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Recht

Bestattungspflicht: Wer muss sich kümmern?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

In Deutschland muss jeder Verstorbene bestattet werden. Dafür sorgen müssen die nächsten Angehörigen in einer gesetzlichen Rangfolge: in fast allen Bundesländern zuerst Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, dann volljährige Kinder, dann Eltern. Die genaue Reihenfolge steht im Bestattungsgesetz des Landes. Kümmert sich niemand, bestattet die Gemeinde und verlangt die Kosten von den Pflichtigen zurück.

Stand: Oktober 2026

Die Bestattungspflicht trifft Familien oft unvorbereitet, etwa wenn der Kontakt zu einem Elternteil seit Jahren abgebrochen war. Diese Seite erklärt, wer in welcher Reihenfolge verpflichtet ist, was die Pflicht konkret verlangt und warum sie nicht dasselbe ist wie die Pflicht, die Rechnung zu bezahlen.

Was bedeutet Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht: Sie besteht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Familienmitgliedern. Wer bestattungspflichtig ist, muss dafür sorgen, dass der Verstorbene innerhalb der gesetzlichen Fristen ordnungsgemäß beerdigt oder eingeäschert und beigesetzt wird. Die Verbraucherinitiative Aeternitas ordnet sie deshalb dem Ordnungsrecht zu.

Bestattungsrecht ist Landesrecht. Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Bestattungsgesetz, teils ergänzt durch eine Verordnung. Der Grundsatz ist überall gleich, zum Beispiel in Bayern: „Jede Leiche muß bestattet werden“ (Art. 1 Abs. 1 BestG). Unterschiede gibt es bei der Reihenfolge der Pflichtigen, bei den Fristen und bei den erlaubten Bestattungsformen. Eine Übersicht aller Länder finden Sie im Vergleich der Bestattungsgesetze.

Wer ist bestattungspflichtig? Die Rangfolge

Verpflichtet ist immer nur die Person, die in der Rangfolge am weitesten oben steht und tatsächlich vorhanden ist. Gibt es einen Ehepartner, sind die Kinder in den meisten Ländern noch nicht in der Pflicht. Die folgende Tabelle zeigt typische Regelungen und die wichtigsten Abweichungen.

LandRangfolge laut GesetzNorm
Nordrhein-WestfalenEhegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkel§ 8 Abs. 1 BestG NRW
BayernEhegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Kinder der Geschwister§ 15 i. V. m. § 1 Abs. 1 BestV
BerlinEhegatte oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkel, Großeltern§ 16 Abs. 1 BestattG Berlin
NiedersachsenEhegatte oder Lebenspartner, Kinder, Enkel vor den Eltern, Großeltern, Geschwister§ 8 Abs. 3 BestattG
HessenAngehörige ohne gesetzliche Reihenfolge: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister§ 13 Abs. 1 und 2 FBG
BremenEhegatte oder Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister§ 16 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 Gesetz über das Leichenwesen
Rheinland-Pfalzzuerst die zur Totenfürsorge benannte Person, dann Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, sonstige Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern, Enkel§ 13 Abs. 1 BestG

Auffällig sind drei Unterschiede. In Hessen sind alle genannten Angehörigen nach Einschätzung von Aeternitas gleichrangig verpflichtet. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, dem Saarland und Thüringen stehen nichteheliche Lebenspartner am Ende der Liste, in Bremen dagegen gleich hinter dem Ehepartner. In Rheinland-Pfalz und Thüringen geht eine vom Verstorbenen selbst beauftragte Person allen Angehörigen vor (§ 13 Abs. 1 BestG RLP, § 18 Abs. 1 ThürBestG).

Gibt es mehrere Kinder oder Geschwister, gilt in einigen Ländern ausdrücklich: Die ältere Person geht der jüngeren vor, so in Brandenburg (§ 20 Abs. 1), Sachsen (§ 10 Abs. 1) und Thüringen (§ 18 Abs. 1).

Was müssen Bestattungspflichtige konkret tun?

