Eine Überführung innerhalb Deutschlands kostet nach den üblichen Preisspannen der Verbraucherinitiative Aeternitas im Nahbereich 200 bis 550 Euro pauschal, auf längeren Strecken 2,50 bis 7,00 Euro je Kilometer, jeweils mit Personal. Eine Überführung aus dem oder ins Ausland kostet nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums schnell mehrere Tausend Euro. Die Kosten tragen in der Regel die Erben.
Stand: Oktober 2026
Überführung nennt man jeden Transport eines Verstorbenen: vom Sterbeort in die Kühlung, weiter zum Krematorium oder Friedhof, manchmal über Hunderte Kilometer oder eine Landesgrenze. Diese Seite zeigt, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Fristen gelten, was bei einem Todesfall im Ausland zu tun ist und wer am Ende bezahlt.
Wo ist die Person verstorben?
- Kostenlos und unverbindlich
- Bestattungshaus in Ihrer Nähe
- Daten nur an dieses Haus
Was kostet eine Überführung innerhalb Deutschlands?
Bestattungshäuser rechnen die Überführung meist auf zwei Arten ab: als Pauschale im Nahbereich oder nach Kilometern für weitere Strecken. Aeternitas nennt dafür übliche Preisspannen, die je nach Anbieter und Region stark schwanken.
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Überführung im Nahbereich, pauschal | 200–550 € | inklusive Personal |
| Überführung regional oder überregional | 2,50–7,00 € je km | inklusive Personal |
| Kühlzelle, drei Tage | 75–225 € | bis zur Bestattung |
| Hygienische Versorgung | 75–250 € | vor der Einsargung |
Quelle: Aeternitas, Übliche Preisspannen, abgerufen am 17.10.2026. Aeternitas betont, dass die Spannen weder Mindest- noch Höchstpreise sind und sich keine Durchschnittswerte daraus ableiten lassen.
Hinzu kommen oft weitere Fahrten, etwa zum Krematorium und später zum Friedhof. Aeternitas rät, früh zu klären, welche Fahrten nötig sind und was jede kostet. Eine Urne muss nicht im Bestattungswagen fahren: Sie wird laut Aeternitas oft als Paket verschickt, was Fahrzeug und Personal spart. Was eine Einäscherung selbst kostet, steht auf der eigenen Seite.
Welche Fristen gelten für die Überführung?
Bestattungsrecht ist Landesrecht, deshalb unterscheiden sich die Fristen. Die wichtigsten Schritte im Inland:
- Zuerst Ein Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. In Nordrhein-Westfalen darf der Verstorbene erst danach überführt werden (§ 11 Abs. 2 BestG NRW).
- Binnen 36 Stunden Der Verstorbene kommt in eine Leichenhalle oder Kühlzelle. Das ist die Regel in den meisten Ländern, etwa in Nordrhein-Westfalen. Wenige Länder lassen laut Aeternitas 24 oder 48 Stunden.
- Bis zur Bestattung Transport zum Krematorium oder Friedhof. In Nordrhein-Westfalen muss die Erdbestattung oder Einäscherung binnen zehn Tagen erfolgen (§ 13 Abs. 3 BestG NRW).
- Bei weiten Wegen In Bayern muss ein Verstorbener, der an einen anderen Ort überführt wird, binnen acht Tagen auf den Weg gebracht werden; Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht. Kommt er nach Fristablauf an, ist er dort unverzüglich zu bestatten (§ 19 Abs. 1 BestV).
Die Fristen aller Länder im Vergleich stehen unter Wie lange dauert es bis zur Beerdigung?. Für den Transport ist in den meisten Ländern ein Bestattungsfahrzeug vorgeschrieben, die Papiere besorgt in der Regel das Bestattungshaus.
Wie läuft eine Überführung aus dem Ausland nach Deutschland ab?
Stirbt ein Angehöriger im Urlaub oder im Ausland, gilt zunächst das Recht des Sterbelands. Den Transport dürfen laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland nur zugelassene Bestattungs- oder Überführungsunternehmen durchführen, nicht die Angehörigen selbst.
Informieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Laut Auswärtigem Amt beraten die Konsularbeamten zu Überführung oder Bestattung vor Ort, nennen auf Wunsch örtliche Bestattungsunternehmen und helfen bei der Heimführung, etwa mit einem Leichenpass oder einer Urnenbescheinigung. Eine Verauslagung der Kosten aus öffentlichen Mitteln ist nach Angaben des Auswärtigen Amts nicht möglich.
Praktisch ist ein Bestattungshaus in Deutschland, das mit einem Partner im Sterbeland zusammenarbeitet. Die Sterbeurkunde wird im Ausland nicht immer automatisch ausgehändigt. Eine mehrsprachige internationale Sterbeurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 erspart laut Europäischem Verbraucherzentrum oft die Übersetzung.
Welche internationalen Abkommen gelten?
Zwei Abkommen regeln die Beförderung Verstorbener über Grenzen. Für Deutschland gilt nur das ältere.
| Abkommen | Deutschland | Weitere Vertragsstaaten (Auswahl) |
|---|---|---|
| Internationales Abkommen über Leichenbeförderung, Berlin, 10.02.1937 | Vertragsstaat seit 1938 | Ägypten, Belgien, Frankreich, Italien, Mexiko, Österreich, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Türkei |
| Übereinkommen des Europarats über die Leichenbeförderung, Straßburg, 26.10.1973 | 1974 unterzeichnet, nicht ratifiziert | unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Türkei |
Quellen: Statusliste des Auswärtigen Amts zum Abkommen von 1937 (Stand 2023); Vertragsdatenbank der niederländischen Regierung zum Übereinkommen von 1973, abgerufen am 17.10.2026.
Kern beider Abkommen ist der Leichenpass, ein amtliches Begleitdokument, das die Behörde am Ort des Transportbeginns ausstellt. Das Straßburger Übereinkommen schreibt zudem einen dichten Sarg vor, etwa einen Holzsarg mit verlötetem Zinkeinsatz (Art. 6), und gilt ausdrücklich nicht für Asche (Art. 1 Abs. 3). Mit Staaten außerhalb der Abkommen gelten deren eigene Vorschriften, die das Konsulat nennt.
Sarg oder Urne: Was ist bei einer Auslandsüberführung einfacher?
Überführung im Sarg
- Leichenpass nötig
- Für den Flug laut Bestatterverband Zinksarg im Holzsarg, dazu eine neutrale Transportkiste
- Landweg laut Europäischem Verbraucherzentrum meist günstiger als der Flug
- Abschied am offenen Sarg und Erdbestattung am Heimatort bleiben möglich
Einäscherung und Urne
- Laut Bestatterverband kein Leichenpass nötig
- Versand per Post oder als Fluggepäck möglich, die Urne muss gekennzeichnet sein
- Laut Europäischem Verbraucherzentrum deutlich günstiger und weniger Bürokratie
- In Deutschland gilt meist Friedhofszwang, die Urne wird beigesetzt
Wer einen Verstorbenen von Deutschland ins Ausland bringen möchte, etwa ins Heimatland der Familie, findet Ablauf und Unterlagen unter Überführung ins Ausland. Den Leichenpass stellt die Gemeinde aus, in der die Beförderung beginnt; in Stuttgart kostet er 70 Euro.
Die Überführung im Sarg passt, wenn …
- die Familie am Heimatort am Sarg Abschied nehmen möchte,
- der Glaube eine Erdbestattung verlangt,
- eine Versicherung die Überführung übernimmt.
Eine Urne ist eher sinnvoll, wenn …
- eine Feuerbestattung ohnehin gewünscht war,
- die Kosten selbst getragen werden müssen,
- die Beisetzung später in Ruhe stattfinden soll.
Wer zahlt die Überführung?
Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB). Ob eine teure Überführung im Einzelfall zu diesen Kosten gehört, kann zwischen Erben strittig sein. Das klärt im Zweifel eine anwaltliche Beratung. Wer sonst zahlen muss, zeigt die Seite Wer zahlt die Beerdigung?.
