Ja, ein Bestattungsvorsorgevertrag gilt nach einem Umzug weiter, denn er ist an Sie gebunden, nicht an Ihre Adresse. Das bisherige Bestattungshaus kann die Bestattung auch am neuen Ort übernehmen, oft gegen Mehrkosten für die Überführung. Alternativ wechseln Sie zu einem Haus vor Ort. Das Treuhandgeld bleibt dabei erhalten.
Stand: Oktober 2026
Viele ziehen im Alter noch einmal um: zu den Kindern, in eine kleinere Wohnung oder ins Pflegeheim. Dann stellt sich die Frage, ob die Vorsorge mitzieht. Diese Seite zeigt die zwei Wege und worauf Sie achten müssen.
Für wen möchten Sie vorsorgen?
- Kostenlos und unverbindlich
- Bestattungshaus in Ihrer Nähe
- Daten nur an dieses Haus
Weg 1: Den Vertrag behalten
Ihr bisheriges Bestattungshaus bleibt zuständig. Das passt, wenn Sie am alten Ort bestattet werden möchten, etwa im Familiengrab. Dann holt das Bestattungshaus Sie vom neuen Wohnort ab. Ob eine Überführung über eine größere Strecke im vereinbarten Preis enthalten ist, steht im Vertrag. Fragen Sie nach, was sie kostet, und lassen Sie den Vertrag ergänzen.
Möchten Sie am neuen Ort bestattet werden, kann das alte Bestattungshaus mit einem Kollegen vor Ort zusammenarbeiten. Das ist möglich, aber oft umständlicher und teurer als ein Wechsel.
Weg 2: Zu einem Bestattungshaus am neuen Ort wechseln
Dafür lösen Sie den alten Vorsorgevertrag und schließen einen neuen. Zwei Dinge sind zu klären:
- Vorsorgevertrag kündigen Als Kunde können Sie einen Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Das alte Bestattungshaus darf einen Teil der Vergütung behalten, gesetzlich vermutet sind 5 Prozent der noch nicht erbrachten Leistung. Fragen Sie, ob das Haus bei einem Umzug darauf verzichtet.
- Treuhandgeld umleiten Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG haben Sie Ihre Ansprüche an das Vertragsbestattungshaus abgetreten. Eine Auszahlung an ein anderes Haus ist möglich, wenn das bisherige Haus zustimmt (Vertragsbedingungen, Ziffer 7). Lassen Sie sich diese Zustimmung schriftlich geben.
- Neuen Vertrag abschließen Am neuen Ort mit neuem Kostenvoranschlag. Friedhofsgebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt stark, ein Sargwahlgrab kostet etwa in Berlin rund 1.000 Euro, in München rund 4.600 Euro (Aeternitas 2025).
Was gilt beim Umzug ins Pflegeheim?
Für den Umzug ins Heim gelten dieselben Wege. Zusätzlich lohnt es sich, die Vorsorge vor dem Antrag auf Hilfe zur Pflege zu prüfen: Ist sie angemessen und klar für die Bestattung bestimmt, ist sie in der Regel geschützt (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Einzelheiten unter Bestattungsvorsorge vor dem Pflegeheim.
Und bei einer Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist vom Wohnort unabhängig. Die Summe wird an die bezugsberechtigte Person gezahlt, egal wo Sie bestattet werden. Teilen Sie dem Versicherer nur die neue Adresse mit.
Häufige Fragen
Gilt meine Bestattungsverfügung nach einem Umzug weiter?
Ja, sie gilt bundesweit. Was am neuen Ort erlaubt ist, regelt aber das Bestattungsgesetz des dortigen Landes. Prüfen Sie Ihre Wünsche, wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen. Zur Bestattungsverfügung.
Kann ich nach einem Umzug weiter im alten Familiengrab beigesetzt werden?
In der Regel ja, wenn das Nutzungsrecht besteht. Manche Gemeinden verlangen für Verstorbene ohne Wohnsitz am Ort einen Zuschlag auf die Friedhofsgebühren, die Ortsgemeinde Borod (Rheinland-Pfalz) etwa 100 Prozent auf die Grabnutzungsgebühr. Ausnahmen gibt es dort, wenn der Wohnsitz wegen eines Umzugs ins Pflegeheim aufgegeben wurde. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Übersicht: Bestattungsvorsorge.
- § 648 BGB, gesetze-im-internet.de
- Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, abgerufen Oktober 2026
- § 90 SGB XII, gesetze-im-internet.de
- Sargwahlgrab Berlin rund 1.000 Euro, München rund 4.600 Euro: Aeternitas 2025, zitiert nach check24 (siehe Leitfaden)
- Satzung der Ortsgemeinde Borod über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Verbandsgemeinde Hachenburg, abgerufen 17.10.2026