Eine Bestattungsvorsorge bezahlen Sie in der Regel per Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto, für eine Beerdigung laut Aeternitas meist 7.000 bis 8.000 Euro. Raten sind ebenfalls möglich, etwa als Teilzahlungen an die Treuhand, über ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder eine Sterbegeldversicherung. Das Geld fließt nie über Abschiedswunsch, sondern direkt an Treuhand, Bank oder Versicherer.
Stand: Oktober 2026
Wer die eigene Beerdigung zu Lebzeiten bezahlen will, steht vor einer praktischen Frage: alles auf einmal oder nach und nach? Beide Wege haben eigene Folgen für die Sicherheit des Geldes, für den Fall eines frühen Todes und für spätere Preissteigerungen. Dieser Ratgeber erklärt die Wege und hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Für wen möchten Sie vorsorgen?
- Kostenlos und unverbindlich
- Bestattungshaus in Ihrer Nähe
- Daten nur an dieses Haus
Einmalzahlung oder Raten: Was ist der Unterschied?
Bei der Einmalzahlung überweisen Sie die vereinbarte Summe nach Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags in einem Betrag. Ab diesem Tag ist die Bestattung so weit bezahlt, wie der Betrag reicht. Der Bundesverband Deutscher Bestatter beschreibt die Einmalzahlung als Grundform des Treuhandvertrags und nennt Teilzahlungen als Möglichkeit.
Bei Raten bauen Sie den Betrag über Monate oder Jahre auf. Das schont das Ersparte, hat aber eine Lücke: Bis zur letzten Rate ist nur der eingezahlte Teil gedeckt. Eine Ausnahme ist die Sterbegeldversicherung, die nach Ablauf einer Wartezeit die volle Summe zahlt.
Wie läuft eine Bestattungsvorsorge mit Einmalzahlung ab?
Sie vereinbaren mit einem Bestattungshaus Leistungen und Preis. Das Geld zahlen Sie aber nicht an das Bestattungshaus, sondern an eine Treuhandgesellschaft. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich davon ab, auf das Konto des Bestatters zu zahlen.
- Angebot einholen. Das Bestattungshaus nennt die Leistungen einzeln, mit heutigem Preis.
- Verträge schließen. Den Vorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus, den Treuhandvertrag mit der Treuhandgesellschaft.
- Einmal überweisen. Der Betrag geht direkt auf das Treuhandkonto. Sie erhalten eine Bestätigung über die Einlage.
- Jährliche Mitteilung. Laut Aeternitas informiert die Treuhandstelle jährlich über den Stand des Guthabens.
- Auszahlung im Todesfall. Das Bestattungshaus erhält das Geld gegen Vorlage der Sterbeurkunde.
Wie das Treuhandgeld bei einer Insolvenz geschützt ist und was eine Bankbürgschaft absichert, erklärt der Ratgeber Treuhandkonto für die Bestattung.
Welche Wege gibt es für eine Ratenzahlung?
Drei Wege kommen in Frage. Welcher davon angeboten wird, hängt vom Bestattungshaus und vom Vertrag ab.
Teilzahlungen an die Treuhand
Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt für den Treuhandvertrag seiner Treuhandgesellschaft ausdrücklich die Möglichkeit von Teilzahlungen. Ob feste Raten, Mindestbeträge oder Fristen gelten, steht im jeweiligen Vertrag. Fragen Sie danach schriftlich.
Sparbuch mit Sperrvermerk
Das Sparbuch läuft auf Ihren Namen und wird für das Bestattungshaus gesperrt. Laut Aeternitas lässt sich ein Sparkonto auch mit laufenden Teilbeträgen ansparen. Wichtig für das Sozialamt: Sie dürfen das Konto vor dem Tod nicht eigenmächtig auflösen können.
Sterbegeldversicherung
Sie zahlen monatliche Beiträge, im Todesfall zahlt der Versicherer eine feste Summe. Die Stiftung Warentest empfiehlt diesen Weg nur sehr eingeschränkt, weil viele Kunden über die Jahre mehr einzahlen, als ausgezahlt wird.
