Liegt Ihr Vorsorgegeld auf einem Treuhandkonto, ist es bei Insolvenz oder Schließung des Bestattungshauses nicht verloren: Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG wird es dann an Sie ausgezahlt, der eingezahlte Betrag ist durch eine Bankbürgschaft gesichert. Haben Sie direkt an das Bestattungshaus gezahlt, werden Sie im Insolvenzfall nur Gläubiger. Wie viel Sie zurückbekommen, hängt dann von der Insolvenzmasse ab.
Stand: Oktober 2026
Ein Vorsorgevertrag läuft oft zehn, zwanzig Jahre oder länger. In dieser Zeit kann ein Bestattungshaus verkauft, geschlossen oder zahlungsunfähig werden. Ob Ihr Geld dann sicher ist, entscheidet sich bei Vertragsschluss: an der Frage, wohin Sie gezahlt haben. Diese Seite erklärt die Wege und was Sie heute prüfen können.
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Warum die Treuhand das Geld schützt
Bei einer Treuhandlösung zahlen Sie nicht an das Bestattungshaus, sondern an eine eigene Treuhandstelle. Das Geld gehört damit nicht zum Vermögen des Bestattungshauses. Die Verbraucherzentrale rät deshalb ausdrücklich: Zahlen Sie nie auf das Konto des Bestatters, auch wenn er verspricht, das Geld sicher anzulegen.
Am Beispiel der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, einer Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, sehen die Vertragsbedingungen vor:
- Bankbürgschaft: Ein deutsches Kreditinstitut übernimmt eine Global-Ausfallbürgschaft für die Auszahlung der Treuhandeinlage. Sie sichert den nominalen Erhalt, also den eingezahlten Betrag (Ziffern 1 und 2).
- Insolvenz des Bestatters: Bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Bestattungshaus oder bei seiner Insolvenz wird die Treuhandeinlage an Sie ausgezahlt (Ziffer 7).
- Anderes Bestattungshaus: Führt ein anderes Haus die Bestattung aus, wird das Geld gegen Sterbeurkunde und Rechnung dorthin gezahlt, wenn das ursprüngliche Bestattungshaus vorher zugestimmt hat (Ziffer 7).
- Keine Zinsen: Die Treuhand schuldet keine Verzinsung (Ziffer 4). Steigende Preise gleicht das Guthaben also nicht aus.
Laut eigener Angabe verwaltet die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein Vorsorgevolumen von mehr als 1,7 Milliarden Euro (Pressemitteilung vom 28.08.2025). Andere Treuhandstellen arbeiten mit eigenen Bedingungen. Fragen Sie nach, wer das Geld verwahrt und wie es gesichert ist.
Welche Wege gibt es, und wie sicher sind sie?
| Weg | Wo liegt das Geld? | Bei Insolvenz des Bestatters |
|---|---|---|
| Treuhandvertrag | bei einer Treuhandstelle, getrennt vom Bestatter | bleibt erhalten, bei der Treuhand des Bundesverbands Auszahlung an Sie |
| Sparbuch mit Sperrvermerk | auf Ihrem Namen bei Ihrer Bank | bleibt Ihr Guthaben, das Bestattungshaus kommt nur mit Unterlagen daran |
| Sterbegeldversicherung | beim Versicherer | nicht betroffen, Versicherer zahlt an die Bezugsberechtigten |
| Zahlung direkt an den Bestatter | im Vermögen des Bestattungshauses | gefährdet, Sie werden Insolvenzgläubiger |
Auch Versicherer können in Schwierigkeiten geraten. Sterbekassen fehlt laut Verbraucherzentrale der Insolvenzschutz der Lebensversicherer. Im Jahr 2026 hat die Finanzaufsicht BaFin einer großen Sterbekasse die Erlaubnis entzogen. Bestehende Verträge laufen dort weiter, Leistungskürzungen sind aber mit Zustimmung der BaFin möglich (Versicherungsbote, Cash-Online).
Was ist mit dem Geld, wenn ich selbst insolvent werde?
Damit haben sich inzwischen die Gerichte befasst. Der Bundesgerichtshof entschied am 16.01.2025 (IX ZR 91/24), dass Treuhandguthaben für die Bestattungsvorsorge nicht unter den besonderen Pfändungsschutz des § 850b ZPO fallen. Entscheidend sei der Vertrag, insbesondere die Abtretung an das Bestattungshaus.
Das Landgericht Düsseldorf hat daraufhin am 22.08.2025 (22 S 64/23) entschieden, dass die vorher vereinbarte Abtretung wirksam ist. Das Guthaben gehört danach nicht zur Insolvenzmasse, der Insolvenzverwalter kann es nicht einziehen. Die Revision wurde zugelassen. Das Urteil ist daher nach unserem Stand nicht rechtskräftig, die Frage ist nicht endgültig geklärt.
So prüfen Sie Ihre bestehende Vorsorge
- Zahlungsweg nachsehen Ging das Geld an eine Treuhandstelle oder an das Bestattungshaus? Das steht auf Ihrem Überweisungsbeleg.
- Bestätigung suchen Seriöse Treuhandstellen bestätigen die Einzahlung schriftlich. Die Treuhand des Bundesverbands schickt außerdem eine Bestätigung über die Bürgschaft.
- Kontoauszug anfordern Fragen Sie bei der Treuhandstelle nach dem aktuellen Stand Ihres Guthabens.
- Bei Direktzahlung handeln Haben Sie direkt an den Bestatter gezahlt, fragen Sie, ob das Geld auf ein Treuhandkonto übertragen werden kann. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale.
- Unterlagen ablegen Vertrag und Treuhandnachweis gehören in den Vorsorgeordner.
Was passiert, wenn das Bestattungshaus verkauft wird?
Ob Ihr Vertrag auf den neuen Inhaber übergeht, hängt davon ab, wie das Haus verkauft wird und was Ihr Vertrag dazu regelt. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der neue Inhaber den Vertrag übernimmt. Das Geld bei der Treuhandstelle liegt nicht im Vermögen des Bestattungshauses. Möchten Sie lieber zu einem anderen Haus wechseln, gelten die Regeln zur Kündigung und zum Wechsel. Details unter Bestattungsvorsorge kündigen und Bestattungsvorsorge und Umzug.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn das Bestattungshaus beim Tod nicht mehr existiert?
Die Angehörigen beauftragen ein anderes Bestattungshaus. Das Treuhandguthaben ist nicht verloren. Wie und an wen es dann ausgezahlt wird, regeln die Treuhandbedingungen. Klären Sie das am besten schon heute schriftlich mit der Treuhandstelle.
Ist das Treuhandgeld vor dem Sozialamt geschützt?
Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist in der Regel geschützt, weil ihre Verwertung eine Härte wäre (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Mehr unter Bestattungsvorsorge und Sozialamt.
Wächst das Guthaben mit den Preisen?
Bei der Treuhand des Bundesverbands nicht, sie zahlt keine Zinsen. Ob das Bestattungshaus Preissteigerungen selbst trägt oder nachfordert, steht im Vorsorgevertrag. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Übersicht: Bestattungsvorsorge.
- Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, abgerufen Oktober 2026
- Treuhandguthaben gehören nicht zur Insolvenzmasse, Pressemitteilung der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, 28.08.2025
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2025, IX ZR 91/24
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2025, 22 S 64/23 (Revision zugelassen)
- Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, Verbraucherzentrale, Stand 29.01.2025
- BaFin entzieht Bochumer Sterbekasse die Erlaubnis, Versicherungsbote, 2026; Bochumer Versicherungsverein verliert Lizenz, Cash-Online, 2026