Stirbt ein Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich die Einrichtung um die Leichenschau und zeigt den Tod schriftlich beim Standesamt an (§ 30 PStG). Als Angehörige entscheiden Sie vor allem, welches Bestattungshaus den Verstorbenen abholt. Dafür haben Sie meist bis zu 36 Stunden, in Brandenburg und Sachsen 24 Stunden.
Stand: Oktober 2026
Wo ist die Person verstorben?
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Oft kommt der Anruf aus der Klinik oder dem Heim nachts oder unerwartet. Diese Seite erklärt, was die Einrichtung übernimmt, was bei Ihnen bleibt und warum Sie sich bei der Wahl des Bestatters nicht drängen lassen müssen. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.
Was übernimmt die Einrichtung?
Krankenhaus
- Ein Stationsarzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
- Das Krankenhaus zeigt den Sterbefall schriftlich beim Standesamt an (§ 30 Abs. 1 PStG).
- Der Verstorbene wird meist in einen Kühlraum der Klinik gebracht.
Pflegeheim
- Die Leitung ruft einen Arzt, oft den Hausarzt des Bewohners.
- Auch das Heim zeigt den Sterbefall schriftlich an (§ 30 Abs. 1 PStG).
- Viele Heime haben keinen Kühlraum. Dann muss die Abholung zügig organisiert werden.
Die Anzeige durch die Einrichtung ersetzt nicht Ihre Unterlagen. Das Standesamt braucht für die Sterbeurkunde trotzdem Geburts- oder Eheurkunde. Meist reicht der Bestatter sie nach.
Was müssen Sie als Angehörige jetzt tun?
- Abschied nehmen Fragen Sie, ob Sie den Verstorbenen noch im Zimmer sehen können. Viele Kliniken und Heime ermöglichen das, auch nachts.
- Persönliche Dinge klären Brille, Schmuck, Kleidung und Papiere werden meist ausgehändigt oder an den Bestatter übergeben. Lassen Sie sich die Übergabe bestätigen.
- Bestattungshaus wählen Sie bestimmen, wer den Verstorbenen abholt. Teilen Sie der Station oder dem Heim den Namen mit.
- Unterlagen zusammensuchen Ausweis, Geburts- oder Eheurkunde und Versicherungsunterlagen. Die Liste steht unter Diese Unterlagen braucht der Bestatter.
Wie viel Zeit haben Sie bis zur Abholung?
Die Fristen für die Überführung in eine Leichenhalle stehen in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die meisten verlangen sie binnen 36 Stunden, Brandenburg binnen 24 Stunden, in Sachsen muss die Überführung binnen 24 Stunden beginnen. Manche Länder lassen statt einer Leichenhalle ausdrücklich auch einen Leichenraum genügen, etwa Baden-Württemberg. Fragen Sie in der Klinik, ob es dort einen solchen Raum gibt und wie lange der Verstorbene bleiben kann.
In den meisten Ländern muss innerhalb von 8 bis 14 Tagen bestattet werden. Berlin und Bremen kennen keine feste Höchstfrist. In Bayern sind es acht Tage ohne Samstage, Sonn- und Feiertage (§ 19 BestV), in NRW zehn Tage (§ 13 BestG NRW). Alle Länder im Überblick zeigt die Tabelle auf der Seite Sterbefall zu Hause.
Müssen Sie den Bestatter nehmen, den das Heim empfiehlt?
Nein. Viele Heime und Kliniken arbeiten regelmäßig mit bestimmten Bestattungshäusern zusammen und nennen sie, wenn Angehörige fragen. Das ist eine Hilfe, keine Pflicht. Kein Gesetz schreibt vor, dass Sie das empfohlene Haus beauftragen.
Hat der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, gilt dieser. Prüfen Sie seine Unterlagen oder fragen Sie in der Verwaltung des Heims nach. Manchmal ist dort hinterlegt, welches Haus beauftragt ist.
