Eine Sterbegeldversicherung zahlt sich rechnerisch nur aus, wenn der Tod vor dem Kipppunkt eintritt: dem Zeitpunkt, an dem Ihre Beiträge die Versicherungssumme erreichen. Sie finden ihn, indem Sie die Summe durch den Jahresbeitrag teilen. Bei 7.000 Euro Summe und 39 Euro Monatsbeitrag liegt er bei knapp 15 Jahren.
Stand: Oktober 2026
Wer eine Sterbegeldversicherung angeboten bekommt, sieht meist nur den Monatsbeitrag. Ob der Vertrag sich lohnt, zeigt aber erst die Rechnung über die Jahre. Der Sterbegeld-Check macht diese Rechnung mit den Zahlen aus Ihrem Angebot. Darunter erklären wir den Kipppunkt, die Wartezeit und die Beitragsdauer, also die drei Stellschrauben, die über das Ergebnis entscheiden.
Was ist der Kipppunkt?
Der Kipppunkt ist das Jahr, ab dem Sie mehr Beiträge gezahlt haben, als die Versicherung im Todesfall vertraglich zusagt. Die Formel ist einfach: Versicherungssumme geteilt durch zwölf Monatsbeiträge ergibt die Zahl der Jahre bis zum Kipppunkt. Wer vorher stirbt, hat für seine Familie mehr herausgeholt, als er eingezahlt hat. Wer länger lebt, hat drauf gezahlt.
Die Stiftung Warentest hat im Januar 2024 Sterbegeldversicherungen untersucht. Für eine 65-jährige Person mit 7.000 Euro Versicherungssumme und 20 Jahren Beitragszahlung fand sie Monatsbeiträge von 39 bis 53 Euro. Mit diesen Zahlen sieht die Rechnung so aus:
| Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | Kipppunkt | Summe der Beiträge nach 20 Jahren | Mehr gezahlt als versichert |
|---|---|---|---|---|
| 39 € | 468 € | nach knapp 15 Jahren | 9.360 € | 2.360 € |
| 53 € | 636 € | nach rund 11 Jahren | 12.720 € | 5.720 € |
Genau das ist der Kern der Kritik. Die Stiftung Warentest hält Sterbegeldversicherungen für „nur sehr eingeschränkt zu empfehlen“, weil viele Kundinnen und Kunden über die Jahre mehr einzahlen, als der Versicherer auszahlt. Ob der Kipppunkt für Sie früh oder spät kommt, hängt von Ihrem Alter beim Abschluss und Ihrer Gesundheit ab. Einen Anhaltspunkt für die statistische Lebenserwartung in Ihrem Alter gibt die Sterbetafel des Statistischen Bundesamts.
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Was bedeutet die Wartezeit?
Die Wartezeit ist die Frist ab Vertragsbeginn, in der die Versicherung bei einem Tod durch Krankheit nicht die volle Summe zahlt. Von den 32 Angeboten im Test der Stiftung Warentest hatten 27 eine Wartezeit von einem, zwei oder drei Jahren. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, zahlen manche Versicherer anteilig, andere erstatten nur Beiträge. Fünf Angebote kamen ohne Wartezeit aus, verlangten dafür aber eine Gesundheitsprüfung.
Für den Check heißt das: Tragen Sie die Wartezeit Ihres Angebots ein. In diesen Jahren ist der Vertrag für Ihre Familie am wenigsten wert, obwohl Sie schon zahlen. Was in der Wartezeit genau ausgezahlt wird und welche Ausnahmen etwa bei einem Unfalltod gelten, steht in den Versicherungsbedingungen. Mehr dazu im Ratgeber Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Warum entscheidet die Beitragsdauer?
Der Versicherungsschutz gilt bis zum Lebensende. Wie lange Sie dafür zahlen, legt der Vertrag fest: zum Beispiel zehn Jahre, 20 Jahre oder lebenslang. Das verändert die Rechnung grundlegend.
Feste Beitragsdauer
Die Beiträge enden nach der vereinbarten Zeit. Die Summe aller Beiträge steht damit von Anfang an fest, und Sie können sie direkt mit der Versicherungssumme vergleichen. Liegt sie darüber, zahlen Sie in jedem Fall mehr ein, als vertraglich zugesagt ist, sofern Sie das Ende der Beitragszeit erleben.
Lebenslange Beiträge
Die Beiträge laufen, solange Sie leben. Mit jedem Jahr nach dem Kipppunkt wächst der Betrag, den Sie mehr eingezahlt haben. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto länger kann das dauern.
