Eine Bestattungsverfügung ist ein Schriftstück, in dem Sie festlegen, wie Sie bestattet werden möchten und wer sich darum kümmert. Eine bestimmte Form schreibt kein Gesetz vor. Schriftlich, mit Datum und Unterschrift ist sie aber klar beweisbar. Sie gehört nicht ins Testament, weil das meist erst nach der Beisetzung eröffnet wird.
Stand: Oktober 2026
Mit einer Bestattungsverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen ab und vermeiden Streit. Unten finden Sie einen kostenlosen Vordruck zum Ausdrucken und eine Ausfüllhilfe, die Ihre Angaben in eine druckfertige Verfügung übernimmt. Davor erklären wir, was rechtlich gilt und was eine Verfügung nicht leisten kann.
Was regelt eine Bestattungsverfügung?
Die Verfügung hält zwei Dinge fest: Ihre Wünsche zur Bestattung und die Person, die sie umsetzen soll. Diese Person übernimmt die Totenfürsorge, also das Recht, über Bestattungsart, Ort und Ablauf zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Das Recht steht in erster Linie der Person zu, die der Verstorbene damit betraut hat, auch wenn sie nicht zur Familie gehört (BGH, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91).
Typische Inhalte, die Stiftung Warentest in ihrem Muster vorsieht:
- Vertrauensperson für die Totenfürsorge, gern mit Ersatzperson
- Bestattungsart: Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung, siehe Bestattungsarten im Vergleich
- Ort: Friedhof, Bestattungswald, Meer oder ein bestehendes Familiengrab
- Trauerfeier: Ort, Musik, Redner, Gäste
- Traueranzeige und Trauerkarten
- Grab und Grabpflege
- Sonstiges, zum Beispiel Kleidung oder Beigaben
Sie müssen nicht alles ausfüllen. Stiftung Warentest rät, nur festzulegen, was Ihnen wichtig ist, und die Angehörigen einzubeziehen.
Bestattungsverfügung als Vordruck: kostenlos zum Ausdrucken
Unseren Vordruck für die Bestattungsverfügung laden Sie kostenlos als PDF herunter, drucken ihn aus und füllen ihn von Hand aus. Er hat drei Seiten im Format A4 mit Linien und Ankreuzfeldern.
Vordruck Bestattungsverfügung herunterladen (PDF, 3 Seiten)
Der Vordruck folgt den Inhalten oben und fragt zusätzlich ab, ob es einen Vorsorgevertrag gibt, wo die Unterlagen liegen und wie die Bestattung bezahlt werden soll. Zwei Felder sind frei: für besondere Wünsche und für das, was Sie ausdrücklich nicht möchten.
- Eigenhändig unterschreiben: mit Ort und Datum am Ende des Vordrucks. Für spätere Prüfungen gibt es Felder, in denen Sie mit Datum bestätigen, dass die Verfügung weiter gilt.
- Grenzen kennen: Die Satzung des Friedhofs kann Ihre Wünsche begrenzen. Laut Aeternitas enthalten viele Friedhofssatzungen Vorgaben zu Material, Höhe und Breite von Grabmalen. Jedes Grabmal muss die Friedhofsverwaltung vor dem Aufstellen genehmigen.
- Regelmäßig prüfen: etwa nach einem Umzug oder wenn sich Ihre Vertrauensperson ändert.
Lieber am Bildschirm? Die Ausfüllhilfe im nächsten Abschnitt führt Sie durch dieselben Fragen und erzeugt daraus eine Druckansicht.
Ausfüllhilfe: Ihre Bestattungsverfügung in zehn Minuten
Die Ausfüllhilfe erstellt eine Druckansicht. Drucken Sie die Verfügung aus, unterschreiben Sie sie mit Ort und Datum und geben Sie Ihrer Vertrauensperson eine Kopie.
Welche Form braucht die Verfügung?
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Bundesgerichtshof lässt sogar einen Willen gelten, der sich aus den Umständen mit Sicherheit erschließen lässt (BGH, Beschluss vom 14.12.2011, IV ZR 132/11). Wer sich aber auf einen letzten Willen beruft, muss ihn im Streitfall beweisen (BGH, XII ZR 58/91). Deshalb ist die schriftliche Form mit Unterschrift sinnvoll. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig.
Wo bewahren Sie die Verfügung auf?
Die Verfügung muss in den ersten Stunden nach dem Tod auffindbar sein. Bewährt hat sich:
- Original zu Hause an einem Ort, den Ihre Angehörigen kennen, am besten im Vorsorgeordner.
- Kopie an die Vertrauensperson mit einem Gespräch über die Aufgabe. Stiftung Warentest empfiehlt das ausdrücklich.
- Kopie beim Bestattungshaus, wenn Sie dort einen Vorsorgevertrag abschließen.
- Hinweis im Portemonnaie, etwa eine Karte mit dem Namen der Vertrauensperson.
