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Bestatter in Bremen

Bestatter in Bremen: was das Bremer Sonderrecht erlaubt und was die Bestattung kostet

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Stand: Oktober 2026 · 8 Minuten Lesezeit

In Bremen darf die Asche eines Verstorbenen außerhalb von Friedhöfen ausgebracht werden, was neben Bremen seit September 2025 nur Rheinland-Pfalz erlaubt, etwa im eigenen Garten, wenn er das schriftlich verfügt hat. Ein Bestatter in Bremen rechnet zusätzlich die städtischen Friedhofsgebühren ab: seit 01.01.2026 zum Beispiel 998 Euro für ein Urnenreihengrab und 1.502 Euro für ein Sargwahlgrab.

Stand: Oktober 2026

In Bremen entscheidet nicht nur das Budget über die Bestattung, sondern auch eine Verfügung, die zu Lebzeiten geschrieben sein muss. Fehlt sie, bleibt nur der Friedhof oder die See. Diese Seite erklärt, was das Bremer Bestattungsrecht anders regelt, was die Reform von 2025 geändert hat, was eine Bestattung in Bremen kostet und wie Sie einen Bestatter finden, der diese Regeln kennt.

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Was regelt das Bremer Bestattungsrecht anders als andere Länder?

Bremen hat zwei Gesetze: das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgesetz) und das Gesetz über das Leichenwesen. Das Friedhofsgesetz wurde zuletzt am 16.09.2025 geändert und gilt in neuer Fassung seit 04.10.2025; dabei wurden viele Paragrafen neu nummeriert. Ältere Ratgeber im Netz zitieren deshalb oft veraltete Stellen.

Asche ausbringen statt Friedhofszwang

Grundsätzlich gilt auch in Bremen der Friedhofszwang, also die Pflicht, Verstorbene auf einem Friedhof zu bestatten. Eine Urne darf außerhalb davon nur auf See beigesetzt werden (§ 4 Abs. 1 Friedhofsgesetz). Seit 2015 gibt es jedoch eine Ausnahme, die kein anderes Land kennt: Die Asche darf außerhalb von Friedhöfen ausgebracht werden (§ 4 Abs. 1a). Für die Stadt Bremen erlaubt das ein Ortsgesetz vom 25.11.2014. Bremerhaven hat kein solches Ortsgesetz.

Die Behörde muss zustimmen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Letzter Hauptwohnsitz im Land Bremen Wer in Niedersachsen gewohnt hat, kann die Regel nicht nutzen, auch wenn er in Bremen stirbt.
  2. Schriftliche Verfügung Die verstorbene Person hat den Ort der Ausbringung selbst bestimmt, eigenhändig unterschrieben.
  3. Totenfürsorge bestimmt Sie hat eine Person benannt und beauftragt, die die Ausbringung übernimmt. Fehlt diese Bestimmung, kann die Zustimmung eines Bestattungspflichtigen sie ersetzen.
  4. Geeigneter Ort Ein Privatgrundstück, dessen Eigentümer unentgeltlich zustimmt und dessen Nachbarn höchstens unwesentlich beeinträchtigt werden, oder eine Fläche der Stadt, deren Verwaltung im Einzelfall einverstanden ist.
  5. Nachweis Spätestens zwei Wochen nach der Ausbringung geht eine eidesstattliche Versicherung an die Behörde (§ 4 Abs. 3).

Zuständig ist die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Den Antrag stellen die Angehörigen erst nach dem Tod, mit Verfügung und Sterbeurkunde. Laut den Hinweisen der Behörde liegt die Bearbeitungsgebühr im Schnitt bei 144 Euro. Auf öffentlichen Flächen darf die Asche nur oberirdisch verstreut werden; auf Privatgrund darf sie auch in die Erde eingebracht werden. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 5.000 Euro.

Urne zu Hause: in Bremen weiterhin nicht erlaubt

Die Urne muss unverzüglich beigesetzt oder ausgebracht werden (§ 4 Abs. 3). Das Krematorium gibt sie nur heraus, wenn das sichergestellt ist. Eine Aufbewahrung im Wohnzimmer, wie sie Rheinland-Pfalz seit 2025 erlaubt, sieht das Bremer Recht nicht vor. Mehr dazu unter Darf man die Urne zu Hause aufbewahren?

