Wer das Erbe ausschlägt, muss die Beerdigung nicht mehr als Erbe nach § 1968 BGB bezahlen. Die Bestattungspflicht nach Landesrecht bleibt aber bestehen: Ehepartner und Kinder können trotz Ausschlagung zur Zahlung herangezogen werden, wenn sonst niemand zahlt. Wer das Geld nicht aufbringen kann, kann dann beim Sozialamt die Übernahme der Kosten nach § 74 SGB XII beantragen.
Stand: Oktober 2026
Viele Angehörige schlagen ein überschuldetes Erbe aus und gehen davon aus, damit auch die Beerdigung los zu sein. Das stimmt nur zur Hälfte. Diese Seite erklärt, warum zwei verschiedene Pflichten im Spiel sind, was die Ausschlagung bewirkt und was nicht, und führt Sie mit einem Entscheidungsbaum durch Ihre Lage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
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Warum befreit die Ausschlagung nicht von allem?
Kostentragung als Erbe
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Diese Pflicht hängt an der Erbschaft. Wer wirksam ausschlägt, gilt als nie Erbe geworden (§ 1953 BGB) und ist davon befreit.
Bestattungspflicht nach Landesrecht
Die Bestattungsgesetze der Länder verpflichten nahe Angehörige, für die Bestattung zu sorgen. Diese Pflicht hängt an der Verwandtschaft, nicht am Erbe. Die Stadt Münster weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Erbausschlagung davon nicht befreit.
Laut Aeternitas können nahe Angehörige deshalb trotz Ausschlagung zu den Kosten herangezogen werden, wenn alle infrage kommenden Personen ausgeschlagen haben und sich niemand bereit erklärt, die Bestattung zu übernehmen. Dann bestattet die Gemeinde von Amts wegen und verlangt die Kosten von den Bestattungspflichtigen zurück, in erster Linie von Ehegatten und Kindern.
Entscheidungsbaum: Müssen Sie zahlen?
- Sind Sie Erbe und haben nicht ausgeschlagen? Ja: Sie tragen die Kosten nach § 1968 BGB, vorrangig aus dem Nachlass. Nein: weiter mit Frage 2.
- Gibt es andere Erben, die nicht ausgeschlagen haben? Ja: Diese tragen die Kosten. Haben Sie selbst bezahlt, können Sie die Erstattung von ihnen verlangen. Nein: weiter mit Frage 3.
- Sind Sie nach dem Bestattungsgesetz Ihres Landes bestattungspflichtig? Nein, etwa als Freundin, Nachbar oder in den meisten Ländern als Nichte: Sie müssen nicht zahlen. Ja, etwa als Ehepartner oder Kind: weiter mit Frage 4.
- Gibt es vorrangig Bestattungspflichtige? Ja: Zunächst sind diese heranzuziehen, in Nordrhein-Westfalen etwa der Ehegatte vor den Kindern. Nein: weiter mit Frage 5.
- Können Sie die Kosten aus Einkommen und Vermögen tragen? Ja: Sie müssen in der Regel zahlen. Nein: Beantragen Sie beim Sozialamt die Übernahme nach § 74 SGB XII.
Vereinfachte Darstellung nach Aeternitas, § 1968 BGB und § 8 BestG NRW. Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
- Frist: Die Ausschlagung ist nur binnen sechs Wochen möglich (§ 1944 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt, wenn Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren. Bei einem Testament beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.
- Ausland: Die Frist beträgt sechs Monate, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB).
- Form: Die Erklärung geht an das Nachlassgericht, entweder zur Niederschrift beim Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§ 1945 BGB).
- Kosten: Sie richten sich nach dem Wert des Nachlasses, laut Aeternitas mindestens 30 Euro.
- Fristablauf: Wer die Frist verstreichen lässt, gilt als Erbe. Nach der Annahme ist keine Ausschlagung mehr möglich (§ 1943 BGB).
Wer nach Ihnen erbt, wenn Sie ausschlagen, regelt die gesetzliche Erbfolge. Schlagen alle Erben aus, erbt laut Aeternitas am Ende das Bundesland. Was nach dem Todesfall außerdem zu erledigen ist, zeigt die Checkliste für den Trauerfall.
