In vielen Fällen ja. Zuerst zahlen die Erben die Beerdigung, so regelt es § 1968 BGB. Reicht der Nachlass nicht oder schlagen Sie das Erbe aus, können Sie als Kind trotzdem zahlen müssen: als unterhaltspflichtiger Verwandter (§ 1615 Abs. 2 BGB) oder als Bestattungspflichtige nach dem Landesrecht. Ist Ihnen das finanziell nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII).
Stand: Oktober 2026
Die Frage stellt sich meist in einem schwierigen Moment: Ein Elternteil ist gestorben, das Konto ist leer, oder der Kontakt war seit Jahren abgebrochen. Diese Seite zeigt, in welcher Reihenfolge gezahlt wird, was eine Ausschlagung bewirkt und wann der Staat einspringt.
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Wer zahlt die Beerdigung zuerst?
Die Kosten folgen einer festen Reihenfolge. Laut dem Ratgeber Sozialbestattung der Verbraucherinitiative Aeternitas gilt:
- Die Erben Sie tragen die Kosten der standesgemäßen Beerdigung (§ 1968 BGB), in der Regel aus dem Nachlass.
- Die Unterhaltspflichtigen Ehegatten und Verwandte in gerader Linie, also auch Kinder, soweit die Kosten nicht von den Erben zu bekommen sind (§ 1615 Abs. 2 BGB).
- Die Bestattungspflichtigen Wer nach dem Bestattungsgesetz des Landes die Bestattung veranlassen muss. Meist sind das zuerst Ehegatte oder Lebenspartner, dann volljährige Kinder, dann Eltern.
Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen unterscheidet sich je nach Bundesland. In Sachsen etwa stehen Kinder an zweiter Stelle nach dem Ehegatten (§ 10 SächsBestG). In Hessen sind laut Aeternitas alle im Gesetz genannten Angehörigen gleichrangig verpflichtet. Einen Überblick gibt unsere Seite zur Bestattungspflicht.
Hilft es, das Erbe auszuschlagen?
Nur zum Teil. Mit der Ausschlagung, die meist binnen sechs Wochen erklärt werden muss (§ 1944 BGB), schützen Sie sich vor den Schulden Ihrer Eltern. Von der Bestattungspflicht befreit sie nicht. Aeternitas weist darauf hin, dass gerade Kinder, die das Erbe ausgeschlagen haben, die Beerdigung häufig trotzdem bezahlen müssen. Was eine Ausschlagung im Einzelnen bewirkt, steht unter Erbe ausschlagen und Beerdigungskosten.
Was gilt, wenn der Kontakt abgebrochen war?
Ein fehlender Kontakt allein reicht in der Regel nicht, um von den Kosten befreit zu werden. Nach dem Aeternitas-Ratgeber erkennen Behörden und Gerichte vor allem schwere Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber dem Kind an, etwa nachgewiesene körperliche Misshandlung. Streit in der Familie oder eine fehlende Bindung genügen nach ganz überwiegender Auffassung nicht. Ob ein Härtefall vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft.
Was, wenn Sie das Geld nicht haben?
Dann können Sie beim Sozialamt beantragen, dass es die erforderlichen Kosten übernimmt (§ 74 SGB XII). Geprüft werden Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Der Nachlass und ein eventuelles Sterbegeld der Eltern werden zuerst angerechnet. Haben mehrere Geschwister die gleiche Pflicht, stellt laut Aeternitas jedes Kind den Antrag für seinen eigenen Anteil. Wie der Antrag abläuft, erklärt unsere Seite Kein Geld für die Beerdigung.
Wie Sie Ihren Kindern diese Frage ersparen
Eine Bestattung mit Grab und Grabmal kostet laut Aeternitas typischerweise 7.000 bis 8.000 Euro, ohne Grabpflege (Stand Juni 2026). Wer dieses Geld zu Lebzeiten zweckgebunden anlegt, nimmt den Kindern die Kosten und die Entscheidungen ab. Möglich ist das über einen Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung. Wie Kinder das Gespräch mit ihren Eltern beginnen, zeigt Bestattungsvorsorge für die Eltern.
Vorsorge für die Eltern passt, wenn …
- Ihre Eltern ihre Wünsche selbst festlegen möchten,
- Geschwister sich über Kosten oder Art der Bestattung uneinig sein könnten,
- ein Umzug ins Pflegeheim absehbar ist.
Passt eher nicht, wenn …
- das Vermögen ohnehin klar für die Bestattung reicht und die Wünsche schriftlich festgehalten sind,
- Ihre Eltern das Thema ausdrücklich nicht besprechen möchten.
Häufige Fragen
Müssen auch Schwiegerkinder die Beerdigung bezahlen?
Schwiegerkinder sind weder Erben noch Verwandte in gerader Linie. In den Rangfolgen der Landesgesetze tauchen sie in der Regel nicht auf. Indirekt kann die Belastung aber den Haushalt treffen, wenn der eigene Ehepartner zahlen muss.
Was zahlt das Sozialamt, und was nicht?
Übernommen werden die Kosten einer einfachen, würdigen und ortsüblichen Bestattung, etwa Sarg, Überführung, Friedhofsgebühren und eine schlichte Trauerfeier. Nicht übernommen werden laut Aeternitas zum Beispiel Dauergrabpflege, Traueranzeigen und der Leichenschmaus.
Wer entscheidet über die Art der Beerdigung, wenn ich bezahle?
Maßgeblich ist zuerst der Wille Ihrer Eltern. Wer zahlt, bestimmt nicht automatisch. Mehr dazu unter Wer bestimmt die Bestattungsart?
- § 1968 BGB Beerdigungskosten, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- § 1615 BGB Erlöschen des Unterhaltsanspruchs, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- § 1944 BGB Ausschlagungsfrist, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- § 74 SGB XII Bestattungskosten, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- Ratgeber Sozialbestattung, Aeternitas e. V., 2020
- Sächsisches Bestattungsgesetz, § 10, Freistaat Sachsen, abgerufen Oktober 2026
- Kostenspannen je Anbieter und typische Gesamtkosten nach Aeternitas, allianz.de, Stand der Erhebung 06/2026, Seite aktualisiert 19.08.2026