Eine Vorsorgevollmacht nach § 1820 BGB legt fest, wer für Sie handelt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Über den Tod hinaus gilt sie, wenn Sie das festlegen; das Formular des Bundesjustizministeriums sieht dafür Ziffer 9 vor. Wer Ihre Bestattung bestimmt, regelt sie nicht ausdrücklich. Dafür gibt es die Bestattungsverfügung.
Stand: Oktober 2026
Viele ordnen ihre Vorsorge in einem Zug: Vollmacht, Patientenverfügung, Testament. Die Bestattung fällt dabei oft durch das Raster, weil man annimmt, die Vollmacht decke sie mit ab. Diese Seite zeigt, wo die Vorsorgevollmacht endet und welches Dokument danach gilt. Eine Vorlage zum Ausfüllen bieten wir bewusst nicht an; das Ministerium stellt ein geprüftes Formular bereit.
Für wen möchten Sie vorsorgen?
- Kostenlos und unverbindlich
- Bestattungshaus in Ihrer Nähe
- Daten nur an dieses Haus
Was regelt eine Vorsorgevollmacht, und was nicht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie vertritt, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ein gerichtlich bestellter Betreuer ist dann in der Regel nicht nötig (§ 1814 Abs. 3 BGB). Das Formular des Bundesministeriums der Justiz gliedert die Bereiche so:
- Gesundheitssorge und Pflege,
- Aufenthalt und Wohnung, etwa Mietvertrag oder Heimvertrag,
- Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträger,
- Vermögenssorge,
- Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Untervollmacht.
Für schwere ärztliche Entscheidungen und für eine Unterbringung muss die Vollmacht schriftlich sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Für Bankgeschäfte empfiehlt das Ministerium zusätzlich die Konto- und Depotvollmacht Ihrer Bank, möglichst dort unterschrieben. Für Immobiliengeschäfte oder Verbraucherdarlehen kann eine besondere Form nötig sein.
Gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?
Ja, wenn Sie es so festlegen. Eine solche Vollmacht heißt transmortal. Im Formular des Ministeriums kreuzen Sie dafür unter Ziffer 9 „ja“ an. Fehlt eine Regelung, muss die Vollmacht ausgelegt werden. Ein Auftrag erlischt nach § 672 Satz 1 BGB im Zweifel nicht mit dem Tod, und das Erlöschen der Vollmacht richtet sich nach diesem Rechtsverhältnis (§ 168 Satz 1 BGB). Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine Vorsorgevollmacht ohne ausdrückliche Klausel deshalb als fortgeltend angesehen (Beschluss vom 26.06.2023, 10 Wx 11/23).
Verlassen Sie sich darauf nicht. Eine klare Regelung erspart Ihren Angehörigen Rückfragen bei Banken und Ämtern. Bankvordrucke sehen eine Geltung über den Tod hinaus häufig nicht oder nur eingeschränkt vor; klären Sie das mit Ihrer Bank (beta Institut, betanet.de).
Nach dem Tod handelt die bevollmächtigte Person für die Erben. Sie kann etwa Rechnungen begleichen und Verträge kündigen, bevor ein Erbschein vorliegt. Die Erben können Rechenschaft verlangen und die Vollmacht widerrufen, auch sofort nach dem Tod (betanet.de). Wer den Nachlass erbt, regelt die Vollmacht nicht.
Wer entscheidet über die Bestattung?
Über Ihre Bestattung entscheidet in erster Linie die Person, die Sie selbst damit betraut haben, auch wenn sie nicht zur Familie gehört (BGH, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91). Dieses Recht heißt Totenfürsorge. Ob eine allgemeine Vorsorgevollmacht auch die Totenfürsorge überträgt, regelt kein Gesetz ausdrücklich. Benennen Sie die Person deshalb gesondert.
Die Landesgesetze stellen den Willen der verstorbenen Person voran. In Brandenburg richten sich Art und Ort der Bestattung nach diesem Willen, soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen (§ 21 Abs. 2 BbgBestG). Für die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen, gilt eine feste Rangfolge der Angehörigen:
| Land | Bestattungspflichtig, in dieser Reihenfolge | Norm |
|---|---|---|
| Brandenburg | Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern, Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft | § 20 Abs. 1 BbgBestG |
| Nordrhein-Westfalen | Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkel | § 8 Abs. 1 BestG NRW |
Die bevollmächtigte Person taucht in diesen Listen nicht auf, wenn sie nicht zur Familie gehört. Bestattungsrecht ist Landesrecht, die Reihenfolgen unterscheiden sich. Einen Überblick gibt die Seite Bestattungsgesetze der Länder.
Bestattungsverfügung als Ergänzung zur Vollmacht
Die Bestattungsverfügung schließt die Lücke nach dem Tod. Darin legen Sie Ihre Wünsche fest und benennen die Person, die die Totenfürsorge übernimmt. Das kann Ihre bevollmächtigte Person sein, zwingend ist das nicht. Eine bestimmte Form schreibt kein Gesetz vor; schriftlich mit Datum und Unterschrift ist sie beweisbar.
