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Kosten · Recht

Sozialbestattung: Wann das Sozialamt zahlt

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Bei einer Sozialbestattung übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen und ortsüblichen Bestattung, wenn den zur Zahlung Verpflichteten nicht zuzumuten ist, sie zu tragen. Antrag stellen können nur Kostenpflichtige, also Erben oder Bestattungspflichtige. Der Antrag ist formlos möglich, auch nach der Bestattung.

Stand: Oktober 2026

Der Begriff Sozialbestattung führt oft in die Irre. Das Sozialamt bestattet nicht selbst und beauftragt auch kein Bestattungshaus. Es erstattet den Angehörigen, die für die Bestattung zahlen müssen, die nötigen Kosten. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat, was das Amt übernimmt und wie der Antrag abläuft. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

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Was regelt § 74 SGB XII?

Die Vorschrift ist kurz: Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Drei Begriffe entscheiden über jeden Antrag:

  • Verpflichtete: Wer muss die Kosten überhaupt tragen?
  • Zumutbarkeit: Kann diese Person die Kosten aus Nachlass, Einkommen oder Vermögen bezahlen?
  • Erforderliche Kosten: Was gehört zu einer einfachen, würdigen Bestattung?

Die Pflicht zur Kostentragung entsteht nach dem Bundessozialgericht nicht aus § 74 SGB XII selbst, sondern aus Erbrecht, Unterhaltsrecht oder Landesbestattungsrecht (Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 23/08 R). Der Anspruch ist ein Zahlungsanspruch der verpflichteten Person, unabhängig davon, ob die Rechnung schon bezahlt ist.

Wer hat Anspruch auf eine Sozialbestattung?

Laut Aeternitas können nur diejenigen die Übernahme verlangen, die die Kosten nach geltendem Recht tragen müssen:

  1. Erben nach § 1968 BGB.
  2. Unterhaltspflichtige Ehegatten und Verwandte in gerader Linie, wenn die Erben nicht zahlen müssen, etwa nach einer Ausschlagung.
  3. Bestattungspflichtige nach dem Landesbestattungsgesetz, in der dort festgelegten Reihenfolge.

Nachbarn und Freunde haben keinen Anspruch, solange sie nicht Erben sind. Neffen und Nichten sind laut Aeternitas nur in Bayern bestattungspflichtig. Für unverheiratete Lebensgefährten kommt es auf das Bundesland an. Die Rangfolge im Detail erklärt Wer zahlt die Beerdigung?

Wann ist die Zahlung nicht zumutbar?

Zumutbar ist die Zahlung laut Aeternitas, wenn sie aus dem Nachlass bestritten werden kann, selbst wenn dieser dabei ganz aufgebraucht wird. Sterbegeldansprüche sind in jedem Fall einzusetzen. Nicht zumutbar ist sie zum Beispiel, wenn Nachlass und Sterbegeld nicht reichen und die Verpflichteten selbst Sozialhilfe beziehen.

Darüber hinaus prüft das Amt den Einzelfall, vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse und die persönliche Beziehung zur verstorbenen Person. Zwei Urteile des Bundessozialgerichts sind dabei wichtig:

  • Raten können zumutbar sein: Bestattungspflichtige können auch dann zur Zahlung verpflichtet sein, wenn sie die Kosten nicht vollständig im Monat der Fälligkeit aus Einkommen und Vermögen bezahlen können. Geprüft werden etwa Ratenkredit oder Stundung. Ein enges Verwandtschaftsverhältnis kann die Anforderungen senken (BSG, Urteil vom 04.04.2019, B 8 SO 10/18 R).
  • Bloße Beauftragung reicht nicht: Wer nur ein Bestattungshaus beauftragt, wird dadurch nicht zum Verpflichteten im Sinne des § 74 SGB XII (BSG, Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 20/10 R).

Persönliche Gründe können die Zahlung unzumutbar machen, etwa nachgewiesene Misshandlungen durch die verstorbene Person. Fehlender Kontakt oder Streit in der Familie genügen nach überwiegender Auffassung nicht.

Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?

Erforderlich sind nach Aeternitas die Kosten einer einfachen, aber würdigen, ortsüblichen Bestattung, die nicht auffällig arm wirkt. Ortsüblich ist, was Angehörige mit mittlerem bis unterem Einkommen am Bestattungsort überwiegend in Anspruch nehmen.

PostenIn der Regel übernommen?
Friedhofsgebühren für Grab und Beisetzungja, für ein Reihengrab
Erd- oder Feuerbestattung nach Wunsch der verstorbenen Personja
Einäscherung, zweite Leichenschau, einfache Schmuckurneja
Waschen, Ankleiden, Einsargen, einfacher Sargja
Trauerfeier mit bescheidenem Blumenschmuckja
Holzkreuz zur Kennzeichnungja
Einfacher Kissenstein bei Reihengrabmöglich, Pflicht wenn die Satzung ein Grabmal vorschreibt
Wahlgrabin der Regel nein
Grabpflegenein, nur die Erstanlage
Mehrleistungen über das Erforderliche hinausnein, zahlen die Auftraggeber selbst

Quelle: Aeternitas, Sozialbestattung: Wie hoch ist der Anspruch? und FAQ Sozialbestattung, abgerufen am 17.10.2026.

