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Trauerfall

Aufbahrung und Abschied am offenen Sarg

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Eine Aufbahrung ist der Abschied vom Verstorbenen am offenen Sarg oder Bett, zu Hause oder in einem Abschiedsraum des Bestatters. Zu Hause erlauben die meisten Bundesländer sie bis zu 36 Stunden nach dem Tod, Brandenburg und Sachsen bis zu 24 Stunden. Auf Antrag ist oft mehr möglich. Beim Bestatter gibt es keine solche Grenze bis zur Bestattung.

Stand: Oktober 2026

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Wer den Verstorbenen noch einmal sehen und berühren kann, begreift den Verlust oft leichter, schreibt die Stiftung Warentest. Andere möchten den Verstorbenen lieber so in Erinnerung behalten, wie er lebte. Beides ist in Ordnung. Diese Seite erklärt, welche Möglichkeiten es gibt und was erlaubt ist. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.

Welche Formen der Aufbahrung gibt es?

Zu Hause

Der Verstorbene bleibt in seinem Bett oder wird in einem Sarg im eigenen Zuhause aufgebahrt. Familie und Freunde kommen vorbei, wann sie möchten. Das ist auch nach einem Tod in Klinik oder Pflegeheim möglich.

Beim Bestatter

Viele Bestattungshäuser haben Abschiedsräume. Der Verstorbene ist gekühlt und versorgt, Sie können ihn nach Absprache besuchen, oft auch mehrmals.

Vor der Trauerfeier

In Friedhofskapellen oder Trauerhallen ist eine offene Aufbahrung vor der Feier möglich, wenn die Friedhofsordnung das zulässt.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause aufgebahrt werden?

Das regeln die Bestattungsgesetze der Länder. Meist muss der Verstorbene binnen 36 Stunden in eine Leichenhalle gebracht werden, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (§ 11 Abs. 2 BestG NRW), Berlin und Hamburg. In Brandenburg gilt eine Frist von 24 Stunden, in Sachsen muss die Überführung binnen 24 Stunden beginnen. Bayern hat keine Landesfrist, hier regeln das die Gemeinden.

Wer länger Abschied nehmen möchte, kann eine Verlängerung beantragen. In NRW entscheidet darüber die örtliche Ordnungsbehörde, Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis. Der Bestatter kümmert sich auf Wunsch um den Antrag. Alle Länderfristen finden Sie in der Tabelle unter Sterbefall zu Hause.

Wie bereiten Sie eine Aufbahrung zu Hause vor?

  1. Raum wählen Am besten ein eigenes Zimmer, das Sie in dieser Zeit nicht heizen. Laut Stiftung Warentest sind bei der kurzen Frist keine Gerüche zu befürchten.
  2. Waschen und Ankleiden Das übernimmt der Bestatter oder Sie tun es selbst. Viele Familien empfinden es als letzten Dienst.
  3. Gestalten Kerzen, Blumen, Fotos oder Musik. Es gibt keine Regeln, nur Ihre Wünsche.
  4. Besuch einladen Sagen Sie Angehörigen und Nachbarn, wann sie kommen können.
  5. Abholung vereinbaren Legen Sie mit dem Bestatter den Zeitpunkt fest, passend zur Landesfrist.

Wer entscheidet über die Aufbahrung?

Zuerst zählt der Wille des Verstorbenen. Hat er zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung festgehalten, dass er nicht offen aufgebahrt werden möchte, gilt das. Fehlt eine solche Aussage, entscheiden die nächsten Angehörigen, die das Recht der Totenfürsorge haben. Wer das ist und was bei Streit gilt, erklärt Totenfürsorge: Wer über Ihre Bestattung bestimmt.

Sind sich Angehörige uneinig, hilft oft ein Mittelweg: eine kurze Aufbahrung im Abschiedsraum des Bestatters, zu der jeder kommen kann, aber niemand muss.

Was kostet eine Aufbahrung?

Eine Aufbahrung zu Hause verursacht kaum eigene Kosten, wenn der Bestatter den Verstorbenen ohnehin abholt. Aufbahrung und Abschiedsraum beim Bestatter gehören zu den Bestatterleistungen. Sie kosten laut Aeternitas insgesamt 1.000 bis 7.000 Euro. Lassen Sie sich die Aufbahrung im Kostenvoranschlag als eigene Position ausweisen. Was eine Bestattung insgesamt kostet, zeigt Was kostet eine Beerdigung?.

Sollen Kinder den Verstorbenen sehen?

Wenn sie es möchten, ja. Kinder verstehen den Tod oft besser, wenn sie ihn sehen. Bereiten Sie sie vor: wie der Verstorbene aussieht, dass er sich kühl anfühlt, dass er nicht schläft. Zwingen Sie kein Kind, und lassen Sie es jederzeit gehen.

Was ist bei einer Aufbahrung beim Bestatter zu beachten?

Fragen Sie schon bei der Wahl des Bestattungshauses, ob es einen Abschiedsraum gibt, wie oft und wie lange Sie kommen können und ob dafür Kosten anfallen. Diese Leistungen gehören in den schriftlichen Kostenvoranschlag. Worauf Sie bei der Wahl außerdem achten sollten, steht unter Einen guten Bestatter finden.

Auch bei der Trauerfeier selbst ist eine offene Aufbahrung möglich. Ob die Kapelle das zulässt, steht in der Friedhofsordnung. Wie eine Trauerfeier üblicherweise abläuft, zeigt Wie läuft eine Beerdigung ab?.

Aufbahrung zu Hause passt, wenn …

  • der Mensch zu Hause gestorben ist oder dort sein wollte,
  • mehrere Angehörige in Ruhe kommen möchten,
  • Sie den Abschied selbst gestalten wollen.

Abschiedsraum beim Bestatter passt, wenn …

  • Angehörige erst in einigen Tagen anreisen,
  • die Wohnung keinen kühlen, ruhigen Raum bietet,
  • Sie sich zu Hause damit nicht wohlfühlen.

Häufige Fragen

Darf ein Verstorbener aus dem Krankenhaus nach Hause geholt werden?

Ja. Laut Stiftung Warentest wissen das viele nicht. Voraussetzung ist, dass keine meldepflichtige Krankheit vorlag. Die Überführung übernimmt der Bestatter. Mehr unter Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim.

Muss der Verstorbene für eine Aufbahrung besonders behandelt werden?

Bei einer kurzen Aufbahrung genügt die übliche Versorgung durch den Bestatter oder die Familie. Für längere Zeiträume oder weite Überführungen bieten manche Bestatter eine aufwendigere Versorgung an.

Wie lange darf der Sarg bei der Trauerfeier offen sein?

Das regelt die Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs. Fragen Sie die Friedhofsverwaltung oder den Bestatter.

Quellen

  1. Bestattung: Zu Hause Abschied nehmen, Stiftung Warentest, 18.01.2020, abgerufen 17.10.2026
  2. Bestattungsgesetz NRW, § 11, abgerufen 17.10.2026
  3. Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 18, abgerufen 17.10.2026
  4. Sächsisches Bestattungsgesetz, § 16, konsolidierte Fassung Aeternitas, abgerufen 17.10.2026
  5. Bestattungsgesetz Berlin, § 9, konsolidierte Fassung Aeternitas, Stand 01.03.2024, abgerufen 17.10.2026
  6. Bestattungsgesetz Hamburg, § 6, konsolidierte Fassung Aeternitas, Stand 01.02.2024, abgerufen 17.10.2026
  7. Bestattungsverordnung Bayern, abgerufen 17.10.2026
  8. Kostenspannen Bestatter nach Aeternitas, Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de, abgerufen 17.10.2026

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