Bezahlt ist damit noch nichts. Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB), laut Aeternitas meist 7.000 bis 8.000 Euro mit Grabmal, ohne Grabpflege (Stand Juni 2026). Wer Wünsche und Geld zusammen absichern will, schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungshaus. Das Geld fließt dabei auf ein Treuhandkonto oder an einen Versicherer, nie an uns. Welche Summe sinnvoll ist, zeigt die Seite Kosten der Bestattungsvorsorge.
Wo Sie die Vorsorgevollmacht hinterlegen
Die Vollmacht wirkt nur, wenn sie im Ernstfall vorliegt. Laut Formular des Ministeriums gilt sie nur, solange die bevollmächtigte Person das Original besitzt und vorlegen kann. Bewahren Sie es deshalb so auf, dass diese Person es schnell erreicht, etwa im Vorsorgeordner.
Zusätzlich können Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können dort nachsehen, welche Dokumente es gibt. Seit dem 1. Oktober 2026 kann auch der Inhalt hinterlegt werden; hochladen dürfen ihn nur Betreuungsbehörden und -vereine, Rechtsanwälte und Notare (Verbraucherzentrale, 06.10.2026).
| Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister | Online | Per Post |
|---|---|---|
| Gebühr bei Lastschrift | 24,00 € | 27,00 € |
| Gebühr bei Überweisung | 26,50 € | 29,50 € |
| je weitere Vertrauensperson | 3,50 € | 4,00 € |
Die Gebühr fällt einmal je Registrierung an, eine Jahresgebühr gibt es nicht (Bundesnotarkammer, abgerufen am 18.10.2026).
Alle Vorsorge-Dokumente im Überblick
Jedes Dokument gilt zu einer anderen Zeit. Vollmacht und Patientenverfügung wirken, solange Sie leben. Bestattungsverfügung und Vorsorgevertrag wirken ab dem Tod.
Patientenverfügung
Sie legen fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen.
- Frage
- Wie will ich behandelt werden?
- Liest
- Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuer
- Grundlage
- § 1827 BGB, schriftlich
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sie bestimmen, wer für Sie handelt und Ihre Patientenverfügung durchsetzt.
- Frage
- Wer entscheidet für mich?
- Ohne
- bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer
- Grundlage
- §§ 1814, 1816, 1820 BGB
Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag, Testament
Sie regeln, wie Sie bestattet werden, wer sich kümmert, wie es bezahlt wird und wer erbt.
- Frage
- Was soll nach meinem Tod geschehen?
- Liest
- Vertrauensperson, Bestattungshaus, Nachlassgericht
- Wichtig
- Bestattungswünsche nicht nur ins Testament
Was in die ärztliche Seite gehört, erklärt der Ratgeber Patientenverfügung. Alle Wege, die eigene Bestattung zu regeln, zeigt die Übersicht Bestattungsvorsorge.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht?
Nach außen wirkt sie, sobald Sie sie erteilen. Intern können Sie vereinbaren, dass die Person erst handelt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. So beschreibt es das Bundesministerium der Justiz.
Kann ich die Vollmacht wieder zurücknehmen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind. Fordern Sie dafür die Vollmachtsurkunde zurück. Ändern Sie danach auch den Eintrag im Vorsorgeregister; Änderungen sind dort gebührenfrei.
Darf mein Ehepartner mich auch ohne Vollmacht vertreten?
Nur eingeschränkt. Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt seit 2023 nur in Gesundheitsfragen, verlangt eine ärztliche Bestätigung und endet spätestens nach sechs Monaten. Für Geld, Wohnung und Behörden brauchen Sie eine Vollmacht.
Wer kontrolliert die bevollmächtigte Person?
Ein Gericht überwacht sie in der Regel nicht. Sie können die Aufgaben auf mehrere Personen verteilen oder bestimmte Geschäfte ausschließen. Bei Zweifeln kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen.
- § 1820 BGB (Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung), § 1814 BGB, § 1358 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 168 BGB (Erlöschen der Vollmacht) und § 672 BGB (Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 1968 BGB (Beerdigungskosten), gesetze-im-internet.de
- Vorsorgevollmacht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, veröffentlicht 01.01.2023, abgerufen am 18.10.2026
- Formular Vorsorgevollmacht (Ziffern 1 bis 9, Hinweise zu Bank und Form), Bundesministerium der Justiz, Stand Januar 2023, abgerufen am 18.10.2026
- Broschüre Betreuungsrecht mit Informationen zur Vorsorgevollmacht, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 18.10.2026
- OLG Bamberg, Beschluss vom 26.06.2023, 10 Wx 11/23, gesetze-bayern.de
- Vorsorgevollmacht: Sonderformen (Vollmacht über den Tod hinaus), beta Institut gGmbH, Stand 09.07.2026
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91 (NJW-RR 1992, 834)
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz, §§ 20, 21, zuletzt geändert am 05.03.2024, abgerufen am 18.10.2026
- § 8 Bestattungsgesetz NRW, lexmea.de, abgerufen Oktober 2026
- Kosten der Registrierung, Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Gebührensatzung Stand 01.10.2026, abgerufen am 18.10.2026
- Dokumente zentral speichern: Was kann das neue Vorsorgeregister?, Verbraucherzentrale, 06.10.2026
- Bestattungskosten, typische Gesamtkosten nach Aeternitas e. V. (Stand 06/2026), zitiert nach allianz.de, abgerufen am 17.10.2026 (Zweitquelle)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.