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Bestatter in Ihrer Stadt: Kosten, Friedhöfe und Recht in 20 Städten

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 9 Minuten Lesezeit

Einen guten Bestatter in Ihrer Nähe erkennen Sie an einem schriftlichen Kostenvoranschlag mit Einzelpreisen. Die Friedhofsgebühren sind dagegen für alle Häuser einer Stadt gleich: Ein Urnenreihengrab mit Beisetzung kostet auf den städtischen Friedhöfen zwischen 639 Euro in Berlin und 2.236 Euro in Köln. Hier finden Sie die belegten Gebühren und Regeln für 20 Städte.

Stand: Oktober 2026

Wer einen Bestatter in der Nähe sucht, hat meist zwei Fragen: Was kostet das hier, und wem kann ich vertrauen? Die erste beantworten wir mit Zahlen aus den amtlichen Friedhofsgebührensatzungen, die wir für jede Stadt gelesen und nach denselben Regeln durchgerechnet haben. Für die zweite geben wir Prüfpunkte an die Hand. Wählen Sie Ihre Stadt auf der Karte oder in der Liste.

Deutschlandkarte mit allen Städten, für die es eine Bestatter-Seite gibtBaden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenBerlinHamburgMünchenStuttgartDüsseldorfDresdenBremenHannoverMainzWiesbadenSaarbrückenErfurtMagdeburgPotsdamSchwerinKielKölnFrankfurtLeipzigDortmund
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Bestatter in Ihrer Stadt: 20 Städte mit eigener Seite

Jede Stadtseite zeigt die aktuellen Gebühren der städtischen Friedhöfe mit Tarifstelle und Quelle, die großen Friedhöfe, besondere Bestattungsformen der Region, die zuständigen Ämter und die Regeln des jeweiligen Landes. Für jedes Bundesland gibt es mindestens eine Stadt.

Norden

Osten

Westen

Süden und Südwesten

Was kostet ein Grab in den 20 Städten?

Ein fairer Vergleich ist schwierig, weil jede Stadt anders rechnet: mal pauschal, mal je Jahr, mal mit Pflege, mal mit eigener Unterhaltungsgebühr. Wir haben deshalb für jede Stadt dieselben zwei Summen gebildet: das häufigste Urnengrab mit Beisetzung und das klassische Sarggrab mit Erdbestattung. Pflichtgebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe sind eingerechnet. In Klammern steht der Rang unter allen 28 Städten des Friedhofsgebühren-Atlas, Rang 1 ist die teuerste Stadt.

StadtUrnenreihengrab + Beisetzung (Rang von 25)Sargwahlgrab + Erdbestattung (Rang von 27)Laufzeit SargwahlgrabStand
Berlin²639 € (25.)857 € (27.)20 J.bis 31.12.2026
Bremen1.247 € (14.)2.574 € (17.)25 J.ab 01.01.2026
Dortmund1.415 € (10.)3.660 € (4.)25 J.ab 07.03.2026
Dresden⁴795,73 € (23.)1.457,21 € (26.)20 J.Satzung 2023
Düsseldorf1.974,05 € (3.)3.530,78 € (6.)20 J.ab 01.01.2026
Erfurt²976 € (20.)2.860 € (13.)20 J.Satzung 2026
Frankfurt am Main1.525 € (6.)3.514 € (7.)25 J.ab 01.01.2025
Hamburg1.575 € (5.)2.825 € (14.)25 J.ab 01.01.2026
Hannover1.392 € (11.)3.270 € (9.)20 J.ab 01.04.2025
Kiel¹–2.421,80 € (22.)25 J.ab 01.04.2025
Köln³2.236 € (1.)2.720 € (16.)25 J.ab 01.08.2023
Leipzig²772 € (24.)1.834 € (25.)20 J.ab 01.09.2024
Magdeburg²2.191 € (2.)3.597 € (5.)20 J.ab 01.02.2024
Mainz1.028 € (18.)4.714 € (1.)30 J.Satzung 2026
München¹–2.505 € (18.)10 J.ab 01.07.2024
Potsdam1.154 € (16.)2.467 € (20.)25 J.ab 01.01.2024
Saarbrücken1.490 € (7.)2.475 € (19.)20 J.ab 01.04.2021
Schwerin944 € (22.)2.330 € (24.)20 J.ab 01.08.2024
Stuttgart1.008 € (19.)3.390 € (8.)20 J.ab 01.01.2025
Wiesbaden1.109 € (17.)4.492 € (2.)30 J.Satzung 2022