Der Monatsbeitrag steigt außerdem mit dem Eintrittsalter. Wer später abschließt, zahlt mehr im Monat und erreicht den Kipppunkt deshalb früher. Was das in Ihrem Alter bedeutet, beschreibt der Ratgeber Sterbegeldversicherung ab 60, 70, 80.
Welche Alternativen gibt es?
Eine Sterbegeldversicherung ist einer von drei üblichen Wegen, die eigene Bestattung abzusichern. Die beiden anderen funktionieren anders:
Vorsorgevertrag mit Treuhand
Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus vereinbart, das Geld auf einem Treuhandkonto reserviert.
- Zahlung
- einmalig oder in Raten
- Gesundheit
- keine Fragen, kein Höchstalter
- Sozialamt
- in angemessener Höhe in der Regel geschützt
Sterbegeldversicherung
Eine Versicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Hinterbliebenen.
- Zahlung
- monatlich, oft sehr lange
- Wartezeit
- in den ersten Jahren üblich
- Risiko
- Beiträge können die Summe übersteigen
Bestattungsverfügung
Sie halten schriftlich fest, wie Sie bestattet werden möchten und wer sich kümmert.
- Zahlung
- keine
- Bindung
- maßgeblich für die Totenfürsorge
- Kosten
- tragen später die Angehörigen
- Bestattungsvorsorgevertrag: Sie legen mit einem Bestattungshaus fest, welche Leistungen Sie wünschen und was sie kosten. Das Geld zahlen Sie auf ein Treuhandkonto, wo es für Ihre Bestattung reserviert ist. Es gibt keinen Kipppunkt, weil Sie den Preis der Leistung zahlen und nicht laufend Beiträge. Dafür brauchen Sie den Betrag meist auf einmal oder in wenigen Raten. Mehr im Ratgeber Bestattungsvorsorgevertrag.
- Eigenes Sparen: Ein Tages- oder Festgeldkonto bleibt flexibel. Das Geld ist aber nicht für die Bestattung reserviert und gehört bei Ihrem Tod zum Nachlass.
- Bestattungsverfügung: Sie regelt Ihre Wünsche, aber nicht das Geld. Sie lässt sich mit jedem der beiden anderen Wege verbinden.
Welche Summe Sie überhaupt absichern sollten, zeigt der Bestattungskosten-Rechner. Den direkten Vergleich der Wege finden Sie unter Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag?.
Eine Sterbegeldversicherung kann passen, wenn …
- Sie keinen größeren Betrag auf einmal zurücklegen können
- der Kipppunkt später kommt als das Ende Ihrer statistischen Lebenserwartung
- Ihre Angehörigen frei über das Geld verfügen sollen
Eher nicht, wenn …
- die Beiträge über die Laufzeit die Versicherungssumme übersteigen
- Sie das Geld für die Bestattung bereits haben
- Sie Leistungen und Preis Ihrer Bestattung festlegen möchten
Häufige Fragen
Warum nennen Sie keine Tarife oder Versicherer?
Weil wir kein Versicherungsvermittler sind. Ein Tarifvergleich oder eine Produktempfehlung setzt eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung voraus. Unser Check rechnet nur Ihr eigenes Angebot nach.
Muss das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?
In der Regel nicht. Das Geld geht an die bezugsberechtigte Person, und die ist meist frei, wie sie es verwendet. Einzelheiten erklärt die Frage Muss Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?.
Was passiert, wenn ich den Vertrag kündige?
Sie erhalten den Rückkaufswert. Er kann deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen, vor allem in den ersten Jahren. Den aktuellen Wert nennt Ihnen der Versicherer.
Rechnet der Check mit meinem Alter?
Der Kipppunkt selbst hängt nur von Versicherungssumme und Beitrag ab. Ihr Alter wirkt über den Beitrag, den Ihnen der Versicherer nennt, und über die Frage, wie wahrscheinlich Sie den Kipppunkt erleben.
Weitere Werkzeuge finden Sie unter Rechner und Vorlagen.
- Sterbegeldversicherungen im Vergleich, Stiftung Warentest, Finanztest 2/2024, veröffentlicht 17.01.2024
- Sterbefälle und Lebenserwartung, Sterbetafel 2023/2025, Statistisches Bundesamt, abgerufen Oktober 2026
- § 34d Gewerbeordnung, Versicherungsvermittler, Bundesministerium der Justiz