Die Verbraucherzentrale nennt als weitere Möglichkeit einen eigenen Sparplan auf Tagesgeld oder bei der Bank. Er ist flexibel, aber nicht zweckgebunden. Er sichert deshalb weder die Leistungen noch den Schutz vor dem Sozialamt.
Was passiert, wenn der Tod vor der letzten Rate eintritt?
Das hängt vom Weg ab. Bei Teilzahlungen an die Treuhand und beim Sparbuch ist nur das eingezahlte Guthaben vorhanden. Das Bestattungshaus erhält dieses Guthaben und rechnet den Rest nach dem Vorsorgevertrag ab.
Den offenen Rest tragen dann die Erben aus dem Nachlass. Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Ihre Angehörigen sind in diesem Fall also nur teilweise entlastet. Lassen Sie im Vertrag festhalten, wie ein Fehlbetrag abgerechnet wird.
Bei der Sterbegeldversicherung ist es umgekehrt. Nach der Wartezeit zahlt der Versicherer die volle Summe, auch wenn erst wenige Beiträge geflossen sind. In der Wartezeit leisten manche Versicherer nur anteilig. Laut Stiftung Warentest hatten 27 von 32 geprüften Angeboten eine Wartezeit von einem bis drei Jahren.
Steigen die Kosten bis zum Todesfall, und wer trägt die Differenz?
Die Preise steigen. Laut Aeternitas wurden Bestattungen 2025 um 3,1 Prozent teurer, 2024 um 4,5 Prozent. Über fünf Jahre stiegen die Preise um mehr als 20 Prozent. Grundlage sind Daten des Statistischen Bundesamts.
Wer die Differenz trägt, regelt Ihr Vertrag. Für die eigenen Leistungen kann das Bestattungshaus einen Festpreis zusagen, muss es aber nicht. Friedhofsgebühren legt die Gemeinde per Satzung fest. Sie kann kein Bestatter für die Zukunft festschreiben.
Das Treuhandgeld wächst oft nicht mit. Die Vertragsbedingungen der Treuhandgesellschaft des Bundesverbands schulden ausdrücklich keine Zinsen und sichern nur den eingezahlten Betrag. Reicht das Guthaben nicht, zahlen die Erben den Rest. Bleibt etwas übrig, wird es laut Bundesverband ausgezahlt. An wen, sollte im Vertrag stehen.
Einmalzahlung, Raten und Sterbegeldversicherung im Vergleich
| Kriterium | Einmalzahlung an die Treuhand | Raten an Treuhand oder Sperrkonto | Sterbegeldversicherung |
|---|---|---|---|
| Zahlung | ein Betrag | Teilbeträge nach Vertrag | monatliche Beiträge, teils auch Einmalbeitrag |
| Geld liegt bei | Treuhandgesellschaft | Treuhand oder Ihrer Bank | Versicherer oder Sterbekasse |
| Gedeckt bei frühem Tod | voller Betrag ab Einzahlung | nur das bisher eingezahlte Guthaben | volle Summe nach der Wartezeit, davor teils anteilig |
| Leistungen der Bestattung geregelt | ja, im Vorsorgevertrag | ja, im Vorsorgevertrag | nein, nur eine Geldsumme |
| Preissteigerungen | Guthaben oft ohne Zinsen | Guthaben oft ohne Zinsen, Sparkonto nach Konditionen der Bank | Summe fest, Kaufkraft sinkt |
| Gesamtaufwand | vereinbarter Betrag | vereinbarter Betrag | Beiträge können die Summe übersteigen |
| Sozialamt | in angemessener Höhe in der Regel geschützt | geschützt nur bei echter Zweckbindung | Beiträge können als Bedarf anerkannt werden (§ 33 Abs. 2 SGB XII) |
Den ausführlichen Vergleich beider Hauptwege finden Sie unter Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag?. Ob sich eine Versicherung für Sie rechnet, prüft der Sterbegeld-Check.