Eigene Berechnung aus den Friedhofsgebührensatzungen der Städte, Quellen auf den Stadtseiten und im Atlas, Stand 17.10.2026. Ohne Trauerhalle, Grabmal und Pflege. Urnenreihengräber laufen teils kürzer als Sargwahlgräber, die Laufzeit je Grabart steht auf der Stadtseite. ¹ Kiel und München vergeben keine Urnenreihengräber; ein Urnenwahlgrab mit Beisetzung kostet in Kiel 1.227,70 € (20 Jahre), in München 1.178 € (10 Jahre). ² Einschließlich Pflichtgebühr für die Friedhofsunterhaltung: Berlin Friedhofsgrundgebühr, Erfurt 506 €, Leipzig 420 €, Magdeburg 978 € für 20 Jahre. ³ Köln: Grab ohne Pflegeverpflichtung inklusive städtischer Pflege. ⁴ Dresden netto, seit 2025 zuzüglich Umsatzsteuer. Nicht eingerechnet sind Gebühren je Bestattung wie die Verwaltungsgebühr in Stuttgart (133 € Urne, 135 € Sarg) und Dresden (47,37 €).

Friedhofsgebühren für ein Urnenreihengrab samt Beisetzung in 18 Städten mit eigener Seite, einschließlich Pflichtgebühren für die Friedhofsunterhaltung. Eigene Berechnung aus den Gebührensatzungen, Stand Oktober 2026.

Drei Dinge fallen auf. Erstens sagt der Grabpreis allein wenig: In Frankfurt kostet das Urnenreihengrab nur 479 Euro, die Beisetzung aber 1.046 Euro; in Saarbrücken ist es mit 390 Euro für das Grab und 1.100 Euro für die Beisetzung ähnlich. Zweitens unterscheiden sich die Laufzeiten: Ein Münchner Grab ist für 10 Jahre bezahlt, ein Sargwahlgrab in Mainz oder Wiesbaden für 30. Drittens können Pflichtgebühren den Preis vervielfachen, etwa in Magdeburg, wo die Friedhofsunterhaltung für 20 Jahre fast so viel kostet wie das Grab selbst. Wer vergleicht, sollte deshalb immer Grab, Beisetzung, Laufzeit und Zusatzgebühren zusammen ansehen.

Was kostet eine Bestattung insgesamt?

Die Friedhofsgebühren sind nur ein Teil der Rechnung. Laut der Verbraucherinitiative Aeternitas (Stand 06/2026) liegen die Kosten bundesweit bei 1.000 bis 7.000 Euro für den Bestatter, 500 bis 6.000 Euro für die Friedhofsverwaltung, 250 bis 12.000 Euro für den Steinmetz und 250 bis 800 Euro für das Krematorium. Eine Bestattung mit Grab und Grabmal kostet danach typischerweise 7.000 bis 8.000 Euro, ohne Grabpflege. Wie sich die Posten zusammensetzen, erklärt Was kostet eine Beerdigung?; eine eigene Schätzung erstellt der Bestattungskosten-Rechner.

Mehr zu den Gebühren selbst, etwa was ein Nutzungsrecht ist und warum es Reihen- und Wahlgräber gibt, steht unter Friedhofsgebühren: Was Gräber in deutschen Städten kosten.

Was ist überall gleich, was hängt vom Bundesland ab?

Bundesweit gleich sind die Regeln für Erbe und Personenstand: Die Erben tragen die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB), der Sterbefall wird spätestens am dritten Werktag beim Standesamt angezeigt (§ 28 PStG). Alles, was die Bestattung selbst betrifft, regeln dagegen die 16 Länder in eigenen Bestattungsgesetzen: wie schnell bestattet werden muss, wann die Urne beigesetzt sein muss und wo die Asche bleiben darf. Wählen Sie Ihr Land:

LandUnsere StadtseitenFrist für Bestattung und UrneUrne und Asche
Baden-WürttembergStuttgartspätestens 96 Stunden, wenn nicht in einer Leichenhalle aufgebahrt (§ 37 BestattG)nur auf Bestattungsplätzen (§ 33); Herausgabe an Angehörige nur mit Ausnahmebewilligung
BayernMünchen8 Tage ohne Samstage, Sonn- und Feiertage (§ 19 BestV); Urne binnen 3 MonatenWeitergabe an Hinterbliebene unzulässig (§ 28 BestV)
BerlinBerlinkeine allgemeine Höchstfrist im Gesetz; Asche binnen 6 Monaten (§ 21)nur auf Friedhöfen oder auf See (§ 18)
BrandenburgPotsdambinnen 10 Tagen (§ 19 Abs. 3)Friedhof, Aschestreuwiese, Kirche, Hohe See (§ 25)
BremenBremenfrühestens 48 Stunden; ohne Antrag bestattet die Behörde spätestens 10 Tage nach Einlieferung (§ 16 LeichenG)Ausbringen der Asche auf Privatgrund unter Bedingungen (§ 4 Abs. 1a FriedhofsG)
HamburgHamburgkeine feste Höchstfrist; nach 10 Tagen schaltet sich die Behörde ein (§ 10); Urne binnen eines Monatsnur auf Friedhöfen oder auf See (§ 16); Tuchbestattung ohne religiösen Grund erlaubt
HessenFrankfurt, Wiesbadenspätestens 10 Tage; Urne binnen 9 Wochen (§ 16 FBG)Urne darf nicht an Angehörige ausgehändigt werden (§ 20 Abs. 3)
Mecklenburg-VorpommernSchwerinErdbestattung soll binnen 10 Tagen erfolgen (§ 11 Abs. 2)Friedhof, Kirche, Streufläche, See (§ 13)
NiedersachsenHannoversoll binnen 8 Tagen; Urne soll binnen eines Monats beigesetzt werden (§ 9)Friedhof oder Küstengewässer (§ 12 Abs. 5)
Nordrhein-WestfalenKöln, Düsseldorf, Dortmundbinnen 10 Tagen; Urne binnen 6 Wochen (§ 13 BestG NRW)Friedhof oder See; Verstreuen auf Friedhofsflächen oder mit Genehmigung (§ 15)
Rheinland-PfalzMainzbinnen 14 Tagen; Urne oder Ausbringung binnen 6 Monaten (§ 23)seit 27.09.2025 Urne zu Hause, Flussbestattung und Ausbringen möglich, mit Verfügung und letztem Wohnsitz im Land (§ 11 Abs. 8)
SaarlandSaarbrückenErdbestattung spätestens nach 10 Tagen; Asche binnen 3 Monaten (§ 29)Friedhof, privater Bestattungsplatz oder See (§ 25)
SachsenLeipzig, Dresden8 Tage ohne Samstage, Sonn- und Feiertage; Asche binnen 6 Monaten (§ 19 SächsBestG)nur auf Bestattungsplätzen (§ 18)
Sachsen-AnhaltMagdeburgsoll binnen 10 Tagen; Urne binnen 6 Monaten (§ 17)nur auf Friedhöfen; seit 01.05.2026 bis 5 Gramm Asche für Erinnerungsstücke (§ 18 Abs. 4)
Schleswig-HolsteinKielsoll binnen 9 Tagen; Urne soll binnen 3 Monaten beigesetzt werden (§ 16)Friedhof oder See ab 3 Seemeilen (§ 15)
ThüringenErfurtbinnen 10 Tagen; Asche binnen 6 Monaten (§ 17 Abs. 3)Friedhof, Kirche, Streufläche, Hohe See (§ 23 Abs. 2)

Quellen: Landesbestattungsgesetze und -verordnungen, Einzelnachweise unter Bestattungsgesetze der Bundesländer im Vergleich und auf den Stadtseiten. Alle Länder erlauben der Behörde, Fristen im Einzelfall zu verlängern. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Höchstfrist reicht also von 96 Stunden in Baden-Württemberg bis 14 Tage in Rheinland-Pfalz. In 15 von 16 Ländern wird die Urne auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt und nicht zu Hause aufbewahrt. Die Ausnahme ist Rheinland-Pfalz: Seit dem 27. September 2025 ist dort die Urne zu Hause erlaubt, wenn die verstorbene Person es schriftlich verfügt hat und zuletzt im Land wohnte. Bremen erlaubt unter Bedingungen, die Asche auf einem privaten Grundstück auszubringen. Den ausführlichen Vergleich finden Sie unter Bestattungsgesetze der Bundesländer im Vergleich.

Wie finden Sie einen guten Bestatter in Ihrer Nähe?

