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Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Stand: Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Der Unterschied: Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt mit einem Bestattungshaus fest, wie Sie bestattet werden, und sichert das Geld auf einem Treuhandkonto. Eine Sterbegeldversicherung zahlt nach dem Tod nur eine Geldsumme an eine Person Ihrer Wahl. Wer Erspartes hat und Wünsche verbindlich regeln will, fährt mit dem Vorsorgevertrag meist besser. Wer nur kleine Monatsbeträge zahlen kann, prüft die Versicherung.

Stand: Oktober 2026

Beide Wege sollen dasselbe Problem lösen: Die Bestattung ist bezahlt, und die Familie muss nicht einspringen. Sie tun das aber auf sehr unterschiedliche Weise. Dieser Vergleich stellt beide fair gegenüber, zeigt die Kombination aus beiden und führt Sie mit vier Fragen zu Ihrer Lösung.

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Der wichtigste Unterschied: Leistung oder Geld

Bestattungsvorsorgevertrag

Sie vereinbaren mit einem Bestattungshaus konkrete Leistungen: Bestattungsart, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Friedhof. Bezahlt wird meist einmalig auf ein Treuhandkonto. Im Todesfall führt das Bestattungshaus aus, was Sie festgelegt haben. Ihre Angehörigen müssen weder entscheiden noch bezahlen.

Sterbegeldversicherung

Sie zahlen monatliche Beiträge an einen Versicherer oder eine Sterbekasse. Im Todesfall erhält die bezugsberechtigte Person eine feste Summe, meist 4.000 bis 10.000 Euro. Was damit geschieht und wie die Bestattung aussieht, ist nicht festgelegt.

Wünsche und Geld verbindlich

Vorsorgevertrag mit Treuhand

Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus vereinbart, das Geld auf einem Treuhandkonto reserviert.

Zahlung
einmalig oder in Raten
Gesundheit
keine Fragen, kein Höchstalter
Sozialamt
in angemessener Höhe in der Regel geschützt
Mehr zum Vorsorgevertrag
Geld ja, Wünsche nein

Sterbegeldversicherung

Eine Versicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Hinterbliebenen.

Zahlung
monatlich, oft sehr lange
Wartezeit
in den ersten Jahren üblich
Risiko
Beiträge können die Summe übersteigen
Mehr zur Sterbegeldversicherung
Wünsche ja, Geld nein

Bestattungsverfügung

Sie halten schriftlich fest, wie Sie bestattet werden möchten und wer sich kümmert.

Zahlung
keine
Bindung
maßgeblich für die Totenfürsorge
Kosten
tragen später die Angehörigen
Zur Vorlage
Drei Wege der Bestattungsvorsorge im Vergleich.

Die beiden Wege im direkten Vergleich

KriteriumVorsorgevertrag mit TreuhandSterbegeldversicherung
Was ist geregelt?Ablauf und Leistungen der Bestattungnur die Auszahlung einer Geldsumme
Zahlungsweisemeist Einmalzahlungmonatliche Beiträge über 10, 20 Jahre oder lebenslang
Verhältnis Einzahlung zu LeistungEinlage wird bei Treuhandmodellen nominal erhalten, oft ohne ZinsenBeiträge übersteigen die Summe oft, laut Stiftung Warentest bei 65-Jährigen über 20 Jahre deutlich
Schutz am Anfangab Einzahlung voll verfügbarohne Gesundheitsfragen Wartezeit von 1 bis 3 Jahren
PreissteigerungenEigenleistungen teils fest, Gebühren nach TagespreisSumme fest, Kaufkraft sinkt
Sicherung des GeldesTreuhand, oft mit BankbürgschaftSicherungssystem bei Lebensversicherern, bei Sterbekassen nicht
Sozialamtin angemessener Höhe in der Regel Schonvermögen (BSG, B 8/9b SO 9/06 R)Beiträge können als Bedarf anerkannt werden (§ 33 Abs. 2 SGB XII)
Kündigungmöglich, Bestatter kann Vergütung abzüglich ersparter Kosten verlangen (§ 648 BGB)möglich, ausgezahlt wird der Rückkaufswert abzüglich eines möglichen Stornoabzugs (§ 169 VVG), er kann unter den eingezahlten Beiträgen liegen

Die Angaben zur Versicherung stützen sich auf den Test der Stiftung Warentest vom Januar 2024 und die Hinweise der Verbraucherzentrale. Einzelheiten zu beiden Wegen finden Sie in den Ratgebern Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorgevertrag.

Was die Kritik an der Sterbegeldversicherung bedeutet

Die Stiftung Warentest hält Sterbegeldversicherungen „aus finanzieller Perspektive nur für wenige Menschen“ für sinnvoll. Ein Beispiel aus dem Test: Für 7.000 Euro Versicherungssumme zahlt eine 65-jährige Person 39 bis 53 Euro im Monat. Über 20 Jahre sind das 9.360 bis 12.720 Euro. Der Kipppunkt, ab dem Sie mehr eingezahlt haben als die vereinbarte Versicherungssumme, liegt in diesem Beispiel nach rund 11 bis 15 Jahren. Ihren eigenen Kipppunkt berechnet der Sterbegeld-Check.

Fair ist aber auch: Der Vorsorgevertrag bindet Geld, das Sie sofort aufbringen müssen. Wer diesen Betrag nicht hat, kann ihn mit der Versicherung über die Jahre verteilen.