  1. Leichenschau veranlassen Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Diese Pflicht trifft in den meisten Ländern zuerst die Angehörigen, etwa nach § 9 Abs. 1 BestG NRW.
  2. Über Art und Ort entscheiden Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen. Ist er nicht bekannt, entscheiden die Pflichtigen in ihrer Rangfolge (§ 12 Abs. 2 BestG NRW). Mehr dazu unter Wer bestimmt die Bestattungsart?
  3. Fristen einhalten In den meisten Ländern muss die Bestattung oder Einäscherung binnen acht bis 14 Tagen erfolgen, in Nordrhein-Westfalen etwa binnen zehn Tagen (§ 13 Abs. 3 BestG NRW). Einzelheiten unter Wie lange dauert es bis zur Beerdigung?
  4. Bestatter beauftragen Die Pflicht verlangt nicht, alles selbst zu erledigen. Die meisten Familien beauftragen ein Bestattungshaus.

Bestattungspflicht und Kostenpflicht sind zwei verschiedene Dinge

Wer die Bestattung veranlassen muss, steht im Landesrecht. Wer sie am Ende bezahlt, regelt das Bundesrecht: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“ (§ 1968 BGB). Meist sind das dieselben Menschen. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen.

  • Erbe ausgeschlagen: Wer das Erbe binnen sechs Wochen ausschlägt (§ 1944 BGB), ist nicht mehr Erbe. Bestattungspflichtig bleibt er trotzdem. Bestattet dann die Gemeinde, kann sie die Kosten vom Pflichtigen verlangen. Aeternitas weist ausdrücklich auf diese Falle hin. Mehr dazu unter Erbe ausgeschlagen: Wer zahlt die Beerdigung?
  • Kein Geld: Können Pflichtige die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten, „soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“ (§ 74 SGB XII). Siehe Sozialbestattung.
1Die Erbenzahlen aus dem Nachlass (§ 1968 BGB)
reicht nicht oder ausgeschlagen
2Die Bestattungspflichtigenmeist Ehepartner, dann Kinder, nach Landesrecht
nicht zumutbar
3Das Sozialamtübernimmt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII)
Wer die Kosten einer Bestattung trägt, in dieser Reihenfolge.

Was passiert, wenn sich niemand kümmert?

Dann handelt die Behörde. In Nordrhein-Westfalen veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, die Bestattung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW). In Berlin sorgt das Bezirksamt dafür, ausdrücklich „auf Kosten der bestattungspflichtigen Person“ (§ 16 Abs. 3 BestattG Berlin). In Hamburg haften mehrere gleichrangige Angehörige für diese Kosten gemeinsam (§ 10 Abs. 2 BestattG Hamburg).

Eine solche Bestattung durch die Behörde ist schlicht: Bei unbekanntem Willen wählt die Behörde etwa in Brandenburg eine ortsübliche Bestattungsart (§ 21 Abs. 3 BbgBestG). Das Bußgeld für Verstöße gegen die Bestattungsfristen reicht in Nordrhein-Westfalen bis 3.000 Euro (§ 19 Abs. 2 BestG NRW).

Auch ein seit Jahren abgebrochener Kontakt hebt die Bestattungspflicht nach der Verwaltungsrechtsprechung in der Regel nicht auf. Ausnahmen erkennen Gerichte nur in schweren Fällen an, etwa bei Straftaten des Verstorbenen gegen den Angehörigen (BVerwG, Beschluss vom 13.10.2010, 7 B 56/10; VG Regensburg, Urteil vom 08.11.2023, RN 3 K 23.441). Bei der Frage, ob das Sozialamt die Kosten übernimmt, kann ein zerrüttetes Verhältnis dagegen eine Rolle spielen: Nach dem Bundessozialgericht können zerrüttete Verwandtschaftsverhältnisse höhere Anforderungen an die Zumutbarkeit begründen, entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls (BSG, B 8 SO 10/18 R, 2019).

Wie Sie Ihren Angehörigen die Pflicht erleichtern

Die Pflicht selbst können Sie niemandem abnehmen. Sie können aber die Entscheidungen und die Kosten vorab klären. Eine schriftliche Bestattungsverfügung legt Art und Ort fest, an die sich die Pflichtigen halten müssen. Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungshaus regelt Leistungen und Bezahlung. Hat ein Bestattungsunternehmen zu Lebzeiten Verpflichtungen übernommen, ist es dafür verantwortlich, so ausdrücklich in Sachsen (§ 10 Abs. 2 SächsBestG) und Rheinland-Pfalz (§ 13 Abs. 2 BestG).