Eine anonyme Feuerbestattung ohne Trauerfeier unterschreitet laut Aeternitas den Rahmen der Sozialbestattung, wenn die verstorbene Person das nicht ausdrücklich wollte. Angehörige müssen sie nicht hinnehmen. Das Amt darf die Erstattung auch nicht pauschal deckeln. Es muss im Einzelfall prüfen, ob nur erforderliche Kosten entstanden sind. Grabarten wie Baum- oder Gemeinschaftsgräber werden übernommen, wenn sie nicht teurer als ein Reihengrab sind.

Wie stellen Sie den Antrag?

  1. Zuständiges Amt finden Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist das Sozialamt zuständig, das zuletzt gezahlt hat. Sonst meist das Sozialamt am Sterbeort.
  2. Formlos ankündigen Teilen Sie dem Amt schriftlich mit, dass Sie die Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII beantragen. Lassen Sie sich den Zugang bestätigen. Aeternitas stellt dafür einen Musterantrag bereit.
  3. Bestattungshaus informieren Sagen Sie dem Bestattungshaus, dass sich Leistungen und Kosten im Rahmen einer Sozialbestattung bewegen sollen.
  4. Unterlagen sammeln Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Bescheide über Sozialleistungen, Sterbeurkunde und Rechnungen.
  5. Amtliches Formular ausfüllen Meist schickt das Amt einen ausführlichen Antrag zu Einkommen und Vermögen nach.
  6. Bescheid prüfen Werden einzelne Posten abgelehnt, sind Widerspruch und Klage möglich.

Eine Antragsfrist gibt es laut Aeternitas nicht, und der Antrag ist auch nach der Bestattung oder nach Bezahlung der Rechnung möglich. Stellen Sie ihn trotzdem zügig: Lange Wartezeit kann das Amt als Hinweis werten, dass die Zahlung doch zumutbar war. Wird der Antrag vor dem Auftrag gestellt, kann das Amt eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen, mit der das Bestattungshaus direkt abrechnet.

Wie viele Sozialbestattungen gibt es?

Laut Statistischem Bundesamt, ausgewertet von Aeternitas, übernahmen die Sozialhilfeträger im Jahr 2020 für 16.995 Empfängerinnen und Empfänger Bestattungskosten. Die Ausgaben lagen bei rund 51,4 Millionen Euro. 2010 waren es noch 22.651 Empfänger und rund 57,1 Millionen Euro.

Mehrere Geschwister: Wer stellt den Antrag?

Sind mehrere Personen gleichrangig verpflichtet, etwa drei Kinder als Erben, muss grundsätzlich jede ihren Anteil selbst beantragen. Weigern sich Geschwister zu zahlen und bemüht sich die antragstellende Person ernsthaft, aber erfolglos um deren Anteil, muss das Amt nach Aeternitas unter Umständen die vollen Kosten übernehmen. Das Bundessozialgericht hat dies in einem Fall anerkannt.

Vorsorge und Sozialamt: Was geschützt ist

Wer heute vorsorgt, nimmt Angehörigen den Weg zum Sozialamt ab. Wichtig für alle, die später Hilfe zur Pflege brauchen könnten: Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist bei der Sozialhilfe in der Regel als Schonvermögen geschützt, über die Härtefallregel des § 90 Abs. 3 SGB XII. So hat es das Bundessozialgericht am 18.03.2008 entschieden (B 8/9b SO 9/06). Wie hoch die Vorsorge sein darf, erklären Bestattungsvorsorge und Schonvermögen und Wie hoch darf die Vorsorge sein? Für Menschen vor dem Heimeinzug gibt es den Ratgeber Vorsorge vor dem Pflegeheim.

Häufige Fragen

Muss ich einen Nachlass unter 10.000 Euro einsetzen?

Ja. Laut Aeternitas ist sämtliches Nachlassvermögen für die Bestattung einzusetzen. Erst wenn es nicht reicht, kommt die Übernahme nach § 74 SGB XII in Betracht.

Kann ich nach einer Erbausschlagung eine Sozialbestattung beantragen?

Ja, wenn Sie als Bestattungspflichtige die Kosten tragen müssen. Laut Aeternitas können etwa Ehepartner oder Kinder auch nach einer Ausschlagung einen Anspruch haben. Mehr unter Erbe ausgeschlagen: Wer zahlt die Beerdigung?

Darf das Sozialamt eine Feuerbestattung vorschreiben?

Nein. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Laut Aeternitas würde ein Zwang zur Feuer- oder anonymen Bestattung gegen die postmortale Menschenwürde verstoßen.

Was ist, wenn ich kein Geld habe und nicht weiß, ob ich zuständig bin?

Wenden Sie sich sofort an das Sozialamt am Sterbeort und lassen Sie sich beraten. Erste Schritte finden Sie unter Kein Geld für die Beerdigung.

  1. § 74 SGB XII Bestattungskosten, gesetze-im-internet.de
  2. Sozialbestattung: Infos für Betroffene, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
  3. Wer hat Anspruch?, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
  4. Wie hoch ist der Anspruch?, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
  5. Antrag stellen: wo und wann?, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
  6. FAQ Sozialbestattung, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
  7. Statistik Sozialbestattung: Ausgaben und Empfänger, Aeternitas nach Statistischem Bundesamt, Jahre 2010–2020
  8. BSG, Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 23/08 R, lexetius.com
  9. BSG, Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 20/10 R, anwalt24.de
  10. BSG, Urteil vom 04.04.2019, B 8 SO 10/18 R, haufe.de

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