Der Bestattungskosten-Rechner zeigt, was eine Bestattung voraussichtlich kostet, aufgeteilt nach Bestattungshaus, Friedhof, Steinmetz, Grabpflege und Krematorium. Grundlage sind die Kostenspannen der Verbraucherinitiative Aeternitas (Stand Juni 2026). Bundesweit liegt eine Bestattung danach zwischen 2.750 und 44.700 Euro, typisch sind 7.000 bis 8.000 Euro mit Grabmal, ohne Grabpflege.
Stand: Oktober 2026
Eine Bestattung erzeugt bis zu fünf Rechnungen von verschiedenen Stellen. Deshalb sagt ein bundesweiter Durchschnitt wenig über Ihren Fall. Der Rechner fragt die drei Dinge ab, die den Preis wirklich bestimmen: Bestattungsart, Ort und Umfang. Darunter erklären wir, wie er rechnet, wo seine Grenzen liegen und was Sie mit dem Ergebnis anfangen können.
Welche Posten berechnet der Rechner?
Der Rechner ordnet jede Bestattung den fünf Stellen zu, die erfahrungsgemäß eine Rechnung stellen. Für jede Stelle hat Aeternitas eine Spanne erhoben. Ihre Angaben verschieben das Ergebnis innerhalb dieser Spannen nach oben oder unten.
| Stelle | Was sie berechnet | Spanne laut Aeternitas |
|---|---|---|
| Bestattungshaus | Abholung, Versorgung, Sarg, Urne, Behördengänge, Organisation der Feier | 1.000–7.000 € |
| Friedhofsverwaltung | Nutzungsrecht an der Grabstelle, Beisetzung, Trauerhalle | 500–6.000 € |
| Steinmetz | Grabstein oder Grabplatte, Fundament, Inschrift | 250–12.000 € |
| Friedhofsgärtnerei | Erstbepflanzung, Pflege über die Ruhezeit | 250–15.000 € |
| Krematorium | Einäscherung, nur bei Feuerbestattung | 250–800 € |
| Weitere Stellen | Arzt und Standesamt (150–300 €), Blumen (100–1.000 €), Gasthaus (250–2.000 €), Pfarrer oder Trauerredner (Spende bis 600 €) | 500–3.900 € |
| Gesamt | 2.750–44.700 € |
Die größten Spannen haben Grabmal und Grabpflege. Beide fallen bei einer Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab oder unter einem Baum oft ganz weg. Was jeder Posten enthält, erklärt unser Ratgeber Was kostet eine Beerdigung?.
Für wen möchten Sie vorsorgen?
- Kostenlos und unverbindlich
- Bestattungshaus in Ihrer Nähe
- Daten nur an dieses Haus
Wie kommt der Rechner zu Ihrer Spanne?
Drei Angaben bestimmen das Ergebnis. Jede wirkt auf andere Posten.
- Bestattungsart. Sie entscheidet, welche Posten überhaupt anfallen. Bei einer Erdbestattung braucht es ein Sarggrab, bei einer Feuerbestattung kommen Krematorium und Urne hinzu, das Grab ist dafür meist kleiner. Bei einer Seebestattung fallen Grabstein und Grabpflege weg.
- Ort. Er bestimmt vor allem die Friedhofsgebühren. Die stehen in der Gebührensatzung jeder Gemeinde und unterscheiden sich stark: Für ein Sargwahlgrab berechnet die Friedhofsverwaltung in Berlin rund 1.000 Euro, in München rund 4.600 Euro (Aeternitas 2025).
- Umfang. Trauerfeier, Grabmal und Dauergrabpflege sind Wunschkosten. Mit ihnen bewegt sich das Ergebnis vom unteren zum oberen Rand der Spanne.
Für Orte, deren Gebührensatzung wir ausgewertet haben, setzt der Rechner die tatsächlichen Friedhofsgebühren ein. Welche Städte das sind und was dort ein Grab kostet, zeigt der Friedhofsgebühren-Atlas. Für alle anderen Orte rechnet er mit der bundesweiten Spanne.
Wo liegen die Grenzen des Rechners?
Der Rechner liefert eine begründete Spanne, aber kein Angebot. Das sollten Sie wissen, bevor Sie mit dem Ergebnis planen:
- Bestattungshäuser kalkulieren unterschiedlich. Sarg, Leistungspaket und Fahrtkosten bestimmen den Preis. Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag zeigt den Betrag für Ihren Fall.
- Gebühren ändern sich. Gemeinden passen ihre Satzungen regelmäßig an. Wir prüfen die Daten im Atlas mit Stand, eine Änderung kann aber zwischen zwei Prüfungen liegen.
- Die Friedhofssatzung kann Vorgaben machen. Manche Friedhöfe schreiben Maße, Material oder eine Grabeinfassung vor. Das kann das Grabmal teurer machen als im Rechner angenommen.
