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Treuhandkonto für die Bestattung: So ist Ihr Geld sicher

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Bei einer Bestattungsvorsorge mit Treuhand zahlen Sie das Geld nicht an das Bestattungshaus, sondern an eine Treuhandgesellschaft. Sie verwahrt es bis zum Todesfall und zahlt es erst gegen Vorlage der Sterbeurkunde an das Bestattungshaus aus. Geht der Bestatter vorher pleite, bleibt das Geld erhalten. Eine zusätzliche Bankbürgschaft schützt es auch, falls die Treuhandgesellschaft selbst ausfällt.

Stand: Oktober 2026

Wer heute für die eigene Bestattung bezahlt, will sicher sein, dass das Geld in zehn oder zwanzig Jahren noch da ist. Genau dafür gibt es die Treuhand. Dieser Ratgeber zeigt, wie das Geld fließt, wie gut es bei einer Insolvenz geschützt ist und welche Punkte Sie im Treuhandvertrag prüfen sollten.

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So fließt das Geld bei einer Treuhandlösung

An einer Treuhandlösung sind drei Parteien beteiligt: Sie als Treugeber, das Bestattungshaus und die Treuhandgesellschaft. Das Bestattungshaus erhält das Geld erst, wenn es seine Leistung erbracht hat.

Sieschließen den Vorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus
zahlen ein
Treuhandkontogetrennt vom Vermögen des Bestattungshauses, durch Bankbürgschaft gesichert
im Sterbefall gegen Rechnung
Bestattungshausführt die vereinbarte Bestattung aus
So fließt das Geld bei einer Bestattungsvorsorge mit Treuhand. Schließt das Bestattungshaus, bleibt das Treuhandguthaben für Ihre Bestattung erhalten. Abschiedswunsch nimmt zu keinem Zeitpunkt Geld an.
  1. Vorsorgevertrag schließen. Sie legen mit dem Bestattungshaus Leistungen und Preis fest. Wie ein guter Bestattungsvorsorgevertrag aussieht, lesen Sie im eigenen Ratgeber.
  2. Treuhandvertrag schließen und einzahlen. Das Geld überweisen Sie direkt an die Treuhandgesellschaft, nicht an den Bestatter.
  3. Bestätigung erhalten. Sie bekommen eine Bestätigung über die Höhe der Einlage und, je nach Anbieter, über die Bürgschaft.
  4. Ansprüche abtreten. Sie treten Ihren Auszahlungsanspruch an das Bestattungshaus ab. So ist sichergestellt, dass das Geld für die Bestattung verwendet wird.
  5. Im Todesfall auszahlen. Das Bestattungshaus legt die Sterbeurkunde vor und erhält den Betrag. Ein Rest oder Fehlbetrag wird nach dem Vorsorgevertrag abgerechnet.

Beispiel: die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Eine der großen Treuhandgesellschaften für Bestattungsvorsorge ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG in Düsseldorf. Sie ist eine Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Nach eigenen Angaben verwaltet sie ein Vorsorgevolumen von mehr als 1,7 Milliarden Euro (Stand August 2025). Wir nennen sie als Beispiel, weil ihre Vertragsbedingungen öffentlich sind. Eine Empfehlung ist das nicht.

Ihre Vertragsbedingungen zeigen, wie ein solches Modell im Detail geregelt sein kann:

RegelungInhalt laut Vertragsbedingungen
SicherungGlobal-Ausfallbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts für den nominalen Erhalt der Einlage (Ziffer 1 und 2)
Anlage des GeldesDie Treuhand darf die Einlagen für eigene Rechnung anlegen (Ziffer 3)
ZinsenDie Treuhand schuldet keine Verzinsung (Ziffer 4)
AuszahlungAn das Vertragsbestattungshaus gegen Vorlage der Sterbeurkunde (Ziffer 5)
Laufzeit und KündigungZunächst 2 Jahre, dann Kündigung mit einem Monat Frist zum Monatsende (Ziffer 6)
Geld nach KündigungGeht an das Vertragsbestattungshaus, an Sie nur mit dessen Freigabe (Ziffer 7)
Insolvenz des BestattersAuszahlung an den Kunden (Ziffer 7)
Anderer Bestatter im TodesfallAuszahlung nur, wenn das Vertragsbestattungshaus vorher zugestimmt hat (Ziffer 7)

Zwei Punkte sollten Sie kennen: Weil das Geld nicht verzinst wird, gleicht es keine Preissteigerungen aus. Und für einen Wechsel des Bestattungshauses brauchen Sie dessen Zustimmung. Fragen Sie danach vor der Unterschrift.

Was die Bürgschaft absichert

Eine Treuhand schützt Sie vor der Insolvenz des Bestattungshauses. Doch auch eine Treuhandgesellschaft kann zahlungsunfähig werden. Die Stiftung Warentest rät deshalb, auf eine zusätzliche Absicherung durch eine Bankbürgschaft zu achten. Die Bürgschaft springt ein, wenn die Treuhandgesellschaft nicht zahlen kann. Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sichert sie den nominalen Betrag der Einlage, also ohne Wertzuwachs.

Die Stiftung Warentest hat Treuhandgesellschaften mehrfach geprüft. 2018 untersuchte sie vier Anbieter, die zusammen 1,03 Milliarden Euro verwalteten. Bei drei war das Geld gut geschützt, alle Verträge enthielten aber Formulierungen, die Kunden benachteiligen. Im Januar 2025 hat sie acht Anbieter getestet. Die Einzelergebnisse sind kostenpflichtig auf test.de abrufbar.