Fristen, Sarg und neue Grabfelder

  • Frühestens 48 Stunden: Bestattet wird in der Regel frühestens 48 Stunden nach dem Tod (§ 16 Abs. 1 Leichengesetz). Eine feste Höchstfrist gibt es nicht. Liegt kein Bestattungsantrag vor, veranlasst die Behörde die Bestattung spätestens zehn Tage nach der Einlieferung, auf Kosten der Pflichtigen (§ 16 Abs. 2).
  • Leichenschau: Bremen lässt jede Leiche durch speziell qualifizierte Leichenschauärztinnen und -ärzte untersuchen (§ 8 Leichengesetz). Bestattet wird erst, wenn das Ergebnis vorliegt.
  • Sarg oder Tuch: Erdbestattung im Sarg; der Friedhofsträger kann eine Bestattung im Tuch aus religiösen Gründen oder per schriftlicher Verfügung aus weltanschaulichen Gründen zulassen (§ 4 Abs. 4). Bis zum Grab wird der Sarg genutzt.
  • Mensch und Tier: Seit 2025 dürfen Friedhöfe Grabfelder ausweisen, in denen eine Haustierurne beigegeben wird (§ 4 Abs. 5). Der Umweltbetrieb Bremen bietet dafür ein eigenes Grabfeld an.
  • Ruhezeit: mindestens 20 Jahre für Urnen und 25 Jahre für Särge (§ 6 Friedhofsgesetz).

Wie die anderen Länder diese Fragen regeln, zeigt der Vergleich Bestattungsgesetze der Bundesländer. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bedeutet das für Ihre Planung in Bremen?

Die Bremer Ausnahme ist an Bedingungen geknüpft, die Angehörige nach dem Tod nicht mehr erfüllen können. Wer seine Asche im Garten oder an einem Lieblingsort wissen möchte, muss deshalb zu Lebzeiten handeln:

Mit Verfügung

Ort bestimmt, Ausweichort genannt, Totenfürsorge übertragen, Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt. Die Behörde muss dann zustimmen.

Ohne Verfügung

Die Angehörigen können die Ausbringung außerhalb des Friedhofs nicht beantragen. Es bleiben Grab, Streuwiese auf dem Friedhof oder Seebestattung.

Halten Sie Ihre Wünsche in einer Bestattungsverfügung fest und sprechen Sie mit der Person, die die Ausbringung übernehmen soll. Hilfreich ist ein Bestattungsvorsorgevertrag, in dem ein Bremer Bestatter den Ablauf und die Kosten schriftlich festhält. Allgemeines zum Thema: Friedhofszwang und Darf man Asche verstreuen?

Was kostet eine Bestattung in Bremen?

Die stadteigenen Friedhöfe betreibt der Umweltbetrieb Bremen. Grundlage der Gebühren ist das Ortsgesetz vom 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Der Senat begründete die Erhöhung um durchschnittlich 4,9 Prozent mit Energie-, Sanierungs- und Personalkosten. Urnengräber werden für 20 Jahre vergeben, Sarggräber für 25 oder 30 Jahre, je nach Boden.

Grab oder LeistungGebührZiffer
Urnenreihengrab, 1 Urne998 €00.00
Urnenwahlgrab (Familiengrab, bis 4 Urnen)1.149 €00.01
Anonyme Urnengemeinschaftsanlage975 €00.05.00
Gemeinschaftsanlage mit Namen, einzelnes Baumgrab oder Streuwiese, inkl. 20 Jahre Pflege1.914 €00.05.01
Kolumbarium3.183 €00.05.02
Urnenwahlgrab im Feld „Mensch und Tier“1.735 €00.04
Sargreihengrab1.333 €00.09.00
Sargwahlgrab, 1 Sarg1.502 €00.09.02
Urnenbeisetzung ohne / mit Trauergemeinde202 € / 249 €01.01.00 / 01.01.01
Sargbeisetzung1.072 €01.00.00
Feierhalle, je angefangene 75 Minuten209 €04.00

Quelle: Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16.12.2025, Gesetzblatt 2025 Nr. 154, in Kraft seit 01.01.2026.