Ein erster Kostenvergleich lohnt sich auch unter Zeitdruck. Bestatterleistungen kosten laut Aeternitas 1.000 bis 7.000 Euro. Holen Sie, wenn möglich, zwei Angebote ein. Worauf Sie achten sollten, steht unter Einen guten Bestatter finden.
Was ist mit der Heimrechnung und dem Zimmer?
Der Heimvertrag endet mit dem Tod (§ 4 Abs. 3 WBVG). In zugelassenen Pflegeheimen endet auch die Pflicht, das Heimentgelt zu zahlen, mit dem Sterbetag (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz erlaubt nur eine Ausnahme: Ist es vereinbart, kann das Zimmer bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag weiter überlassen werden. Dann zahlen die Erben nur den Anteil für den Wohnraum, gemindert um ersparte Aufwendungen. Für Bewohner, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, gilt diese Ausnahme aber nicht: Dort geht § 87a SGB XI vor, abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (§ 15 Abs. 1 WBVG, § 87a Abs. 1 Satz 4 SGB XI). Der Bundesgerichtshof hat diesen Vorrang bestätigt (Urteil vom 04.10.2018, III ZR 292/17). Verlangt ein zugelassenes Pflegeheim nach dem Sterbetag weiter Geld, lassen Sie die Rechnung prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Bitten Sie das Heim, persönliche Gegenstände in Ruhe abholen zu dürfen. Eine Frist dafür steht meist im Heimvertrag.
Gleich entscheiden, wenn …
- das Heim keinen Kühlraum hat,
- ein Vorsorgevertrag besteht,
- Sie ein Bestattungshaus bereits kennen.
In Ruhe vergleichen, wenn …
- die Klinik einen Kühlraum hat,
- Sie unsicher sind, welche Bestattungsart gewünscht war,
- mehrere Angehörige mitentscheiden möchten.
Häufige Fragen
Muss ich nachts sofort in die Klinik fahren?
Nein. Sie können am nächsten Morgen kommen. Sagen Sie der Station, wann Sie da sein werden, damit der Verstorbene so lange aufgebahrt bleibt.
Wer bezahlt die Leichenschau im Krankenhaus?
Die Leichenschau ist eine eigene ärztliche Leistung nach GOÄ. Die Rechnung geht an die Angehörigen oder den Bestatter. Mehr dazu unter Totenschein.
Kann der Verstorbene aus dem Heim nach Hause geholt werden?
Ja. Eine Aufbahrung zu Hause ist auch nach einem Tod in Klinik oder Heim erlaubt, sofern keine meldepflichtige Krankheit vorlag. Siehe Aufbahrung und Abschied.
Was, wenn niemand aus der Familie erreichbar ist?
Dann wird das Ordnungsamt eingeschaltet. Die Behörde veranlasst in der Regel die Bestattung und holt sich die Kosten später von den Bestattungspflichtigen zurück. Mehr unter Bestattungspflicht.
Quellen
- § 30 PStG, Anzeige durch Einrichtungen und Behörden, abgerufen 17.10.2026
- § 19 Bestattungsverordnung Bayern, abgerufen 17.10.2026
- Bestattungsgesetz NRW, §§ 11, 13, abgerufen 17.10.2026
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 18, abgerufen 17.10.2026
- Sächsisches Bestattungsgesetz, § 16, konsolidierte Fassung Aeternitas, abgerufen 17.10.2026
- § 4 WBVG, Vertragsdauer, abgerufen 17.10.2026
- § 87a SGB XI, Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, abgerufen 17.10.2026
- § 15 WBVG, Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen, abgerufen 17.10.2026
- BGH, Urteil vom 04.10.2018, III ZR 292/17, rewis.io, abgerufen 17.10.2026
- Praktische Hinweise Bestattungsrecht Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg, Stand 02/2024, abgerufen 17.10.2026
- Bestattung: Zu Hause Abschied nehmen, Stiftung Warentest, 18.01.2020, abgerufen 17.10.2026
- Kostenspannen Bestatter nach Aeternitas, Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de, abgerufen 17.10.2026