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Wie lange dauert es vom Tod bis zur Beerdigung?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Zwischen Tod und Beerdigung liegen in Deutschland nach den Landesgesetzen mindestens 24 bis 48 Stunden und höchstens 8 bis 14 Tage. Die meisten Länder verlangen eine Wartezeit von 48 Stunden und eine Bestattung oder Einäscherung binnen zehn Tagen. Bei einer Feuerbestattung darf die Urne später beigesetzt werden, je nach Land binnen sechs Wochen bis sechs Monaten.

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Im Trauerfall wirkt jede Frist bedrohlich. Die gute Nachricht: Die gesetzlichen Fristen lassen meist genug Zeit, und Behörden können sie verlängern. Hier sehen Sie, was in Ihrem Bundesland gilt und was die Dauer in der Praxis bestimmt.

Welche Fristen gelten in welchem Bundesland?

LandFrühestensSpätestensUrne beisetzen binnen
Baden-Württembergkeine Wartezeit96 Stunden außerhalb von Leichenhallen–
Bayern48 Stunden8 Tage ohne Sa., So., Feiertage3 Monaten
Berlin–keine feste Frist6 Monaten
Brandenburg48 Stunden10 Tage–
Bremenin der Regel 48 Stundenkeine feste Fristunverzüglich
Hamburg–keine feste Frist, Behörde nach 10 Tagen1 Monat
Hessen48 Stunden10 Tage9 Wochen
Mecklenburg-Vorpommern24 Stunden (Erdbestattung)soll 10 Tage–
Niedersachsen48 Stundensoll 8 Tagesoll 1 Monat
Nordrhein-Westfalen24 Stunden (Erdbestattung)10 Tage6 Wochen
Rheinland-Pfalz48 Stunden14 Tage6 Monaten
Saarland48 Stunden10 Tage (Erdbestattung)3 Monaten
Sachsen48 Stunden8 Tage ohne Sa., So., Feiertage6 Monaten
Sachsen-Anhaltkeine Wartezeitsoll 10 Tage6 Monaten
Schleswig-Holstein48 Stundensoll 9 Tagesoll 3 Monaten
Thüringen48 Stunden10 Tage6 Monaten

Die Paragrafen zu jeder Zeile stehen im Vergleich der Bestattungsgesetze. „–“ bedeutet: Das Gesetz nennt dazu keine Frist. Die „Spätestens“-Frist meint die Erdbestattung oder Einäscherung, nicht die Trauerfeier mit der Urne.

Wie lange dauert es in der Praxis?

Eine amtliche Statistik zur tatsächlichen Wartezeit haben wir nicht gefunden. Die Höchstfristen der Länder begrenzen sie bei der Erdbestattung; die Wartezeit von 48 Stunden spielt dabei selten eine Rolle. Länger dauert es meist wegen dieser Schritte:

  1. Totenschein und Sterbeurkunde Ohne Beurkundung durch das Standesamt darf in der Regel nicht bestattet werden. Die Sterbefallanzeige ist spätestens am dritten Werktag fällig (§ 28 PStG). Siehe Sterbeurkunde.
  2. Zweite Leichenschau Vor jeder Einäscherung ist eine weitere ärztliche Leichenschau vorgeschrieben, etwa nach § 15 Abs. 1 BestG NRW.
  3. Termin auf dem Friedhof Friedhofsverwaltung, Trauerhalle, Pfarrer oder Trauerredner müssen gleichzeitig Zeit haben.
  4. Anreise der Familie Angehörige aus dem Ausland brauchen oft mehrere Tage.

Bei einer Feuerbestattung kommt die Einäscherung hinzu. Die Trauerfeier kann vorher am Sarg oder danach mit der Urne stattfinden. Wie lange die Einäscherung dauert, steht unter Wie lange dauert eine Einäscherung?

Kann die Frist verlängert werden?

Ja. Alle Länder erlauben der zuständigen Behörde, die Frist auf Antrag zu verlängern, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. In Nordrhein-Westfalen entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde (§ 13 Abs. 3), in Bayern die Gemeinde (§ 19 Abs. 2 BestV). Den Antrag stellt meist das Bestattungshaus. Wird eine Obduktion angeordnet, gelten die Fristen nicht, etwa nach § 16 Abs. 1 Satz 3 FBG Hessen. Dann beginnt die Planung erst, wenn die Staatsanwaltschaft den Leichnam freigibt.

Kann es auch schneller gehen?

Ja, wenn der Glaube eine rasche Beerdigung verlangt, etwa im Islam oder Judentum. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern erlauben die Erdbestattung schon nach 24 Stunden. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kennen keine Mindestwartezeit mehr. In anderen Ländern kann die Behörde eine frühere Bestattung genehmigen, in Brandenburg ausdrücklich „insbesondere aus religiösen Gründen“ (§ 22 Abs. 1 BbgBestG). Mehr unter Muslimische Bestattung.

Weitere kurze Antworten rund um Bestattung und Vorsorge finden Sie unter Fragen und Antworten.

Häufige Fragen

Wo ist der Verstorbene bis zur Beerdigung?

In einer Leichenhalle des Friedhofs, des Krankenhauses oder des Bestattungshauses. Die meisten Länder verlangen die Überführung binnen 36 Stunden, etwa § 11 Abs. 2 BestG NRW. Thüringen lässt 48 Stunden (§ 16 Abs. 1), Brandenburg nur 24 Stunden (§ 18 Abs. 1).

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Dann veranlasst die Behörde die Bestattung und verlangt die Kosten von den Pflichtigen. Zusätzlich droht ein Bußgeld, in NRW bis 3.000 Euro (§ 19 BestG NRW). Siehe Bestattungspflicht.

Zählt die Frist ab dem Tod oder ab dem Totenschein?

Das ist unterschiedlich geregelt. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zählt der Eintritt des Todes, in Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen die Feststellung des Todes. In der Praxis liegen beide Zeitpunkte meist nah beieinander.

  1. Bestattungsgesetze und -verordnungen der 16 Länder, insbesondere BestattG BW §§ 36, 37; BestV Bayern §§ 18, 19; BestattG Berlin § 21; BbgBestG §§ 18, 19, 22; LeichenG Bremen § 16 und FriedhofsG Bremen § 4; BestattG Hamburg §§ 10, 16; FBG Hessen § 16; BestattG M-V § 11; BestattG Niedersachsen § 9; BestG NRW §§ 11, 13, 15, 19; BestG RLP § 23; BestattG Saarland § 29; SächsBestG § 19; BestattG LSA § 17; BestattG SH § 16; ThürBestG §§ 16, 17, 20: Textsammlung Aeternitas, aktuelle Fassungen, abgerufen 17.10.2026
  2. § 19 BestV Bayern, gesetze-bayern.de
  3. § 28 Personenstandsgesetz, gesetze-im-internet.de

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