Grab plus Beisetzung (Urne mit Trauergemeinde) auf den stadteigenen Friedhöfen Bremens, ohne Feierhalle. Eigene Berechnung aus der Gebührenordnung, in Kraft seit 01.01.2026.

Ein Sargwahlgrab mit Beisetzung kostet in Bremen also 2.574 Euro für 25 Jahre. In Hannover sind es 3.270 Euro für 20 Jahre, in Hamburg rund 2.800 Euro für 25 Jahre. Den Vergleich mit 28 Städten zeigt der Friedhofsgebühren-Atlas. Wer die Asche ausbringen lässt, spart die Grabgebühr, zahlt aber Einäscherung, Bearbeitungsgebühr und den Bestatter.

Für die übrigen Posten nennt die Verbraucherinitiative Aeternitas bundesweit (Stand 06/2026): Bestatter 1.000 bis 7.000 Euro, Krematorium 250 bis 800 Euro, Steinmetz 250 bis 12.000 Euro. Eine Schätzung für Ihre Wünsche liefert der Bestattungskosten-Rechner; wie Friedhofsgebühren entstehen, erklärt Friedhofsgebühren.

Friedhöfe und Krematorium in Bremen

Der Umweltbetrieb Bremen betreibt 13 städtische Friedhöfe, dazu kommen kirchliche Friedhöfe mit eigenen Gebühren und der jüdische Friedhof in Hastedt.

  • Osterholz: 76 Hektar, eingeweiht 1920, denkmalgeschützt, mit Aschestreuwiese.
  • Riensberg in Schwachhausen: 27 Hektar, angelegt 1875, mit Kolumbarium im 1988 stillgelegten alten Krematorium.
  • Walle: 28,9 Hektar, angelegt 1875.
  • Huckelriede: 27,1 Hektar, seit 1956; hier steht das städtische Krematorium, ein Neubau von 2019.
  • Waldfriedhof Blumenthal im Lüssumer Wald: 11 Hektar, mit Baumgräbern und Aschestreuwiese.

Baumgräber gibt es auf mehreren städtischen Friedhöfen, nur mit biologisch abbaubarer Urne. Im niedersächsischen Umland liegen der FriedWald Bremer Schweiz in Schwanewede und der FriedWald Hasbruch bei Hude. Kosten im Vergleich: Baumbestattung: Kosten.

Bestattungsvorsorge in Bremen

Wer seine Asche im Garten oder an einem Lieblingsort wissen möchte, kommt in Bremen an einer Vorsorge nicht vorbei. Die Ausnahme vom Friedhofszwang setzt voraus, dass die verstorbene Person Ort und Ausführung selbst schriftlich bestimmt hat. Dazu gehören ein Ausweichort und eine Person, der Sie die Totenfürsorge übertragen. Wer zuletzt in Niedersachsen gewohnt hat, kann die Regel nicht nutzen, auch nicht mit Grab in Bremen.

Auch die Kosten verschieben sich. Urne und Beisetzung im Reihengrab kosten auf den stadteigenen Friedhöfen 1.247 Euro für 20 Jahre, ein Sargwahlgrab mit Beisetzung 2.574 Euro für 25 Jahre. Bei der Ausbringung entfällt die Grabgebühr. Laut Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft liegt die Bearbeitungsgebühr im Schnitt bei 144 Euro. Bestatter und Einäscherung zahlen Sie in beiden Fällen.

Bremen hat seine Gebühren zum 01.01.2026 im Schnitt um 4,9 Prozent angehoben. Solche Fremdkosten kann kein Bestattungshaus festschreiben, sie werden in der Regel zum Tagespreis abgerechnet. Ein Puffer in der Vorsorgesumme fängt das auf. Wie Sie Wünsche, Dokumente und Geld in eine sinnvolle Reihenfolge bringen, zeigt Die eigene Beerdigung planen.

