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Trauerfall

Sterbefall zu Hause: die ersten Schritte

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Wenn ein Mensch zu Hause gestorben ist, rufen Sie zuerst einen Arzt: den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei Zweifeln am Tod den Notruf 112. Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Danach dürfen Sie sich in Ruhe verabschieden. In den meisten Bundesländern darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Stand: Oktober 2026

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Sie müssen jetzt nicht alles auf einmal entscheiden. Diese Seite führt Sie durch die ersten Stunden: was sofort nötig ist, was warten kann und wie viel Zeit Sie nach dem Gesetz haben. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.

Was ist in der ersten Stunde zu tun?

  1. Arzt rufen Tagsüber den Hausarzt, nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Sind Sie unsicher, ob der Mensch wirklich tot ist, wählen Sie 112.
  2. Nichts verändern, wenn der Tod unerwartet kam Nach einem Unfall, Sturz oder unklaren Umständen lassen Sie den Verstorbenen so liegen, wie Sie ihn gefunden haben, bis der Arzt da war.
  3. Menschen dazuholen Rufen Sie jemanden an, der Ihnen beisteht. Sie müssen das nicht allein durchstehen.
  4. Fenster öffnen, Heizung herunterdrehen Ein kühler Raum ist gut für den Verstorbenen, wenn er einige Stunden zu Hause bleibt.

Bei einem erwarteten Tod, etwa nach langer Krankheit, besteht keine Eile. Die Pflicht, die Leichenschau „unverzüglich“ zu veranlassen, bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, nicht in Panik.

Was macht der Arzt?

Der Arzt untersucht den Verstorbenen bei der Leichenschau und stellt die Todesbescheinigung aus, den sogenannten Totenschein. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und betragen für die eingehende Leichenschau 165,77 Euro plus Zuschläge und Wegegeld. Die Rechnung zahlen die Angehörigen. Einzelheiten stehen unter Totenschein: Wer ihn ausstellt und was er kostet.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Das regelt jedes Bundesland selbst. Meist muss der Verstorbene binnen 36 Stunden in eine Leichenhalle oder einen Kühlraum gebracht werden, in Brandenburg binnen 24 Stunden. Eine längere Aufbahrung zu Hause ist in vielen Ländern auf Antrag möglich, in NRW etwa mit ärztlichem Zeugnis bei der Ordnungsbehörde (§ 11 Abs. 2 BestG NRW). In Bayern gibt es im Landesrecht keine solche Frist, hier entscheiden die Gemeinden.

LandÜberführung spätestensBestattung spätestens
Baden-Württemberg36 Std. (wenn öffentliche Leichenhalle vorhanden)96 Std., wenn nicht in einer Leichenhalle
Bayernkeine Landesfrist8 Tage, ohne Sa, So, Feiertage
Berlin36 Std.keine gesetzliche Höchstfrist
Brandenburg24 Std.10 Tage
Bremen36 Std.keine feste Höchstfrist
Hamburg36 Std.nach 10 Tagen greift die Behörde ein
Hessen36 Std. (wenn öffentliche Leichenhalle vorhanden)10 Tage
Mecklenburg-Vorpommern36 Std.soll 10 Tage
Niedersachsensoll 36 Std.soll 8 Tage
Nordrhein-Westfalen36 Std.10 Tage
Rheinland-Pfalz36 Std.14 Tage
Saarland36 Std. (wenn öffentliche Leichenhalle vorhanden)10 Tage (Erdbestattung)
SachsenBeginn binnen 24 Std.8 Tage, ohne Sa, So, Feiertage
Sachsen-Anhaltsoll 36 Std.soll 10 Tage
Schleswig-Holsteinsoll 36 Std.soll 9 Tage
Thüringen48 Std.10 Tage

Stand: Bestattungsgesetze der Länder, ausgewertet im Oktober 2026 nach den amtlichen Portalen (Bayern, Brandenburg, NRW) und den konsolidierten Gesetzestexten von Aeternitas für die übrigen Länder. Fristen beginnen mit dem Tod oder der Feststellung des Todes. Die Behörden können sie im Einzelfall verkürzen oder verlängern. Ausführlich vergleicht die Seite Bestattungsgesetze der Bundesländer.

Wann sollten Sie den Bestatter anrufen?

Erst wenn Sie bereit sind. Viele Bestattungshäuser sind rund um die Uhr erreichbar, aber niemand verlangt, dass Sie mitten in der Nacht anrufen. Bei einem erwarteten Tod ist es oft gut, die Familie zu versammeln und den Bestatter am nächsten Morgen zu rufen. Beachten Sie nur die Frist für die Überführung in Ihrem Bundesland.