- Nebenkosten fehlen. Bewirtung nach der Beisetzung, Traueranzeigen, Trauerkarten und Blumenschmuck hängen so sehr von Ihren Wünschen ab, dass der Rechner sie nur grob berücksichtigt.
- Sonderfälle rechnet er nicht. Eine Überführung über weite Strecken oder ins Ausland, eine Obduktion oder eine Beisetzung außerhalb des Wohnorts verändern die Kosten deutlich.
Was fangen Sie mit dem Ergebnis an?
Das Ergebnis ist ein Rahmen, mit dem Sie weiterarbeiten können. Je nach Lage gibt es vier sinnvolle nächste Schritte.
Angebote prüfen
Liegt Ihnen ein Kostenvoranschlag vor, legen Sie ihn neben die Aufschlüsselung des Rechners. Liegt ein Posten weit über der Spanne, fragen Sie nach, was enthalten ist. Achten Sie darauf, dass das Angebot Eigenleistungen des Bestattungshauses und durchgereichte Fremdkosten wie Friedhofsgebühren getrennt ausweist.
Mit der Familie sprechen
Eine Zahl macht das Gespräch über die eigene Bestattung leichter. Sie zeigt, welche Wünsche viel kosten und welche kaum ins Gewicht fallen. Der Vorsorge-Planer hilft, die Wünsche dazu festzuhalten.
Den Preis festschreiben
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus fest. Das Geld liegt auf einem Treuhandkonto und ist für Ihre Bestattung reserviert. Ihre Angehörigen müssen dann weder entscheiden noch bezahlen. Friedhofsgebühren, die erst bei der Bestattung festgesetzt werden, können sich bis dahin ändern.
Sterbegeld nachrechnen
Wird Ihnen eine Sterbegeldversicherung angeboten, prüfen Sie mit dem Sterbegeld-Check, ab wann Sie mehr einzahlen, als ausgezahlt wird. Das Ergebnis dieses Rechners zeigt Ihnen, welche Summe Sie überhaupt brauchen.
Der Rechner reicht, wenn …
- Sie einen ersten Kostenrahmen für die eigene Vorsorge suchen
- Sie ein Angebot auf Plausibilität prüfen wollen
- Sie Bestattungsarten nach Kosten vergleichen möchten
Sie brauchen ein Angebot, wenn …
- ein Mensch verstorben ist und Sie verbindlich planen müssen
- Sie einen Preis mit Vertrag festschreiben wollen
- ein Sonderfall vorliegt, etwa eine Überführung ins Ausland
Wer bezahlt die berechneten Kosten?
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, also zuerst der Nachlass. Reicht er nicht oder wird das Erbe ausgeschlagen, müssen die nach Landesrecht Bestattungspflichtigen einspringen, meist Ehepartner und Kinder. Ist ihnen das nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt die Beerdigung?.
Häufige Fragen
Warum ist die Spanne so groß?
Weil Grabmal und Grabpflege zusammen von wenigen hundert bis über 20.000 Euro reichen können. Je genauer Sie Bestattungsart, Ort und Umfang angeben, desto enger wird die Spanne.
Rechnet der Rechner mit den Preisen bestimmter Bestattungshäuser?
Nein. Er rechnet mit den Erfahrungsspannen von Aeternitas und, wo vorhanden, mit den Gebührensatzungen der Friedhöfe. Preise einzelner Häuser fließen nicht ein.
Ist die günstigste Variante auch eine würdige Bestattung?
Ja. Eine Feuerbestattung mit Beisetzung im Urnengemeinschaftsgrab kommt ohne Grabstein und Grabpflege aus und kann trotzdem mit einer Trauerfeier verbunden werden. Wo sich sonst sparen lässt, zeigt der Ratgeber Günstige Bestattung.
Speichert der Rechner meine Angaben?
Für die Berechnung brauchen Sie weder Namen noch Kontaktdaten. Erst wenn Sie eine Beratung anfragen, geben Sie Kontaktdaten ein, und erst dann gehen sie mit Ihrer Einwilligung an ein Bestattungshaus.
Alle Werkzeuge auf einen Blick finden Sie unter Rechner und Vorlagen.
- Bestattungskosten: Spannen je Anbieter und typische Gesamtkosten nach Aeternitas, allianz.de, Stand der Erhebung 06/2026, Seite aktualisiert 19.08.2026
- Was kostet eine Beerdigung? Friedhofsgebühren Berlin und München nach Aeternitas 2025, check24.de, abgerufen Oktober 2026
- § 1968 BGB, Beerdigungskosten, Bundesministerium der Justiz
- § 74 SGB XII, Bestattungskosten, Bundesministerium der Justiz