Insolvenzschutz: drei Fälle im Überblick

Wer gerät in Not?Was mit dem Geld geschieht
Das BestattungshausDas Geld liegt nicht beim Bestatter und gehört nicht zu seinem Vermögen. Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG wird es in diesem Fall an Sie ausgezahlt.
Die TreuhandgesellschaftHier greift die Bankbürgschaft, sofern eine vereinbart ist. Ohne Bürgschaft tragen Sie das Risiko.
Sie selbst, etwa bei PrivatinsolvenzRechtlich noch nicht abschließend geklärt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Treuhandguthaben nicht unter den Pfändungsschutz für Sterbegeldversicherungen fallen (Urteil vom 16.01.2025, IX ZR 91/24). Das Landgericht Düsseldorf hat danach die Abtretung an das Bestattungshaus als wirksam angesehen, sodass das Guthaben nicht in die Insolvenzmasse fiel (Urteil vom 22.08.2025, 22 S 64/23). Die Revision ist zugelassen.

Mehr zur ersten Frage lesen Sie im Ratgeber Was passiert mit meinem Vorsorgegeld, wenn der Bestatter schließt?.

Treuhand oder Sparbuch mit Sperrvermerk?

Die Verbraucherzentrale nennt zwei sichere Wege: das Treuhandkonto einer Treuhandgesellschaft und ein Sparbuch mit Sperrvermerk bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Das Sparbuch läuft auf Ihren Namen und wird für Rechnung des Bestattungshauses gesperrt. In beiden Fällen bleibt das Geld bei einer Insolvenz des Bestatters erhalten.

Treuhandgesellschaft

Fertige Verträge, die Bestattungshäuser direkt anbieten, oft mit Bankbürgschaft und Zusatzleistungen. Bei manchen Modellen gibt es keine Zinsen.

Sparbuch mit Sperrvermerk

Bei Ihrer eigenen Bank, Zinsen nach Konditionen der Bank. Den Sperrvermerk müssen Sie mit Bank und Bestattungshaus selbst vereinbaren.

Worauf Sie beim Treuhandvertrag achten sollten

  1. Zahlung nur an die Treuhand. Überweisen Sie nie auf das Geschäftskonto des Bestatters.
  2. Bürgschaft schriftlich. Lassen Sie sich bestätigen, dass eine Bank für die Einlage bürgt.
  3. Kosten offenlegen. Fragen Sie nach Abschlussgebühren, laufenden Kosten und Kosten bei Kündigung.
  4. Zinsen und Preissteigerung. Klären Sie, ob das Geld verzinst wird und wie der Vorsorgevertrag Preissteigerungen behandelt.
  5. Wechsel und Umzug. Steht im Vertrag, wie Sie zu einem anderen Bestattungshaus wechseln können?
  6. Jährliche Mitteilung. Sie sollten regelmäßig erfahren, wie hoch das Guthaben ist.

Treuhand und Sozialamt

Die Treuhand hilft auch, wenn Sie später Sozialhilfe brauchen, etwa im Pflegeheim. Geld aus einem Vorsorgevertrag für eine angemessene Bestattung kann nach der Härteregel des § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt sein, so das Bundessozialgericht (Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R). Die Treuhand belegt, dass das Geld nur für die Bestattung bestimmt ist. Schonvermögen ist es in angemessener Höhe in der Regel, eine Garantie gibt es nicht. Mehr im Ratgeber Bestattungsvorsorge und Sozialamt. Einen Überblick über alle Wege gibt der Ratgeber Bestattungsvorsorge.

Häufige Fragen

Was kostet ein Treuhandkonto für die Bestattung?

Das hängt vom Anbieter ab. Eine aktuelle, öffentlich abrufbare Gebührenangabe der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG haben wir nicht gefunden. Fragen Sie bei jedem Angebot schriftlich nach allen Kosten: einmalige Gebühren, laufende Kosten und Kosten bei Kündigung.

Bekomme ich Zinsen auf mein Treuhandgeld?

Nicht unbedingt. Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG schuldet die Treuhand ausdrücklich keine Zinsen. Bei einem Sparbuch mit Sperrvermerk gelten die Konditionen Ihrer Bank.

Kann ich das Geld zurückholen, wenn ich es brauche?

Sie können den Treuhandvertrag kündigen. Bei manchen Modellen fließt das Geld dann aber zuerst an das Bestattungshaus, und dieses kann aus dem Vorsorgevertrag eine Vergütung verlangen. Prüfen Sie die Regeln vorher.

Ist eine Sterbegeldversicherung sicherer als eine Treuhand?

Beide Wege haben eigene Risiken. Den fairen Vergleich finden Sie im Ratgeber Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag?.

  1. Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Ziffern 1 bis 7, Fassung 2021, abgerufen am 17.10.2026
  2. Treuhandguthaben gehören nicht zur Insolvenzmasse, Pressemitteilung Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, 28.08.2025 (mit Angabe zum Vorsorgevolumen)
  3. BGH, Urteil vom 16.01.2025, IX ZR 91/24, Zusammenfassung otto-schmidt.de
  4. Bestattung: Den eigenen Abschied planen, Pressemitteilung Stiftung Warentest, 16.01.2018
  5. Bestattungsvorsorge, Stiftung Warentest, 15.01.2025
  6. Stiftung Warentest zur Bankbürgschaft bei Treuhandgesellschaften, berichtet in volksstimme.de
  7. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht (Abschnitt Bestattungsvorsorgevertrag), Verbraucherzentrale, Stand 12.08.2026
  8. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R, lexetius.com

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die Nennung der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG dient als Beispiel und ist keine Empfehlung.

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