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Die eigene Beerdigung planen: Anleitung in 6 Schritten

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Stand: Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Die eigene Beerdigung planen Sie in sechs Schritten: Wünsche klären, schriftlich festhalten, Kosten schätzen, Angebote vergleichen, Vertrag schließen und Geld absichern, Unterlagen hinterlegen. Eine Bestattung mit Grabmal kostet laut Aeternitas meist 7.000 bis 8.000 Euro ohne Grabpflege. Das Geld gehört auf ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk, nicht auf das Konto des Bestatters.

Stand: Oktober 2026

Wer die eigene Beerdigung plant, nimmt den Angehörigen Entscheidungen unter Zeitdruck ab. Diese Anleitung führt Sie von den ersten Wünschen bis zum unterschriebenen Vertrag. Sie zeigt, welche Werkzeuge helfen, worauf Sie bei Angeboten achten und wie Sie das Geld sicher anlegen. Am Ende steht eine Checkliste zum Abhaken.

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Wie plane ich meine eigene Beerdigung? Die sechs Schritte

Sie müssen nicht alle Schritte auf einmal gehen. Viele beginnen mit den Wünschen und entscheiden später, ob sie auch bezahlen wollen.

  1. Wünsche klären Bestattungsart, Ort, Trauerfeier und Grabpflege.
  2. Wünsche festhalten In einer Bestattungsverfügung mit Datum und Unterschrift.
  3. Kosten schätzen Für Ihren Ort, mit einem Puffer für steigende Preise.
  4. Angebote einholen und vergleichen Schriftlich und mit Einzelposten.
  5. Vertrag schließen und Geld absichern Über Treuhand, Sparbuch mit Sperrvermerk oder Versicherung.
  6. Unterlagen hinterlegen Und eine Vertrauensperson informieren.

Schritt 1: Welche Wünsche habe ich für meine Beerdigung?

Beginnen Sie mit der Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung mit Urne, See- oder Baumbestattung. Einen Überblick gibt der Ratgeber Bestattungsarten. Danach folgen der Ort, die Trauerfeier und die Frage, wer das Grab später pflegt. Wer einen bestimmten Platz möchte, kann sich ein Grab zu Lebzeiten sichern, wenn die Friedhofssatzung das erlaubt.

Prüfen Sie, ob Ihr Wunsch in Ihrem Bundesland erlaubt ist, denn Bestattungsrecht ist Landesrecht. In Bremen etwa darf Asche auf privatem Grund nur verstreut werden, wenn die verstorbene Person das zu Lebzeiten schriftlich bestimmt hat. Persönliches wie Musik, Worte und Gäste halten Sie im Wunschbogen fest.

Schritt 2: Wie halte ich meine Wünsche verbindlich fest?

Mit einer Bestattungsverfügung. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Der Bundesgerichtshof lässt auch einen Willen gelten, der sich aus den Umständen sicher ergibt (Beschluss vom 14.12.2011, IV ZR 132/11). Schriftlich, mit Datum und Unterschrift, ist er aber im Streitfall leichter zu beweisen.

Schreiben Sie die Wünsche nicht nur ins Testament. Aeternitas weist darauf hin, dass ein Testament erst Wochen nach dem Tod geöffnet wird. Die Stiftung Warentest rät, nur festzulegen, was Ihnen wichtig ist. Mit der Ausfüllhilfe entsteht Ihre Verfügung als Druckansicht.

Schritt 3: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Eine Bestattung mit Grab, Grabmal und Grabanlage kostet laut Aeternitas meist 7.000 bis 8.000 Euro, ohne Grabpflege (Stand Juni 2026). Die Spanne reicht von 2.750 bis 44.700 Euro. Den größten Unterschied machen Bestattungsart, Grabart und die Friedhofsgebühren Ihres Ortes. Was das an Ihrem Wohnort bedeutet, zeigt der Bestattungskosten-Rechner.

Planen Sie einen Puffer ein, das empfiehlt auch Aeternitas. Die Bestattungspreise stiegen 2025 um 3,1 Prozent und in fünf Jahren um mehr als 20 Prozent (Aeternitas nach Zahlen des Statistischen Bundesamts). Welche Summe Sie für die Vorsorge zurücklegen sollten, erklärt der Ratgeber Kosten der Bestattungsvorsorge.

Schritt 4: Wie vergleiche ich Angebote von Bestattungshäusern?

Die Verbraucherzentrale rät, Angebote mehrerer Bestattungsunternehmen am Ort einzuholen, wenn Sie etwas vorab vereinbaren wollen. Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt, auf einen klar beschriebenen Leistungsumfang und einen transparenten Kostenvoranschlag zu achten. Vergleichen lassen sich Angebote nur, wenn sie dieselben Leistungen enthalten.

  • Eigene Leistungen des Bestattungshauses wie Abholung, Versorgung, Sarg oder Urne stehen einzeln mit Preis.
  • Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium und Traueranzeige sind getrennt ausgewiesen.
  • Preisregel: Es steht fest, welche Posten zum Festpreis zugesagt sind.

Wenn Sie über Abschiedswunsch anfragen, geht Ihre Anfrage an höchstens zwei Bestattungshäuser aus unserem Partnernetz. Diese Häuser bezahlen uns für jede Anfrage. Weitere Angebote können Sie jederzeit selbst einholen.

Schritt 5: Wie schließe ich den Vertrag und sichere das Geld ab?

Im Bestattungsvorsorgevertrag vereinbaren Sie mit einem Bestattungshaus Leistungen und Preis. Das Geld zahlen Sie nicht an das Bestattungshaus. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk auf Ihren Namen, damit das Geld bei einer Insolvenz des Bestatters nicht verloren geht.