Wer bezahlt das Bestattungshaus?
Gegenüber dem Bestattungshaus haftet, wer den Auftrag erteilt. Das gilt auch nach einer Ausschlagung. Wer als Bestattungspflichtiger beauftragt und bezahlt, kann die Kosten von den Erben zurückverlangen, soweit es welche gibt. Auf das Konto der verstorbenen Person dürfen Sie nach einer Ausschlagung laut Aeternitas in der Regel nicht zugreifen. Banken überweisen aber häufig die Bestattungskosten bei Vorlage der Rechnung direkt, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Die gesamte Rangfolge der Zahlungspflichten erklärt der Ratgeber Wer zahlt die Beerdigung? Wer bestattungspflichtig ist, steht unter Bestattungspflicht.
Und wenn das Geld nicht reicht?
Dann hilft die Sozialbestattung. Laut Aeternitas können Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte auch nach einer Ausschlagung beim Sozialamt die Übernahme beantragen, wenn sie als Bestattungspflichtige zahlen müssen. Das Amt übernimmt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung, zum Beispiel in einem Reihengrab. Wer die Kosten selbst trägt, kann sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung absetzen, siehe Beerdigungskosten absetzen.
Was gilt bei fehlendem Kontakt?
Fehlender Kontakt allein befreit laut Aeternitas nicht. Wer seinen Vater 30 Jahre nicht gesehen hat, kann trotzdem herangezogen werden. Einige Gerichte erkennen eine Ausnahme bei schweren Straftaten der verstorbenen Person gegenüber den Pflichtigen an, etwa bei Misshandlungen. Dann muss nach Aeternitas jedenfalls das Sozialamt die Kosten übernehmen, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen.
Wie Sie diese Lage Ihrer Familie ersparen
Ausschlagung, Ordnungsamt und Sozialamt lassen sich vermeiden, wenn die Bestattung zu Lebzeiten geregelt und bezahlt ist. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag liegt das Geld zweckgebunden auf einem Treuhandkonto. Wie dieses Geld im Erbfall und gegenüber Gläubigern behandelt wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Mehr dazu unter Treuhand und Absicherung.
Häufige Fragen
Muss ich die Beerdigung zahlen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?
Als Erbe nicht mehr. Sind Sie nach Landesrecht bestattungspflichtig, etwa als Ehepartner oder Kind, können Sie aber zur Zahlung herangezogen werden, wenn niemand vorrangig zahlt.
Kann ich ausschlagen und trotzdem die Beerdigung organisieren?
Ja. Wer die Bestattung beauftragt, wird dadurch nicht automatisch Erbe. Er haftet aber gegenüber dem Bestattungshaus aus dem Vertrag. Bezahlen Sie nicht ohne Rat aus dem Nachlass, damit Ihr Verhalten nicht als Annahme gewertet wird.
Müssen auch meine Kinder ausschlagen?
Wenn Sie ausschlagen, können Ihre Kinder als nächste Erben nachrücken. Dann müssen auch sie ausschlagen, bei Minderjährigen die Eltern für sie. Rückt ein minderjähriges Kind nur nach, weil Sie als Elternteil ausgeschlagen haben, ist keine Genehmigung des Familiengerichts nötig. Anders ist es, wenn Sie neben dem Kind Erbe waren (§ 1643 Abs. 3 BGB).
Zählen die Beerdigungskosten zu den Nachlassschulden?
Ja, sie gehören nach § 1968 BGB zu den Kosten, die der Erbe trägt. Ist ein Erbe vorhanden, werden sie aus dem Nachlass bezahlt.
- § 1968 BGB Beerdigungskosten, gesetze-im-internet.de
- § 1943 BGB, § 1944 BGB, § 1945 BGB, § 1953 BGB, § 1959 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 74 SGB XII, gesetze-im-internet.de
- Wer muss bezahlen?, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
- FAQ Sozialbestattung, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
- § 8 Bestattungsgesetz NRW, lexmea.de, abgerufen am 17.10.2026
- Bestattungen, Stadt Münster, Ordnungsamt, abgerufen am 17.10.2026
- § 1643 BGB, gesetze-im-internet.de