Die Kombination: Versicherung als Geldquelle für den Vorsorgevertrag

Beide Wege schließen sich nicht aus. Sie können eine bestehende Sterbegeldversicherung an ein Bestattungshaus abtreten und damit einen Vorsorgevertrag finanzieren. So wird aus der reinen Geldsumme eine geregelte Bestattung. Das ist vor allem sinnvoll, wenn Sie schon lange eine Police haben: Kündigen Sie diese nicht vorschnell, denn Sie erhalten nur den Rückkaufswert, abzüglich eines möglichen Stornoabzugs (§ 169 VVG). Weil aus den Beiträgen auch Kosten und der Todesfallschutz bezahlt wurden, kann er unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Lassen Sie stattdessen prüfen, ob sich die Police in einen Vorsorgevertrag einbinden lässt.

Entscheidungsbaum: In vier Fragen zur passenden Lösung

  1. Haben Sie den Betrag für Ihre Bestattung schon angespart? Ja: Ein Vorsorgevertrag mit Einzahlung auf ein Treuhandkonto sichert das Geld und legt die Leistungen fest. Weiter mit Frage 3. Nein: weiter mit Frage 2.
  2. Können Sie über einige Jahre monatlich einen festen Betrag zahlen? Ja und Sie sind deutlich unter dem Rentenalter: Eine Sterbegeldversicherung oder ein eigener Sparplan kommt in Frage. Rechnen Sie den Kipppunkt nach. Ja, aber Sie sind schon im Rentenalter: Sparen Sie lieber auf einem Tagesgeld- oder Sperrkonto, wie es die Stiftung Warentest empfiehlt, und fragen Sie beim Bestattungshaus nach Ratenzahlung für einen Vorsorgevertrag.
  3. Ist ein Umzug ins Pflegeheim oder Sozialhilfe absehbar? Ja: Ein Vorsorgevertrag in angemessener Höhe ist in der Regel vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Schließen Sie ihn rechtzeitig ab. Mehr im Ratgeber Bestattungsvorsorge und Sozialamt.
  4. Wollen Sie festlegen, wie Sie bestattet werden? Ja: Dann brauchen Sie einen Vorsorgevertrag oder mindestens eine Bestattungsverfügung, auch wenn das Geld aus einer Versicherung kommt. Nein, Sie wollen nur Geld hinterlassen: Dann genügen Sparkonto oder Versicherung.

Der Vorsorge-Planer geht diese Fragen mit Ihnen durch und hält Ihre Antworten fest.

Was passt zu Ihnen?

Vorsorgevertrag passt, wenn …

  • Sie Erspartes haben und es zweckgebunden sichern wollen,
  • Ihnen der Ablauf der Bestattung wichtig ist,
  • ein Pflegeheim oder Sozialhilfe möglich ist,
  • Sie keine Angehörigen haben oder sie ganz entlasten wollen.

Sterbegeldversicherung passt eher, wenn …

  • Sie kein Erspartes haben, aber kleine Monatsbeträge zahlen können,
  • Sie früh abschließen und kurze Beitragsdauer wählen,
  • Sie Ihren Angehörigen Geld hinterlassen und ihnen die Gestaltung überlassen wollen,
  • Sie Pfändungsschutz brauchen: Bis 5.400 Euro Versicherungssumme ist die Police grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Alle Wege der Vorsorge im Überblick zeigt der Ratgeber Bestattungsvorsorge.

Häufige Fragen

Ist Treuhandgeld bei eigenen Schulden geschützt?

Nicht automatisch. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass der besondere Pfändungsschutz für Sterbegeldversicherungen nicht für Treuhandguthaben gilt (Urteil vom 16.01.2025, IX ZR 91/24). Ob das Geld trotzdem geschützt ist, hängt von der Abtretung an das Bestattungshaus ab. Die abschließende Klärung steht noch aus. Mehr dazu im Ratgeber Treuhandkonto für die Bestattung.

Kann ich meine Sterbegeldversicherung kündigen und das Geld in einen Vorsorgevertrag stecken?

Das ist möglich, aber oft unwirtschaftlich, weil Sie nur den Rückkaufswert nach § 169 VVG erhalten, abzüglich eines möglichen Stornoabzugs. Er kann unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Ansprüche an ein Bestattungshaus abtreten können.

Was ist für Ehepaare sinnvoll?

Paare können gemeinsam vorsorgen. Der Treuhandvertrag der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG etwa sieht mehrere Vorsorgeempfänger vor: Beim ersten Todesfall wird nur der für diese Bestattung nötige Betrag ausgezahlt, der Rest bleibt für die zweite Bestattung reserviert. Worauf Sie dabei achten sollten, beschreibt der Ratgeber Bestattungsvorsorge für Ehepaare.

  1. Vorsorge für die Bestattung: Eine Sterbegeldversicherung ist selten sinnvoll, Stiftung Warentest, 17.01.2024
  2. Sterbegeldversicherungen: Nur für wenige sinnvoll, Pressemitteilung Stiftung Warentest, 17.01.2024
  3. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, Verbraucherzentrale, Stand 12.08.2026
  4. Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Fassung 2021
  5. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R, lexetius.com
  6. BGH, Urteil vom 16.01.2025, IX ZR 91/24, Zusammenfassung otto-schmidt.de
  7. § 33 SGB XII, § 850b ZPO, § 648 BGB, gesetze-im-internet.de
  8. § 169 VVG (Rückkaufswert), gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026

Abschiedswunsch ist kein Versicherungsvermittler. Dieser Vergleich ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

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