Sie sind frei in der Wahl des Bestattungshauses. Woran Sie ein gutes erkennen, zeigt Einen guten Bestatter finden: 8 Prüfpunkte.

Wie können Sie Abschied nehmen?

Die Zeit bis zur Abholung gehört Ihnen. Sie dürfen den Verstorbenen berühren, mit ihm sprechen, eine Kerze anzünden oder Musik spielen. Viele Familien waschen und kleiden den Verstorbenen selbst an, andere überlassen das dem Bestatter. Beides ist richtig.

Wenn Sie mehr Zeit brauchen, ist eine Aufbahrung zu Hause oder beim Bestatter möglich. Kinder dürfen und sollen dabei sein, wenn sie das möchten.

  1. Sofort Bei einem Tod zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) für die Leichenschau rufen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.
  2. In den ersten Stunden Ein Bestattungshaus beauftragen. Es holt die verstorbene Person ab und bringt sie in eine Kühlung. Die Frist dafür legt das Landesrecht fest, meist 24 bis 36 Stunden.
  3. Am ersten Tag Engste Angehörige informieren, Ausweis und Urkunden der verstorbenen Person bereitlegen, nach einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag suchen.
  4. Bis zum dritten Werktag Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen (§ 28 PStG). Das übernimmt in der Regel das Bestattungshaus.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall. Fristen nach Bundes- und Landesrecht, die genauen Werte stehen in der Checkliste.

Was folgt am ersten und zweiten Tag?

  1. Erste Stunden Arzt, Leichenschau, Todesbescheinigung, Abschied.
  2. Innerhalb von 24 bis 36 Stunden Bestatter holt den Verstorbenen ab, je nach Landesfrist.
  3. Bis zum 3. Werktag Sterbefallanzeige beim Standesamt (§ 28 PStG), meist durch den Bestatter. Danach gibt es die Sterbeurkunde.
  4. Erste Tage Beratungsgespräch mit dem Bestatter: Bestattungsart, Termin, Trauerfeier, Kosten.
  5. Meist binnen 8 bis 14 Tagen Bestattung oder Einäscherung nach Landesrecht.

Welche Dokumente Sie dafür heraussuchen sollten, steht unter Diese Unterlagen braucht der Bestatter. Alle weiteren Aufgaben mit Fristen finden Sie in der Checkliste Todesfall.

Häufige Fragen

Muss ich nachts die 112 anrufen, wenn jemand gestorben ist?

Nur, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Mensch tot ist, oder wenn ein Unfall vorliegt. Bei einem erwarteten Tod ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 der richtige Ansprechpartner. Er ist rund um die Uhr erreichbar.

Darf ich den Verstorbenen selbst waschen und anziehen?

Ja, nach der Leichenschau. Bei einem ungeklärten oder nicht natürlichen Tod warten Sie, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft den Verstorbenen freigegeben haben.

Was kostet die Abholung durch den Bestatter?

Die Überführung ist Teil der Bestatterleistung. Bestatterleistungen kosten laut Aeternitas insgesamt 1.000 bis 7.000 Euro. Was die gesamte Bestattung kostet, zeigt Was kostet eine Beerdigung?.

Was ist, wenn ich allein bin und mir alles zu viel wird?

Der ärztliche Bereitschaftsdienst und das Bestattungshaus helfen Ihnen auch mit den nächsten Schritten. Rufen Sie zusätzlich einen vertrauten Menschen an. Die Telefonseelsorge ist unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 rund um die Uhr erreichbar.

Quellen

  1. Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen 17.10.2026
  2. § 28 PStG, Anzeige des Sterbefalls, abgerufen 17.10.2026
  3. § 19 Bestattungsverordnung Bayern, Bestattungsfristen, abgerufen 17.10.2026
  4. Bestattungsgesetz NRW, §§ 9, 11, 13, abgerufen 17.10.2026
  5. Brandenburgisches Bestattungsgesetz, §§ 18, 19, abgerufen 17.10.2026
  6. Bestattungsgesetze der übrigen Länder, konsolidierte Fassungen, Aeternitas e. V., jeweiliger Stand 2024 bis 2026, abgerufen 17.10.2026
  7. Bestattung: Zu Hause Abschied nehmen, Stiftung Warentest, 18.01.2020, abgerufen 17.10.2026
  8. Gebührenordnung für Ärzte, Nr. 101, abgerufen 17.10.2026
  9. Kostenspannen Bestatter nach Aeternitas, Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de, abgerufen 17.10.2026
  10. TelefonSeelsorge Deutschland, abgerufen 17.10.2026

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