Den Totenschein, amtlich Todesbescheinigung, stellt ein Arzt nach der Leichenschau aus. Die eingehende Leichenschau kostet nach der Gebührenordnung für Ärzte 165,77 Euro (GOÄ Nr. 101), dazu kommen je nach Uhrzeit Zuschläge und Wegegeld. Die Rechnung zahlen die Angehörigen, nicht die Krankenkasse.
Stand: Oktober 2026
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Ohne Totenschein gibt es keine Sterbeurkunde und keine Bestattung. Diese Seite erklärt, wer den Arzt ruft, was bei der Leichenschau geschieht, welche Gebühren erlaubt sind und was Sie tun können, wenn die Rechnung zu hoch erscheint. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.
Was ist der Totenschein?
„Totenschein“ ist der Alltagsbegriff. Amtlich heißt das Formular Todesbescheinigung. Sein Aufbau ist Ländersache, denn die Leichenschau regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Gemeinsam ist allen Formularen:
- Ein nicht vertraulicher Teil enthält die Personalien, Zeitpunkt und Ort des Todes. Ihn braucht das Standesamt für die Sterbeurkunde.
- Ein vertraulicher Teil enthält Todesursache und Vorerkrankungen. Er geht verschlossen an das Gesundheitsamt.
- Die Todesart wird angekreuzt: natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt.
Wer stellt den Totenschein aus?
Jeder Arzt darf die Leichenschau durchführen. Stirbt jemand zu Hause, rufen Angehörige den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Krankenhaus übernimmt das ein Stationsarzt, im Pflegeheim meist der Hausarzt des Bewohners. Die Pflicht, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen, steht in den Bestattungsgesetzen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel in § 9 BestG NRW.
Ein Notarzt im Rettungseinsatz darf sich in manchen Ländern darauf beschränken, den Tod festzustellen, in Nordrhein-Westfalen etwa nach § 9 Abs. 3 BestG NRW. Die eingehende Leichenschau übernimmt dann ein anderer Arzt. Für eine vorläufige Todesbescheinigung kennt die GOÄ eine eigene, niedrigere Gebühr (Nr. 100).
Was geschieht bei der Leichenschau?
Der Arzt untersucht den entkleideten Körper vollständig. Er prüft sichere Todeszeichen wie Totenflecken und Leichenstarre, sucht nach Verletzungen und klärt anhand von Krankenunterlagen oder Gesprächen die Todesursache. Für die volle Gebühr muss die Untersuchung mindestens 40 Minuten dauern, die Anfahrt zählt nicht mit.
Was kostet der Totenschein?
Seit dem 1. Januar 2020 gelten für die Leichenschau eigene Gebührennummern in der GOÄ. Sie dürfen nur mit dem einfachen Satz berechnet werden, ein Steigerungsfaktor ist ausgeschlossen.
| GOÄ-Nummer | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
| Nr. 100 | Vorläufige Leichenschau, mindestens 20 Minuten | 110,51 € |
| Nr. 100, verkürzt | 10 bis unter 20 Minuten | 66,31 € |
| Nr. 101 | Eingehende Leichenschau, mindestens 40 Minuten | 165,77 € |
| Nr. 101, verkürzt | 20 bis unter 40 Minuten | 99,46 € |
| Nr. 102 | Zuschlag bei unbekannter Identität oder besonderen Todesumständen | 27,63 € |
| Zuschlag F | 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr | 15,15 € |
| Zuschlag G | 22 bis 6 Uhr | 26,23 € |
| Zuschlag H | Samstag, Sonn- und Feiertag | 19,82 € |
| Wegegeld (§ 8 GOÄ) | bis 25 km, je nach Entfernung | 3,58 bis 15,34 €, nachts 7,16 bis 25,56 € |
Ein Rechenbeispiel: Ein Hausarzt kommt an einem Sonntag um 23 Uhr, 8 Kilometer weit, und untersucht 45 Minuten lang. Erlaubt sind dann 165,77 Euro (Nr. 101), 26,23 Euro (Zuschlag G), 19,82 Euro (Zuschlag H) und 15,34 Euro Wegegeld, zusammen 227,16 Euro. G und H dürfen hier nebeneinander stehen: Die GOÄ erlaubt den Zuschlag H neben F oder G, wenn die Leistung an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag zwischen 20 und 8 Uhr erbracht wird. F und G schließen sich dagegen aus, und jeder Zuschlag zählt nur einmal je Leichenschau (Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B V GOÄ). Leistungen wie ein zusätzlicher Hausbesuch sind neben der Leichenschau nicht abrechenbar (Nr. 48 bis 52 GOÄ).