Was eine Bestattungsverfügung nicht leistet
Die Verfügung legt fest, was geschehen soll. Sie bezahlt es aber nicht. Die Kosten tragen die Erben (§ 1968 BGB). Ist kein Geld da, kann ein teurer Wunsch an den Kosten scheitern. Außerdem ist niemand verpflichtet, die Totenfürsorge zu übernehmen, nur weil er in der Verfügung steht. Sprechen Sie deshalb vorher mit der Person.
Wer Wünsche und Geld zusammen absichern will, schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungshaus. Dort sind Leistungen und Preis vereinbart, das Geld wird je nach Vertrag treuhänderisch verwaltet oder über eine Versicherung abgesichert. Die Verfügung bleibt dabei sinnvoll, weil sie die Vertrauensperson benennt.
Verfügung, Vorsorgevertrag, Testament: was gehört wohin?
| Dokument | Regelt | Wird wann gelesen? |
|---|---|---|
| Bestattungsverfügung | Wünsche zur Bestattung und Vertrauensperson | sofort nach dem Tod |
| Bestattungsvorsorgevertrag | Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus, Finanzierung über Treuhand | sofort nach dem Tod, durch das Bestattungshaus |
| Testament | wer erbt, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung | meist erst nach der Bestattung, durch das Nachlassgericht |
| Vorsorgevollmacht | wer zu Lebzeiten für Sie handelt | bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit |
Sinnvoll ist eine Kombination: Die Verfügung benennt die Person, der Vorsorgevertrag sichert Leistungen und Geld, das Testament regelt den Nachlass. Widersprechen sich die Dokumente, entsteht Streit. Prüfen Sie sie deshalb gemeinsam, wenn Sie eines ändern.
Vorsorgevertrag mit Treuhand
Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus vereinbart, das Geld auf einem Treuhandkonto reserviert.
- Zahlung
- einmalig oder in Raten
- Gesundheit
- keine Fragen, kein Höchstalter
- Sozialamt
- in angemessener Höhe in der Regel geschützt
Sterbegeldversicherung
Eine Versicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Hinterbliebenen.
- Zahlung
- monatlich, oft sehr lange
- Wartezeit
- in den ersten Jahren üblich
- Risiko
- Beiträge können die Summe übersteigen
Bestattungsverfügung
Sie halten schriftlich fest, wie Sie bestattet werden möchten und wer sich kümmert.
- Zahlung
- keine
- Bindung
- maßgeblich für die Totenfürsorge
- Kosten
- tragen später die Angehörigen
Gilt die Verfügung in jedem Bundesland?
Ja, die Totenfürsorge ist ein bundesweit anerkanntes, von der Rechtsprechung entwickeltes Recht. Was Sie sich wünschen dürfen, regelt aber das Bestattungsrecht des Landes, in dem Sie bestattet werden. Zuständig sind nach Art. 70 GG die Länder. So erlauben die Länder unterschiedlich viel, etwa beim Verstreuen von Asche oder bei der Urne zu Hause. Einzelheiten unter Bestattungsgesetze der Länder.
Häufige Fragen
Muss ich die Bestattungsverfügung handschriftlich schreiben?
Nein. Anders als ein privates Testament muss die Verfügung nicht handschriftlich sein. Ein ausgedrucktes Formular mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift, Ort und Datum reicht.
Kann ich die Verfügung ändern?
Ja, jederzeit. Schreiben Sie eine neue Fassung mit neuem Datum, vernichten Sie die alte und tauschen Sie die Kopien bei Vertrauensperson und Bestattungshaus aus.
Was passiert, wenn sich die Familie nicht an die Verfügung hält?
Die benannte Vertrauensperson kann ihr Recht notfalls gerichtlich durchsetzen, auch gegen Angehörige. Das Totenfürsorgerecht ist zivilrechtlich geschützt (BGH, Urteil vom 26.02.2019, VI ZR 272/18). Mehr dazu unter Totenfürsorge.
Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
Ja, wenn jemand zu Lebzeiten für Sie handeln soll. Die Bestattungsverfügung gilt erst nach dem Tod. Für Krankheit und Pflege brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Welche Dokumente zusammengehören, zeigt unser Ratgeber zum Vorsorgeordner.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Wege der Vorsorge im Überblick: Bestattungsvorsorge.
- Bestattungsverfügung: So füllen Sie das Formular aus, Stiftung Warentest, 29.08.2024
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91 (NJW-RR 1992, 834)
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2011, IV ZR 132/11
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2019, VI ZR 272/18, Haufe
- Bestattungsvorsorge, Sparkasse.de, abgerufen Oktober 2026
- § 1968 BGB (Beerdigungskosten), gesetze-im-internet.de
- Gestaltungsvorschriften für Grabmale, Positionspapier Aeternitas e. V., September 2019, abgerufen 18.10.2026
- Bestattungsgesetze der Bundesländer (Zuständigkeit der Länder nach Art. 70 GG), Aeternitas e. V., abgerufen 18.10.2026