Wie finden Sie einen guten Bestatter in Bremen?

In Bremen sollte ein Bestatter nicht nur fair kalkulieren, sondern auch das Landesrecht sicher beherrschen, vor allem bei der Ausbringung der Asche. Fragen Sie im Erstgespräch:

  • Haben Sie schon Ausbringungen nach § 4 Abs. 1a begleitet, und wer stellt den Antrag bei der Senatorin?
  • Bekomme ich einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Einzelpreisen und getrennten Friedhofsgebühren?
  • Sind Sie Mitglied im Bestatterverband Bremen, dem Landesverband im Bundesverband Deutscher Bestatter?
  • Kommen Sie für das Gespräch auch zu mir nach Hause?
  • Wo liegt Vorsorgegeld, auf einem Treuhandkonto oder bei Ihnen?

Weitere Prüfpunkte nennt Einen guten Bestatter finden. Über Abschiedswunsch geht Ihre Anfrage an ein Bestattungshaus aus unserem Partnernetz.

Häufige Fragen zur Bestattung in Bremen

Darf ich in Bremen die Asche meiner Mutter im Garten verstreuen?

Nur wenn Ihre Mutter ihren letzten Hauptwohnsitz im Land Bremen hatte und den Ort zu Lebzeiten schriftlich bestimmt hat. Zusätzlich muss sie eine Person für die Totenfürsorge benannt haben, und Sie brauchen die Zustimmung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Gilt das auch in Bremerhaven? Nein, dort fehlt das nötige Ortsgesetz.

Wo wird ein Sterbefall in Bremen beurkundet?

Zuständig sind die Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord. Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG); meist erledigt das der Bestatter.

Wer zahlt die Sozialbestattung in Bremen?

Können die Pflichtigen die Kosten nicht tragen, übernimmt das Amt für Soziale Dienste die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII). Zuständig ist in der Regel der letzte Wohnort; der Antrag ist auch nachträglich möglich. Mehr unter Sozialbestattung.

Wo kann man in Bremen anonym bestattet werden?

Die städtischen Friedhöfe bieten eine anonyme Urnengemeinschaftsanlage für 975 Euro. Mit Namensnennung kostet die Gemeinschaftsanlage 1.914 Euro, einschließlich 20 Jahren Pflege.

Wie lange dauert es in Bremen bis zur Einäscherung?

Vor der Einäscherung gibt es eine zweite Leichenschau; laut Umweltbetrieb liegen zwischen Tod und Einäscherung mindestens 48 Stunden. Das städtische Krematorium führt rund 5.000 Einäscherungen im Jahr durch.

Weitere Städte finden Sie in der Übersicht Bestatter in Ihrer Stadt.

  1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16.09.2025, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Nr. 107; Lesefassung: Friedhofsgesetz Bremen, Aeternitas, Stand 01.06.2026
  2. Gesetz über das Leichenwesen vom 16.05.2017, zuletzt geändert 26.08.2025, Lesefassung Aeternitas, Stand 01.06.2026
  3. Ortsgesetz über das Ausbringen von Totenasche vom 25.11.2014, Gesetzblatt 2014 Nr. 127
  4. FAQ Ausnahme vom Friedhofszwang und Merkblatt zum Antrag, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Stand 04.08.2023
  5. Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16.12.2025, Gesetzblatt 2025 Nr. 154
  6. Unsere städtischen Friedhöfe, Krematorium, Baumgräber und Ausbringen von Totenasche, Umweltbetrieb Bremen, abgerufen 17.10.2026
  7. Übernahme von Bestattungskosten und Standesamt Bremen-Mitte, service.bremen.de, abgerufen 17.10.2026
  8. Organigramm des Bundesverbands Deutscher Bestatter, Stand 03/2026
  9. FriedWald Bremer Schweiz und FriedWald Hasbruch, abgerufen 17.10.2026
  10. Kostenspannen je Anbieter nach Aeternitas e. V., Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de (aktualisiert 19.08.2026)

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