Ob Sie die Beerdigung zu Lebzeiten auf einmal oder in Raten bezahlen, klärt der Ratgeber Einmalzahlung oder Raten. Eine angemessene, zweckgebundene Vorsorge ist beim Sozialamt in der Regel geschützt (§ 90 Abs. 3 SGB XII, BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R). Abschiedswunsch nimmt zu keinem Zeitpunkt Geld an.

Schritt 6: Wo hinterlege ich die Unterlagen?

Die Unterlagen müssen in den ersten Stunden nach dem Tod auffindbar sein. Legen Sie Verfügung, Vertrag und Treuhandnachweis in einen Vorsorgeordner. Die Stiftung Warentest empfiehlt, der Vertrauensperson eine Kopie zu geben und mit ihr über die Aufgabe zu sprechen.

Prüfen Sie Ihre Planung von Zeit zu Zeit, etwa nach einem Umzug oder einem Todesfall in der Familie. Für Krankheit und Pflege brauchen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht, denn die Bestattungsverfügung gilt erst nach dem Tod.

Beerdigung planen: Checkliste zum Abhaken

  • Bestattungsart und Ort entschieden
  • Wünsche zu Trauerfeier, Grab und Grabpflege notiert
  • Vertrauensperson gefragt und benannt
  • Bestattungsverfügung unterschrieben, mit Ort und Datum
  • Kosten für den eigenen Ort geschätzt, Puffer eingeplant
  • Mindestens zwei schriftliche Angebote mit Einzelposten
  • Eigene Leistungen und Fremdkosten getrennt ausgewiesen
  • Geld auf Treuhandkonto oder Sparbuch mit Sperrvermerk, nicht beim Bestatter
  • Regeln zu Preisänderung, Kündigung und Umzug im Vertrag gelesen
  • Unterlagen im Vorsorgeordner, Kopie bei der Vertrauensperson

Alle Schritte mit dem Vorsorge-Planer durchgehen

Der Vorsorge-Planer fragt Ihre Wünsche in sieben Schritten ab und zeigt einen Kostenrahmen. Am Ende erhalten Sie das Dokument „Mein Vorsorgeplan“. Ob Sie danach eine Beratung anfragen, entscheiden Sie selbst. Mehr zum Werkzeug auf der Seite Vorsorge-Planer.

Nur planen oder auch bezahlen?

Planen und bezahlen passt, wenn …

  • Sie Ihren Angehörigen Entscheidungen und Rechnung abnehmen wollen
  • Sie den Betrag ganz oder großteils angespart haben
  • ein Heimeinzug oder Sozialleistungen absehbar sind

Nur festhalten reicht, wenn …

  • im Nachlass genug frei verfügbares Geld liegt
  • Ihre Angehörigen sich kümmern wollen und können
  • Ihr Wohnort im Alter noch offen ist

Alle Wege der Bestattungsvorsorge, auch Sterbevorsorge genannt, zeigt der Ratgeber Bestattungsvorsorge.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich nichts geregelt habe?

Dann entscheiden Ihre Angehörigen über die Bestattung, meist in wenigen Tagen. Die Kosten tragen die Erben (§ 1968 BGB). Fehlt eine schriftliche Festlegung, müssen sie raten, was Sie gewollt hätten.

Wie spreche ich mit meiner Familie über meine Beerdigung?

Ein guter Anlass ist eine fertige Unterlage, etwa der ausgedruckte Vorsorgeplan. Erklären Sie, was Ihnen wichtig ist, und fragen Sie, wer die Aufgabe als Vertrauensperson übernehmen möchte. Niemand ist dazu verpflichtet, deshalb gehört die Frage vor die Unterschrift.

Kann ich die Beerdigung meiner Eltern planen?

Sie können helfen und begleiten. Die Wünsche und die Unterschrift sollten aber von Ihren Eltern selbst kommen, solange sie entscheiden können. Planen Sie gemeinsam und lassen Sie die Entscheidungen bei ihnen.

Was gilt, wenn ich nach dem Vertrag umziehe?

Der Vertrag gilt weiter. Sie können ihn behalten oder zu einem Bestattungshaus am neuen Ort wechseln. Was dabei mit dem Treuhandgeld geschieht, erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorge und Umzug.

  1. Bestattungskosten, Aeternitas e. V. (Stand 06/2026), zitiert nach allianz.de, abgerufen 18.10.2026
  2. Preisanstieg bei Bestattungen hat sich abgeschwächt, Pressemitteilung Aeternitas e. V., 22.01.2026
  3. Ratgeber Vorsorge kompakt, Aeternitas e. V., Stand Dezember 2022 (Testament, Puffer für Kostensteigerungen)
  4. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht (Abschnitt Bestattungsvorsorgevertrag), Verbraucherzentrale, Stand 12.08.2026
  5. Bestattung im EU-Ausland: Gut informiert vorsorgen, Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Stand 14.10.2026
  6. Bestattungsverfügung: So füllen Sie das Formular aus, Stiftung Warentest, 29.08.2024
  7. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2011, IV ZR 132/11, gesetze.co
  8. Merkblatt zum Antrag auf Ausnahme vom Friedhofszwang, Freie Hansestadt Bremen, abgerufen Oktober 2026
  9. § 90 SGB XII und § 1968 BGB, gesetze-im-internet.de
  10. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R, lexetius.com

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bestattungsrecht ist Landesrecht; Einzelheiten können je nach Bundesland abweichen.

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