- Reise- oder Auslandskrankenversicherung: Reiseversicherungen übernehmen laut Europäischem Verbraucherzentrum in manchen Fällen die Überführung. Stiftung Warentest prüft in ihrem Test, ob ein Tarif mindestens 10.000 Euro für Bergung sowie für Überführung oder Bestattung vor Ort erstattet. Sehen Sie in die Police.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Stirbt jemand bei einem Arbeitsunfall fern der Familienwohnung, erstattet sie die Überführung an den Bestattungsort (§ 64 Abs. 2 SGB VII).
- Sozialamt: Bei einer Sozialbestattung übernimmt es Überführungskosten laut Aeternitas nur innerhalb Deutschlands und nur aus besonderen Gründen, etwa familiärer Bindung.
- Der Staat: Botschaft und Konsulat legen keine Überführungskosten aus.
Wer im Heimatland beigesetzt werden möchte, kann die Überführung zu Lebzeiten in einem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen und finanzieren. Alle weiteren Kostenposten einer Bestattung stehen im Überblick Bestattungskosten.
Häufige Fragen
Darf ich einen Verstorbenen selbst im eigenen Auto überführen?
In der Regel nicht. Die meisten Länder schreiben laut Aeternitas ein Bestattungsfahrzeug vor, und der Sarg muss fest verschlossen und abgedichtet sein. Grenzüberschreitend dürfen laut Europäischem Verbraucherzentrum nur zugelassene Unternehmen transportieren.
Wie lange dauert eine Überführung aus dem Ausland?
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell Sterbeurkunde, Leichenpass und die Zustimmung der Behörden vorliegen, und vom Transportweg. Bei ungeklärter Todesursache schalten sich Polizei oder Staatsanwaltschaft ein, dann dauert es länger. Fragen Sie das Bestattungshaus nach einem realistischen Zeitplan.
Wird ein Todesfall im Ausland auch in Deutschland beurkundet?
Auf Antrag ja. Der Sterbefall eines Deutschen im Ausland kann im deutschen Sterberegister beurkundet werden, zuständig ist meist das Standesamt am letzten Wohnsitz (§ 36 PStG). Den Antrag können Ehegatte, Eltern, Kinder oder die Auslandsvertretung stellen.
Was kostet eine Überführung ins Ausland?
Eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Laut Europäischem Verbraucherzentrum kommen Bestatterleistungen, Transport, Sarg oder Urne, Behördengebühren, Übersetzungen und Leistungen im Zielland zusammen, schnell mehrere Tausend Euro. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit allen Posten geben.
- Übliche Preisspannen, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
- Überführung und Versorgung, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
- Todesfall und Überführung im Ausland, Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, aktualisiert 07.09.2026, abgerufen am 17.10.2026
- Konsularische Hilfe für Deutsche in Not, Abschnitt Todesfälle, Auswärtiges Amt, abgerufen am 17.10.2026
- Statusliste Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.02.1937, Auswärtiges Amt, Stand 2023, abgerufen am 17.10.2026
- Agreement on the Transfer of Corpses (SEV Nr. 80), Vertragsstaaten, Vertragsdatenbank der niederländischen Regierung, abgerufen am 17.10.2026
- Übereinkommen über die Leichenbeförderung vom 26.10.1973, Art. 1, 3, 6 (Schweizer Fassung SR 0.818.62), abgerufen am 17.10.2026
- Überführungen eines Leichnams, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., abgerufen am 17.10.2026
- § 11 BestG NRW und § 13 BestG NRW, abgerufen am 17.10.2026
- § 19 Bestattungsverordnung Bayern, gesetze-bayern.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 1968 BGB Beerdigungskosten, gesetze-im-internet.de
- § 64 SGB VII, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 36 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- Auslandskrankenversicherung im Vergleich, Stiftung Warentest, 01.07.2026, abgerufen am 17.10.2026
- Ratgeber Sozialbestattung, Aeternitas e. V., 2020
- Leichenpass beantragen, Landeshauptstadt Stuttgart, abgerufen Oktober 2026