Für wen passt welche Zahlungsweise?
Einmalzahlung passt, wenn …
- Sie den Betrag angespart haben und ihn sofort sichern wollen,
- ein Heimeinzug oder Sozialhilfe möglich ist,
- Ihre Angehörigen ab dem ersten Tag vollständig entlastet sein sollen.
Raten passen eher, wenn …
- Sie das Ersparte nicht auf einmal binden können,
- Sie noch einige Jahre Zeit zum Ansparen haben,
- ein Restbetrag für Ihre Erben im Fall eines frühen Todes tragbar wäre.
Für den Schutz vor dem Sozialamt zählt nicht die Zahlungsweise, sondern die Zweckbindung. Geld aus einem Vorsorgevertrag für eine angemessene Bestattung kann nach § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt sein (Bundessozialgericht, 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R). Eine Garantie gibt es nicht. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorge und Sozialamt. Alle Wege im Überblick zeigt der Ratgeber Bestattungsvorsorge.
Häufige Fragen
Kann ich eine Einmalzahlung später aufstocken?
Das hängt vom Treuhandvertrag ab. Da der Bundesverband Teilzahlungen nennt, sind weitere Einzahlungen bei manchen Verträgen vorgesehen. Klären Sie das vor Abschluss und lassen Sie jede Einzahlung bestätigen.
Können meine Kinder die Einmalzahlung für mich leisten?
Das ist möglich, wenn der Vertrag es vorsieht. Wichtig ist, dass Vorsorge- und Treuhandvertrag auf die Person lauten, die bestattet wird. Bei Sozialhilfe prüft das Amt die Zweckbindung trotzdem im Einzelfall. Wie Sie das Gespräch mit den Eltern beginnen, lesen Sie unter Bestattungsvorsorge für die Eltern.
Was ist, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann?
Das eingezahlte Guthaben bleibt für die Bestattung bestimmt. Ob Sie pausieren, den Vertrag anpassen oder kündigen können, regelt der Vertrag. Eine Kündigung kann Kosten auslösen, weil das Bestattungshaus nach § 648 BGB einen Teil seiner Vergütung verlangen kann.
Kann ich bar beim Bestattungshaus einzahlen?
Die Verbraucherzentrale rät, nie auf das Konto des Bestatters zu zahlen. Für Bargeld gilt dasselbe Risiko, denn es landet im Vermögen des Bestattungshauses. Überweisen Sie direkt an die Treuhand oder auf das gesperrte Sparbuch.
- Bestattungsvorsorge, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. (Einmalzahlung beim Treuhandvertrag, „auch Teilzahlung möglich“, Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder), abgerufen am 18.10.2026
- Finanzierung der Bestattungsvorsorge, Aeternitas e. V. (jährliche Mitteilung, Sparkonto mit Teilbeträgen, Sperrvermerk), abgerufen am 18.10.2026
- Aeternitas e. V., typische Gesamtkosten einer Beerdigung 7.000 bis 8.000 Euro mit Grabmal, ohne Grabpflege, Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de, abgerufen am 17.10.2026
- Preisanstieg bei Bestattungen hat sich abgeschwächt, Pressemitteilung Aeternitas e. V., 22.01.2026
- Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht (Treuhand, Sparbuch mit Sperrvermerk, Sparpläne), Verbraucherzentrale, Stand 12.08.2026
- Vorsorge für die Bestattung: Eine Sterbegeldversicherung ist selten sinnvoll, Stiftung Warentest, Finanztest 2/2024, 17.01.2024
- Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Ziffern 1 bis 5, Fassung 2021, abgerufen am 17.10.2026
- § 1968 BGB, § 648 BGB, § 90 SGB XII, § 33 SGB XII, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R, lexetius.com
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vertragsbedingungen einzelner Treuhandgesellschaften und Bestattungshäuser können abweichen. Die Nennung des Bundesverbands und seiner Treuhandgesellschaft ist keine Empfehlung.