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Trauerfall

Einen guten Bestatter finden: 8 Prüfpunkte

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Einen guten Bestatter erkennen Sie an einem schriftlichen, nach Positionen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag, an einer Ausbildung als Bestattungsfachkraft oder Bestattermeister und daran, dass er Sie nicht drängt. Ein Hinweis auf geprüfte Qualität ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Bestatterleistungen kosten laut Aeternitas 1.000 bis 7.000 Euro.

Stand: Oktober 2026

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Die Wahl des Bestattungshauses ist meist die erste große Entscheidung nach einem Todesfall, und sie fällt oft unter Zeitdruck. Die folgenden acht Punkte helfen Ihnen, auch in wenigen Telefonaten ein gutes Haus zu finden. Sie gelten im Akutfall genauso wie bei der Vorsorge. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.

Warum lohnt sich die Prüfung?

„Bestatter“ ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Jeder kann ein Bestattungsunternehmen gründen, ohne Ausbildung oder Prüfung. Die Unterschiede in Qualität und Preis sind deshalb groß. Bei den eigenen Leistungen des Bestatters liegt die Spanne laut Aeternitas zwischen 1.000 und 7.000 Euro, also beim Siebenfachen.

Die 8 Prüfpunkte im Überblick

  1. Schriftlicher Kostenvoranschlag Ein seriöser Bestatter legt alle Kosten offen und nachvollziehbar dar, so der Bundesverband Deutscher Bestatter. Verlangen Sie das Angebot schriftlich, bevor Sie unterschreiben.
  2. Eigene Leistungen und Fremdkosten getrennt Gebühren für Friedhof, Krematorium und Standesamt reicht der Bestatter nur durch. Sie gehören in einen eigenen Block, damit Sie Angebote vergleichen können.
  3. Ausbildung Fragen Sie nach Bestattungsfachkräften, Bestattermeistern oder Geprüften Bestattern im Team. Die Bestattungsfachkraft ist seit 2003 ein anerkannter Ausbildungsberuf mit drei Jahren Ausbildung.
  4. Verbandsmitgliedschaft und Zertifikat Das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter setzt eine Zertifizierung nach der Norm DIN EN 15017 voraus. Unabhängige Prüfer kontrollieren sie regelmäßig.
  5. Kein Druck Ein gutes Haus lässt Ihnen Zeit, ein zweites Angebot einzuholen, und erklärt auch günstigere Wege.
  6. Erreichbarkeit Im Trauerfall muss das Haus auch nachts und am Wochenende erreichbar sein und die Überführung binnen der Landesfrist sicherstellen.
  7. Räume für den Abschied Fragen Sie nach einem Kühlraum und einem Abschiedsraum, in dem Sie den Verstorbenen sehen können.
  8. Ihre Wünsche zählen Das Haus sollte alle Bestattungsarten anbieten oder vermitteln und Wünsche des Verstorbenen respektieren, auch ungewöhnliche.

Was gehört in einen guten Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag ist Ihr wichtigstes Werkzeug zum Vergleichen. Laut Bundesverband Deutscher Bestatter sollten Bestattungsart, Trauerfeier, Friedhofs- und Grabnutzungsgebühren sowie Wunschleistungen erkennbar sein. Pauschale Gesamtpreise ohne Aufschlüsselung lassen sich nicht vergleichen.

BlockTypische Positionen
BestatterleistungenÜberführung, Versorgung des Verstorbenen, Sarg oder Urne, Erledigung der Formalitäten, Organisation der Trauerfeier
FremdleistungenFriedhofs- und Grabgebühren, Krematorium, Leichenschau, Sterbeurkunden, Traueranzeigen
WunschleistungenBlumenschmuck, Musik, Trauerredner, Kaffeetafel, Trauerdruck

Was einzelne Posten kosten, zeigt Was kostet eine Beerdigung?. Mit dem Bestattungskosten-Rechner können Sie ein Angebot grob gegenprüfen. Was ein Bestatter alles übernimmt, steht unter Was macht ein Bestatter?.

Woran erkennen Sie unseriöse Angebote?

  • Der Preis wird nur mündlich genannt oder später „angepasst“.
  • Sie sollen sofort unterschreiben, oft noch am Sterbebett oder im Heimflur.
  • Fremdkosten fehlen im Angebot und tauchen erst auf der Schlussrechnung auf.
  • Günstigere Särge oder Bestattungsarten werden nicht gezeigt.
  • Es wird eine hohe Anzahlung in bar verlangt.

Müssen Sie überhaupt einen Bestatter beauftragen?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, gibt es nicht (Stiftung Warentest). Viele Aufgaben dürfen aber nur mit Fahrzeugen, Särgen und Räumen erledigt werden, die den Vorschriften der Länder entsprechen. In Baden-Württemberg ist für den Transport von Verstorbenen und Urnen sogar ein Bestatter vorgeschrieben (Sozialministerium Baden-Württemberg). Deshalb beauftragen fast alle Familien ein Bestattungshaus. Die Einzelheiten erklärt Muss man einen Bestatter beauftragen?.

Wie arbeitet Abschiedswunsch mit Bestattern zusammen?

Über unser Anfrageformular vermitteln wir an Bestattungshäuser aus unserem Partnernetz. Dafür werden wir bezahlt. Unsere Ratgeber sind davon unabhängig. Bitte prüfen Sie jedes Haus, auch unsere Partner-Bestattungshäuser, nach der Liste oben. Wie wir finanziert sind, steht unter So arbeiten wir.

Ein Haus passt zu Ihnen, wenn …

  • Sie das Angebot verstehen und vergleichen können,
  • Sie sich nicht gedrängt fühlen,
  • Ihre Fragen geduldig beantwortet werden.

Suchen Sie weiter, wenn …

  • Preise nur mündlich genannt werden,
  • Sie sofort unterschreiben sollen,
  • Wünsche des Verstorbenen abgetan werden.

Häufige Fragen

Kann ich den Bestatter wechseln, wenn der Verstorbene schon abgeholt wurde?

Grundsätzlich ja. Bereits erbrachte Leistungen wie die Überführung müssen Sie aber bezahlen. Klären Sie den Wechsel schriftlich.

Ist ein Bestatter vor Ort besser als ein überregionaler Anbieter?

Nicht automatisch. Ein Haus vor Ort kennt Friedhöfe und Abläufe in Ihrer Stadt und ist schnell da. Entscheidend sind die acht Prüfpunkte, nicht die Größe.

Was ist, wenn ein Vorsorgevertrag mit einem anderen Bestatter besteht?

Dann gilt dieser Vertrag. Das dort beauftragte Haus übernimmt die Bestattung zu den vereinbarten Leistungen. Mehr unter Bestattungsvorsorgevertrag.

Wie finde ich einen Bestatter in meiner Nähe?

Über Empfehlungen, die Friedhofsverwaltung oder die Mitgliederlisten der Bestatterverbände. Über unser Formular können Sie auch ein Bestattungshaus aus unserem Partnernetz in Ihrer Region anfragen.

Quellen

  1. Bestatter vergleichen, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., abgerufen 17.10.2026
  2. Markenzeichen der Bestatter, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., abgerufen 17.10.2026
  3. Ausbildung zur Bestattungsfachkraft, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., abgerufen 17.10.2026
  4. Leserfrage: Begräbnis auch ohne Bestatter zulässig?, Stiftung Warentest, 20.12.2017, abgerufen 17.10.2026
  5. Praktische Hinweise Bestattungsrecht Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg, Stand 02/2024, abgerufen 17.10.2026
  6. Kostenspannen Bestatter nach Aeternitas, Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de, abgerufen 17.10.2026

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