die Entscheidungen und bereitet das Gespräch mit dem Bestattungshaus vor.

Passt ein Vorsorgevertrag zu Ihnen?

Passt, wenn …

  • Sie Ihre Bestattung selbst bestimmen und Angehörige von Entscheidungen entlasten wollen,
  • Sie den Betrag ganz oder großteils schon angespart haben,
  • ein Umzug ins Pflegeheim oder Sozialhilfe möglich ist,
  • Sie keine Angehörigen haben, die sich kümmern können.

Passt nicht, wenn …

  • Sie sich noch nicht auf einen Ort oder ein Bestattungshaus festlegen wollen,
  • ein Umzug in eine andere Region wahrscheinlich ist und der Vertrag keinen Wechsel vorsieht,
  • Sie Ihre Wünsche nur festhalten, aber nicht bezahlen wollen. Dann genügt eine Bestattungsverfügung.

Ob statt des Vorsorgevertrags eine Versicherung sinnvoller ist, klärt unser Vergleich Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag?. Einen Überblick über alle Wege bietet der Ratgeber Bestattungsvorsorge.

Häufige Fragen

Gibt es ein Muster für einen Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein allgemeingültiges Muster gibt es nicht, weil jedes Bestattungshaus eigene Verträge verwendet. Prüfen Sie ein Angebot deshalb mit der Checkliste oben.

Ist mein Geld weg, wenn das Bestattungshaus schließt?

Liegt das Geld auf einem Treuhandkonto oder einem Sparbuch mit Sperrvermerk, bleibt es bei einer Insolvenz des Bestatters erhalten. Die Vertragsbedingungen der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sehen in diesem Fall eine Auszahlung an den Kunden vor. Details erklärt der Ratgeber Vorsorgegeld bei Schließung des Bestatters.

Kann ich einen Vorsorgevertrag für meine Eltern abschließen?

Ja, das ist möglich. Die Wünsche und die Unterschrift sollten aber von Ihren Eltern selbst kommen, solange sie entscheiden können. Wie Sie das Gespräch beginnen, beschreibt der Ratgeber Bestattungsvorsorge für die Eltern.

  1. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht (Abschnitt Bestattungsvorsorgevertrag), Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 12.08.2026
  2. Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Ziffern 1 bis 7, Fassung 2021, abgerufen am 17.10.2026
  3. § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, gesetze-im-internet.de
  4. § 1968 BGB, Beerdigungskosten, gesetze-im-internet.de
  5. § 312g BGB, Widerrufsrecht, gesetze-im-internet.de
  6. § 90 SGB XII, Einzusetzendes Vermögen, gesetze-im-internet.de
  7. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R, Rn. 22 bis 25, lexetius.com
  8. Werkvertragliche Bestattungsvorsorge: wirksamer Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Erben, ZErb 04/2026, Leitsätze, haufe.de
  9. Aeternitas e. V., Kostenspannen je Anbieter, Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Vertragsbedingungen einzelner Anbieter können abweichen.

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