Wer über die Bestattung bestimmen darf, ist eine eigene Frage. Sie hängt am Totenfürsorgerecht, das Sie durch Verfügung einer Vertrauensperson übertragen können. Mehr dazu unter Totenfürsorge.

Vorsorge lohnt sich besonders, wenn …

  • Ihre Kinder weit entfernt leben oder untereinander zerstritten sind.
  • Sie in einer nichtehelichen Partnerschaft leben und Ihr Partner entscheiden soll.
  • Sie eine Bestattungsform wünschen, die Angehörige nicht kennen.

Weniger dringend, wenn …

  • Ihr Ehepartner Ihre Wünsche kennt und die Kosten tragen kann.
  • Sie Ihre Wünsche bereits schriftlich und auffindbar festgehalten haben.

Weitere Rechtsfragen rund um Grab, Fristen und Friedhof beantwortet der Bereich Bestattungsrecht.

Häufige Fragen

Sind Stiefkinder bestattungspflichtig?

In den Aufzählungen der 16 Landesgesetze kommen Stiefkinder nicht vor. Genannt sind leibliche und, wo ausdrücklich geregelt, adoptierte Kinder, etwa in Schleswig-Holstein (§ 2 Nr. 12 BestattG). Erben Stiefkinder per Testament, tragen sie als Erben aber die Kosten nach § 1968 BGB.

Muss ich die Beerdigung meiner Eltern bezahlen?

Als Erbe ja. Haben Sie ausgeschlagen, kann die Gemeinde Sie trotzdem als Bestattungspflichtigen heranziehen, wenn niemand sonst die Bestattung veranlasst. Ausführlich unter Muss ich die Beerdigung meiner Eltern bezahlen?

Ab welchem Alter ist man bestattungspflichtig?

Die meisten Länder verpflichten nur volljährige Angehörige, etwa Nordrhein-Westfalen bei Kindern, Geschwistern und Enkeln oder Mecklenburg-Vorpommern insgesamt (§ 9 Abs. 2 BestattG M-V). Bayern verpflichtet die Angehörigen „unbeschadet ihrer Geschäftsfähigkeit“ (§ 15 BestV).

Kann ein Bestatter die Pflicht übernehmen?

Ja, im Rahmen eines Vertrags. Hat ein Bestattungshaus zu Lebzeiten Aufgaben übernommen, gilt es in Sachsen und Rheinland-Pfalz für diese Aufgaben ausdrücklich als verantwortlich. Die Angehörigen bleiben nachrangig in der Pflicht, falls der Vertrag nicht erfüllt wird.

  1. Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), §§ 8, 9, 12, 13, 19, Lesefassung Aeternitas, Stand 01.02.2024; amtlich: recht.nrw.de
  2. Bayerische Bestattungsverordnung (BestV), §§ 1, 15, gesetze-bayern.de, abgerufen Oktober 2026
  3. Bestattungsgesetz Berlin, § 16, Lesefassung Aeternitas, Stand 01.03.2024
  4. Niedersächsisches Bestattungsgesetz, § 8, Stand 01.02.2024
  5. Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG), § 13, Stand 01.05.2026
  6. Bremisches Gesetz über das Leichenwesen, §§ 4, 16, Stand 01.06.2026
  7. Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 22.09.2025, § 13, Stand 01.10.2025
  8. Bestattungsgesetze Brandenburg (§§ 20, 21), Hamburg (§ 10), Sachsen (§ 10), Thüringen (§ 18), Mecklenburg-Vorpommern (§ 9), Schleswig-Holstein (§ 2): Textsammlung Aeternitas, jeweils aktuelle Fassung, abgerufen 17.10.2026
  9. § 1968 BGB und § 74 SGB XII, gesetze-im-internet.de
  10. Bestattungspflicht und Wer muss bezahlen?, Aeternitas e. V., abgerufen 17.10.2026
  11. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.10.2010, 7 B 56/10, gesetze.co; VG Regensburg, Urteil vom 08.11.2023, RN 3 K 23.441, gesetze-bayern.de
  12. Bundessozialgericht, Urteil vom April 2019, B 8 SO 10/18 R, gesetze.co

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