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Vorsorge

Vorsorgeordner: alles Wichtige an einem Ort

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Ein Vorsorgeordner, auch Notfallordner genannt, sammelt alle Dokumente, die Angehörige bei Krankheit oder Tod brauchen: Vollmachten, Patienten- und Bestattungsverfügung, Testament oder dessen Fundort, Versicherungen, Konten, Verträge und Zugänge. Er ersetzt keine dieser Verfügungen, sorgt aber dafür, dass sie in den entscheidenden Stunden gefunden werden.

Stand: Oktober 2026

Nach einem Todesfall muss vieles schnell gehen. Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag beim Standesamt anzuzeigen (§ 28 PStG), und das Bestattungshaus braucht dafür Urkunden. Wer dann erst Schubladen durchsucht, verliert Zeit und Nerven. Diese Seite zeigt, was in den Ordner gehört, in welcher Reihenfolge und was Sie zusätzlich registrieren sollten.

Was gehört in den Vorsorgeordner?

Gliedern Sie den Ordner nach der Frage, wer was wann braucht. Ganz vorn steht, was im Notfall sofort gebraucht wird.

RegisterInhaltWer braucht es?
1. NotfallblattName, Geburtsdatum, Hausarzt, Medikamente, Allergien, KontaktpersonenRettungsdienst, Klinik
2. Vollmachten und VerfügungenVorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, BankvollmachtenÄrzte, Banken, Gericht
3. BestattungBestattungsverfügung, Vorsorgevertrag, Treuhand- oder Versicherungsnachweis, GrabunterlagenVertrauensperson, Bestattungshaus
4. UrkundenPersonalausweis (Kopie), Geburtsurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ScheidungsurteilStandesamt, Bestattungshaus
5. ErbeTestament oder Hinweis auf den Verwahrort, ErbvertragNachlassgericht, Erben
6. GeldKonten, Depots, Kredite, Daueraufträge, RentenbescheideErben, Rentenversicherung
7. VersicherungenKranken-, Pflege-, Lebens-, Sterbegeld-, Haftpflicht-, HausratversicherungErben
8. Wohnen und VerträgeMietvertrag oder Grundbuch, Strom, Telefon, Abos, MitgliedschaftenErben, Vermieter
9. DigitalesListe der Konten und Geräte, wo die Zugänge hinterlegt sindVertrauensperson

Welche Unterlagen nach einem Todesfall konkret verlangt werden, zeigt die Liste Unterlagen im Trauerfall.

Warum eine Vorsorgevollmacht nicht fehlen darf

Viele verlassen sich darauf, dass der Ehepartner automatisch entscheiden darf. Das stimmt nur eingeschränkt. Seit 2023 gibt es das Notvertretungsrecht für Ehegatten (§ 1358 BGB). Es gilt aber nur für Gesundheitsangelegenheiten und endet spätestens nach sechs Monaten. Für Bankgeschäfte, Verträge oder die Wohnung braucht auch der Ehepartner eine Vorsorgevollmacht. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer.

Gilt die Vollmacht auch nach dem Tod?

Nur wenn sie so formuliert ist. Eine Vorsorgevollmacht kann ausdrücklich über den Tod hinaus gelten. Dann kann die bevollmächtigte Person auch nach dem Tod Konten auflösen, die Wohnung kündigen oder das Bestattungshaus beauftragen, bis die Erben feststehen. Das kann Wochen dauern, wenn erst ein Erbschein beantragt werden muss. Banken verlangen für Kontovollmachten oft eigene Formulare. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach und legen Sie die Bankvollmacht zusätzlich in den Ordner.

Welche Register sollten Sie nutzen?

Zwei amtliche Register sorgen dafür, dass wichtige Dokumente auch gefunden werden, wenn der Ordner verloren geht.

Zentrales Vorsorgeregister

Hier registrieren Sie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Betreuungsgerichte und seit 2023 auch behandelnde Ärzte können abfragen. Die Registrierung kostet einmalig 24 Euro online per Lastschrift, ohne Jahresgebühr (Bundesnotarkammer, Stand Oktober 2026).

Zentrales Testamentsregister

Hier werden notarielle Testamente und Testamente in amtlicher Verwahrung erfasst. Bei jedem Sterbefall meldet das Standesamt an das Register, das dann das Nachlassgericht informiert. Rein privat aufbewahrte Testamente können nicht registriert werden.

Wie gehen Sie mit Passwörtern und digitalen Konten um?

Schreiben Sie Passwörter nicht offen in den Ordner. Liegt er im Regal, hat jeder Besucher Zugriff. Bewährt hat sich eine Übersicht aller Konten ohne Passwörter im Ordner und ein Hinweis, wo die Zugänge sicher liegen. Das kann ein versiegelter Umschlag bei der Vertrauensperson sein oder ein Passwortmanager mit Notfallzugang. Halten Sie außerdem fest, was mit E-Mail-Konto, sozialen Netzwerken und Fotos geschehen soll.

So legen Sie den Ordner an

  1. Ordner mit Registern besorgen Ein stabiler Ordner mit neun Registern nach der Tabelle oben reicht.
  2. Verfügungen erstellen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung. Die Ausfüllhilfe für die Bestattungsverfügung hilft beim letzten Punkt.
  3. Kopien statt Originale, wo möglich Urkunden als Kopie, das Original mit Fundort vermerken. Vollmachten müssen im Original vorliegen, damit sie wirken.
  4. Vertrauensperson informieren Sie muss wissen, dass es den Ordner gibt und wo er steht.
  5. Einmal im Jahr prüfen Konten, Verträge und Kontaktdaten ändern sich. Ein fester Termin, etwa der Geburtstag, hilft.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich eine Vorlage für den Vorsorgeordner?

Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest und das Bundesministerium der Justiz bieten Vorlagen und Formulare an, teils kostenlos. Die Gliederung in der Tabelle oben können Sie direkt übernehmen.

Sollte ich meinen Eltern einen Vorsorgeordner anlegen?

Anlegen müssen ihn die Eltern selbst, denn die Vollmachten und Verfügungen müssen sie unterschreiben. Sie können aber helfen und das Gespräch anstoßen. Wie das gelingt, lesen Sie unter Bestattungsvorsorge für die Eltern.

Gehört der Bestattungsvorsorgevertrag in den Ordner?

Ja, mit Treuhand- oder Versicherungsnachweis. Viele Bestattungshäuser und Treuhandstellen geben zusätzlich eine Vorsorgekarte für das Portemonnaie aus, damit die Vorsorge sofort bekannt ist. Mehr zum Vertrag unter Bestattungsvorsorgevertrag.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Übersicht: Bestattungsvorsorge.

  1. Kosten der Registrierung, Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, abgerufen Oktober 2026
  2. Zentrales Vorsorgeregister, Bundesnotarkammer, abgerufen Oktober 2026
  3. Zentrales Testamentsregister, Bundesnotarkammer, abgerufen Oktober 2026
  4. § 1358 BGB (Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge), gesetze-im-internet.de
  5. § 2259 BGB (Ablieferungspflicht), gesetze-im-internet.de
  6. § 28 PStG (Anzeige), gesetze-im-internet.de

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