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Trauer & Abschied

Wie viel Geld gibt man in eine Trauerkarte?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Eine feste Regel, wie viel Geld in eine Trauerkarte gehört, gibt es nicht; Geld ist eine freiwillige Geste. Üblich sind kleinere Beträge bei Bekannten und Kollegen, größere bei Freunden und naher Verwandtschaft. Entscheidend sind Ihre Nähe zur Familie, der Brauch in Ihrer Region und was Sie selbst geben können.

Stand: Oktober 2026

Geld in der Trauerkarte hat einen praktischen Hintergrund: Eine Bestattung mit Grab und Grabmal kostet laut Aeternitas typischerweise 7.000 bis 8.000 Euro, ohne Grabpflege (Stand Juni 2026). Die Rechnungen kommen in wenigen Wochen. Die Beerdigungskosten tragen die Erben (§ 1968 BGB). Ein Beitrag in der Karte ist deshalb eine stille Hilfe. Ob und wie viel Sie geben, entscheiden allein Sie.

Was ist nach Beziehung üblich?

Belastbare Zahlen gibt es dazu nicht: Wir haben keine amtliche Statistik und keine repräsentative Umfrage gefunden. Euro-Beträge aus Ratgebern beruhen auf Einschätzungen, deshalb nennen wir keine. Verlässlich gilt nur eine Faustregel: Je näher Sie der verstorbenen Person und der Familie standen, desto mehr ist angemessen.

Beziehung zur FamilieWas üblich ist
KollegenOft eine gemeinsame Sammlung im Team mit einer Karte; jeder gibt einen kleinen Beitrag.
Nachbarn, Bekannte, VereinsmitgliederEin kleiner Betrag in der Karte oder ein gemeinsamer Beitrag, etwa für Blumen oder die Spende.
Freunde der FamilieEin spürbarer Beitrag, der zur eigenen Lage passt.
Nahe VerwandteOft mehr als Geld in der Karte: konkrete Hilfe bei den Kosten, abgesprochen in der Familie.

Wichtiger als die Summe ist, dass der Betrag zu Ihnen passt. Eine Rentnerin mit kleiner Rente muss nicht so viel geben wie ein gut verdienender Kollege. Niemand zählt nach.

Ist Geld in der Trauerkarte überall üblich?

Nein. In manchen Regionen und Familien ist Geld in der Karte selbstverständlich, in anderen eher unüblich. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie jemanden aus dem Umfeld der Familie. Viele Familien schreiben ihren Wunsch auch in die Traueranzeige, zum Beispiel „Statt Blumen bitten wir um eine Spende für …“. Dann folgen Sie diesem Wunsch und überweisen an die genannte Organisation, statt Geld in die Karte zu legen.

Geld, Blumen oder Spende?

Geld in der Karte

Hilft der Familie direkt bei Bestattung, Trauerfeier oder Grabstein. Passt besonders, wenn die Familie wenig Geld hat.

Blumen oder Kranz

Klassische Geste für die Trauerfeier. Die Kosten liegen bei Ihnen, nicht bei der Familie.

Spende

Richtig, wenn die Familie in der Anzeige darum bittet. Mit Ihrem Namen im Verwendungszweck weiß die Organisation, in wessen Gedenken gespendet wurde.

Was schreiben Sie dazu?

Erwähnen Sie das Geld nicht oder nur ganz knapp. Ein Satz wie „Wir möchten euch eine kleine Hilfe für die kommende Zeit mitgeben“ genügt. Legen Sie die Scheine in die Karte, nicht lose in den Umschlag. Wie Sie die Karte selbst schreiben, mit Aufbau und Beispielen, steht im Ratgeber Trauerkarte schreiben.

Häufige Fragen

Muss die Familie das Geld versteuern?

Kondolenzgeld ist rechtlich eine Schenkung. Die Freibeträge der Schenkungsteuer liegen selbst für nicht verwandte Personen bei 20.000 Euro (§ 16 ErbStG). Übliche Beträge in Trauerkarten bleiben weit darunter.

Gibt man auch Geld, wenn man zur Trauerfeier geht?

Das ist unabhängig voneinander. Wer zur Feier geht, gibt die Karte oft dort ab. Wer nicht kommen kann, schickt sie per Post.

Ist ein Gutschein besser als Bargeld?

Für Trauerfälle eher nicht. Bargeld lässt der Familie die Wahl, wofür sie es braucht. Ein selbst gekochtes Essen oder praktische Hilfe sind aber oft wertvoller als jeder Betrag.

Die Bestattung kostet Familien oft mehr als erwartet. Wie sich die Kosten zusammensetzen und wer sie trägt, zeigt der Ratgeber Wer zahlt die Beerdigung? Wer seinen eigenen Abschied regelt, erspart Angehörigen diese Last. Mehr unter Abschied gestalten.

  1. Kostenspannen je Anbieter und typische Gesamtkosten nach Aeternitas, allianz.de, Stand der Erhebung 06/2026, Seite aktualisiert 19.08.2026
  2. § 1968 BGB, Beerdigungskosten, Bundesministerium der Justiz
  3. § 16 ErbStG, Freibeträge, Bundesministerium der Justiz

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