Die Friedhofsgebühren sind für alle Bestatter einer Stadt gleich. Unterschiede entstehen bei den eigenen Leistungen des Hauses: Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung der verstorbenen Person, Trauerfeier und Organisation. Diese Punkte helfen beim Vergleich:

  1. Schriftlicher Kostenvoranschlag Lassen Sie sich alle Leistungen mit Einzelpreisen geben, nicht nur einen Paketpreis.
  2. Fremdkosten getrennt Friedhofsgebühren, Krematorium und Standesamt sollten als eigene Posten erscheinen. Mit unseren Stadtseiten können Sie die Friedhofsgebühren selbst nachprüfen.
  3. Ruhige Beratung Ein gutes Haus lässt Ihnen Zeit, auch innerhalb der gesetzlichen Fristen, und drängt nicht zu teuren Extras.
  4. Vorsorge mit Treuhand Wer vorsorgt, achtet darauf, dass das Geld auf einem Treuhandkonto liegt und nicht beim Bestatter selbst.

Alle acht Prüfpunkte stehen in Einen guten Bestatter finden: 8 Prüfpunkte. Wenn gerade ein Mensch verstorben ist, hilft die Checkliste Todesfall mit allen Fristen.

Wie arbeitet Abschiedswunsch mit Bestattungshäusern zusammen?

Abschiedswunsch ist ein Ratgeber- und Anfrageportal. Wenn Sie über unser Formular eine Beratung anfragen, geht Ihre Anfrage an ein Bestattungshaus aus unserem Partnernetz. Damit finanzieren wir die Seite. Die Gebühren und Rechtsinformationen auf unseren Stadtseiten stammen aus amtlichen Quellen und sind davon unabhängig. Wie das genau funktioniert, erklärt So arbeiten wir.

Eine Anfrage passt, wenn …

  • Sie für sich oder Ihre Eltern vorsorgen möchten,
  • ein Abschied bevorsteht und Sie sich vorbereiten wollen,
  • Sie einen konkreten Kostenvoranschlag für Ihre Stadt brauchen.

Erst lesen, wenn …

  • Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten,
  • noch offen ist, welche Bestattungsart in Frage kommt (Vergleich der Bestattungsarten),
  • Sie Kosten erst grob schätzen wollen.

Häufige Fragen zum Bestatter in der Nähe

Muss ich einen Bestatter aus meinem Wohnort nehmen?

Nein. Sie können jedes Bestattungshaus beauftragen. Ein Haus in der Nähe kennt aber die örtlichen Friedhöfe, Ämter und Abläufe, und lange Überführungen kosten extra. Die Friedhofsgebühren richten sich nach dem Friedhof, nicht nach dem Bestatter.

Muss ich auf dem Friedhof meines Wohnorts bestattet werden?

Das regelt die Friedhofssatzung der jeweiligen Stadt. Manche Städte ordnen Wohnbezirken bestimmte Friedhöfe zu, etwa Stuttgart; für auswärtige Verstorbene können eigene Bedingungen gelten. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach.

Warum stehen kirchliche Friedhöfe nicht in der Tabelle?

Kirchliche Friedhöfe haben eigene Gebührenordnungen, die oft nicht zentral veröffentlicht sind. In Städten wie Dresden, Kiel oder Berlin spielen sie eine große Rolle. Unsere Zahlen gelten nur für die städtischen bzw. landeseigenen Friedhöfe.

Meine Stadt fehlt. Was nun?

Der Friedhofsgebühren-Atlas enthält acht weitere Großstädte ohne eigene Seite, darunter Essen, Nürnberg und Bonn. Für alle anderen Orte finden Sie die Satzung meist auf der Website der Stadt unter „Friedhofsgebührensatzung“; ein Bestattungshaus vor Ort nennt Ihnen die Gebühren ebenfalls.

Lohnt es sich, die Bestattung vorab zu regeln?

Gebühren steigen, wie das Beispiel Berlin 2027 zeigt. Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt Leistungen und Wünsche fest; ob die künftigen Gebühren darin abgedeckt sind, hängt vom Vertrag ab. Einen Überblick gibt Bestattungsvorsorge: so regeln Sie alles vorab.

  1. Friedhofsgebührensatzungen der Städte Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Kiel, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden; Einzelnachweise mit Link und Fassung auf den jeweiligen Stadtseiten und im Friedhofsgebühren-Atlas, abgerufen 17.10.2026
  2. Bestattungsgesetze und -verordnungen aller 16 Länder; Einzelnachweise unter Bestattungsgesetze der Bundesländer im Vergleich
  3. Praktische Hinweise Bestattungsrecht Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg, Stand 02/2024, abgerufen 17.10.2026
  4. § 1968 BGB und § 28 PStG, gesetze-im-internet.de
  5. Kostenspannen je Anbieter und typische Gesamtkosten nach Aeternitas e. V., Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de (aktualisiert 19.08.2026)

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