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Trauerfall

Diese Unterlagen braucht der Bestatter

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Für die Sterbeurkunde braucht der Bestatter die ärztliche Todesbescheinigung, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Eheurkunde und einen Nachweis des Wohnsitzes. So verlangt es § 38 der Personenstandsverordnung. Für die Bestattung selbst kommen Grabunterlagen, eine Bestattungsverfügung und Versicherungspapiere hinzu.

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Der Bestatter muss den Sterbefall bis zum dritten Werktag beim Standesamt anzeigen (§ 28 PStG). Fehlen dann Urkunden, verzögern sich Sterbeurkunde und Bestattung. Diese Seite zeigt, was Sie heraussuchen sollten, wozu es gebraucht wird und was Sie tun, wenn etwas fehlt. Den Überblick über alle Schritte gibt Todesfall: Was jetzt zu tun ist.

Welche Unterlagen braucht das Standesamt?

Diese Dokumente sind für die Beurkundung des Sterbefalls nötig. Der Bestatter reicht sie für Sie ein.

LebenslageNötige Unterlagen
AlleÄrztliche Todesbescheinigung (Totenschein), Nachweis des letzten Wohnsitzes, Geburtsurkunde
Verheiratet oder in LebenspartnerschaftEhe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde; die Geburtsurkunde ist entbehrlich, wenn ihre Daten daraus hervorgehen
GeschiedenEheurkunde und Nachweis der Auflösung, etwa das rechtskräftige Scheidungsurteil
VerwitwetEheurkunde und Nachweis der Auflösung, etwa die Sterbeurkunde des Ehepartners

Quelle ist § 38 der Personenstandsverordnung. Das Standesamt kann weitere Urkunden verlangen, wenn es Angaben anders nicht prüfen kann. Den Personalausweis nennt die Verordnung nicht ausdrücklich. Legen Sie ihn trotzdem bereit, er dient oft als Nachweis von Name und Wohnsitz. Wie es danach weitergeht, erklärt Sterbeurkunde beantragen.

Was braucht der Bestatter darüber hinaus?

  • Bestattungsverfügung oder Vorsorgevertrag: Hier stehen Wünsche zur Bestattungsart und oft schon das beauftragte Haus.
  • Grabunterlagen: Gibt es schon ein Familiengrab, brauchen Sie die Grabnummer und die Urkunde über das Nutzungsrecht, oft „Graburkunde“ genannt.
  • Versicherungspapiere: Sterbegeld- oder Lebensversicherung, falls die Leistung an den Bestatter abgetreten werden soll.
  • Krankenkassenkarte und Rentennummer: Damit der Bestatter auf Wunsch die Abmeldungen übernimmt.
  • Kleidung: Die Sachen, die der Verstorbene im Sarg tragen soll.
  • Ein Foto: Für Traueranzeige, Trauerkarte oder die Feier.
  • Adressliste: Wer eine Trauerkarte bekommen soll.
  • Vollmacht: Der Bestatter lässt sich von Ihnen schriftlich beauftragen und bevollmächtigen.

Was tun, wenn eine Urkunde fehlt?

Das kommt häufig vor, besonders bei älteren Menschen oder nach Umzügen. So gehen Sie vor:

  1. Familienstammbuch suchen Dort liegen Geburts- und Eheurkunden oft zusammen.
  2. Standesamt fragen Das Standesamt des Sterbeortes kann Daten manchmal direkt beim Standesamt des Geburts- oder Heiratsortes abfragen.
  3. Urkunde nachbestellen Beim Standesamt des Geburts- oder Heiratsortes. Viele Ämter nehmen Bestellungen online an. Rechnen Sie mit einigen Tagen.
  4. Bestatter beauftragen Viele Bestatter übernehmen die Nachbestellung für Sie.

Bei Verstorbenen, die im Ausland geboren oder verheiratet wurden, kann es länger dauern. Ausländische Urkunden brauchen eventuell eine Übersetzung. Fragen Sie das Standesamt früh, was es verlangt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Rente?

Bezog der verstorbene Ehepartner Rente, können Witwen und Witwer einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen. Der Antrag muss laut Deutscher Rentenversicherung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post eingehen. Dafür brauchen Sie:

  • die Sterbeurkunde,
  • die Versicherungsnummer oder Rentennummer des Verstorbenen,
  • einen Nachweis, dass Sie verheiratet waren, etwa die Eheurkunde.

Legen Sie diese Papiere deshalb gleich mit den Unterlagen für den Bestatter bereit. Einzelheiten erklärt Sterbevierteljahr: Rente nach dem Tod des Partners.

Wer darf später Urkunden anfordern?

Brauchen Sie später weitere Sterbeurkunden, können Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel sie ohne Begründung beim Standesamt des Sterbeortes bestellen (§ 62 PStG). Geschwister brauchen ein berechtigtes Interesse, andere Personen ein rechtliches Interesse, etwa als Erben.

Welche Unterlagen brauchen Sie später?

Nach der Bestattung geht es um Rente, Erbe und Verträge. Dafür brauchen Sie vor allem mehrere Sterbeurkunden, dazu Testament, Kontounterlagen, Mietvertrag und Versicherungspolicen. Ein gefundenes Testament müssen Sie unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB). Einen Überblick über die Fristen gibt Nach dem Todesfall: Rente, Erbe, Formalitäten. Zum Abhaken eignet sich die Checkliste Todesfall.

Wie können Sie für die eigene Familie vorsorgen?

Viele Angehörige verbringen nach einem Todesfall Stunden mit der Suche nach Papieren. Wer seine wichtigsten Dokumente an einem Ort sammelt, erspart der Familie das. Wie das geht, erklärt Vorsorgeordner: alles Wichtige an einem Ort. Wünsche zur Bestattung halten Sie am besten in einer Bestattungsverfügung fest.

Häufige Fragen

Muss ich die Unterlagen selbst zum Standesamt bringen?

Nein. Meist übernimmt das der Bestatter mit Ihrer Vollmacht. Sind Sie selbst zur Anzeige verpflichtet und haben Zeit, können Sie auch selbst gehen.

Braucht der Bestatter die Originale?

Ja, in der Regel. Standesämter verlangen die Urkunden meist im Original, Münster etwa ausdrücklich die Todesbescheinigung und die (Stammbuch-)Urkunden. Ob und wie Sie Originale zurückbekommen, regelt jedes Standesamt selbst. Fragen Sie danach, bevor Sie ein Dokument aus der Hand geben, das Sie nicht verlieren dürfen.

Was ist, wenn niemand weiß, wo die Papiere liegen?

Dann beginnen Sie mit Todesbescheinigung und Ausweis. Das Standesamt und der Bestatter helfen bei der Beschaffung der übrigen Urkunden. Die Beurkundung kann sich dadurch um einige Tage verzögern.

Quellen

  1. § 38 PStV, Nachweise bei der Beurkundung des Sterbefalls, abgerufen 17.10.2026
  2. § 28 PStG, Anzeige des Sterbefalls, abgerufen 17.10.2026
  3. § 62 PStG, Urkundenerteilung, abgerufen 17.10.2026
  4. Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen, Deutsche Rentenversicherung, 07.10.2025, abgerufen 17.10.2026
  5. Sterbefälle, Standesamt Münster, abgerufen 17.10.2026
  6. § 2259 BGB, Ablieferungspflicht, abgerufen 17.10.2026

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