Wer bezahlt die Leichenschau?
Die Angehörigen oder die Erben. Die Krankenkasse zahlt nicht, denn die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, so die Stiftung Warentest. Oft schickt der Arzt die Rechnung an den Bestatter, der sie vorlegt und mit seiner Schlussrechnung weiterberechnet. Die Kosten gehören zu den Beerdigungskosten, die nach § 1968 BGB die Erben tragen. Wer im Einzelnen zahlen muss, erklärt Wer zahlt die Beerdigung?.
Was tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?
Vergleichen Sie die Rechnung mit der Tabelle oben. Höhere Steigerungssätze, ein Pauschalbetrag ohne Gebührennummer oder zusätzliche Beratungsgebühren sind Hinweise auf Fehler. Die Stiftung Warentest empfiehlt diese Schritte:
- Nachfragen Bitten Sie den Arzt schriftlich, die Rechnung zu erklären.
- Bestatter informieren Kam die Rechnung über den Bestatter, sagen Sie ihm vorher Bescheid.
- Kürzen oder unter Vorbehalt zahlen Zahlen Sie den unstrittigen Betrag oder alles unter Vorbehalt.
Bei weiterem Streit können Sie sich an die Ärztekammer des Landes wenden. Sie gibt Auskunft zur Abrechnung nach der GOÄ.
Die Rechnung ist plausibel, wenn …
- Nr. 100 oder 101 einzeln ausgewiesen ist,
- Zuschläge zur Uhrzeit passen,
- das Wegegeld zur Entfernung passt.
Nachfragen sollten Sie, wenn …
- ein Faktor wie 2,3 oder 3,5 auftaucht,
- Nr. 100 und 101 gleichzeitig berechnet sind,
- Beratung oder Hausbesuch zusätzlich berechnet sind.
Häufige Fragen
Muss ich den Totenschein selbst beim Standesamt abgeben?
Nein. Meist nimmt ihn der Bestatter mit und legt ihn bei der Sterbefallanzeige vor. Sie können das aber auch selbst tun.
Darf der Verstorbene abgeholt werden, bevor der Totenschein da ist?
In der Regel nicht. Mehrere Länder schreiben ausdrücklich vor, dass die Überführung erst nach der Leichenschau oder nach Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgt, etwa § 11 Abs. 2 BestG NRW, § 18 Abs. 1 BbgBestG und § 16 Abs. 1 ThürBestG.
Wie lange muss man auf den Arzt warten?
Das ist sehr unterschiedlich, nachts und am Wochenende oft mehrere Stunden. Die Wartezeit ist kein Problem: Sie dürfen in dieser Zeit beim Verstorbenen bleiben. Mehr dazu unter Sterbefall zu Hause.
Quellen
- Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis Nr. 100 bis 102, Zuschläge F bis H und Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt B V, abgerufen 17.10.2026
- § 8 GOÄ, Wegegeld, abgerufen 17.10.2026
- Gebühren für die Leichenschau, Aeternitas e. V., Stand 06/2025, abgerufen 17.10.2026
- Leichenschau: Was tun, wenn der Totenschein teurer ist als erlaubt, Stiftung Warentest, 24.01.2024, abgerufen 17.10.2026
- § 9 BestG NRW, Leichenschau, abgerufen 17.10.2026
- Bestattungsgesetz NRW, §§ 9, 11, 13, abgerufen 17.10.2026
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 18, abgerufen 17.10.2026
- Thüringer Bestattungsgesetz, § 16, konsolidierte Fassung Aeternitas, Stand 01.01.2025, abgerufen 17.10.2026
- § 1968 BGB, Beerdigungskosten, abgerufen 17.10.2026