Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Eine Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe ist vor dem Sozialamt in der Regel geschützt, weil ihre Verwertung eine Härte wäre (§ 90 Abs. 3 SGB XII, Bundessozialgericht vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R). Was angemessen ist, prüft das Amt im Einzelfall. Zusätzlich bleiben 10.000 Euro Barvermögen je volljähriger Person geschützt.
Stand: Oktober 2026
Die Frage stellt sich meist vor einem Heimeinzug. Pflege ist teuer, und wenn Rente und Pflegekasse nicht reichen, springt das Sozialamt ein. Vorher muss eigenes Vermögen eingesetzt werden. Diese Seite zeigt, welcher Teil Ihrer Vorsorge in der Regel geschützt bleibt und worauf das Amt achtet.
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Was sagt das Gesetz?
Wer Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege erhält, muss grundsätzlich sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen (§ 90 Abs. 1 SGB XII). Davon gibt es zwei Ausnahmen, die für die Bestattungsvorsorge wichtig sind:
| Was bleibt geschützt? | Höhe | Grundlage |
|---|---|---|
| Kleinerer Barbetrag (Schonvermögen) | 10.000 € je volljähriger Person | § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII mit § 1 der Durchführungsverordnung |
| Bestattungsvorsorge | in angemessener Höhe, keine feste Grenze | Härtefallregel § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG 18.03.2008 |
| Beiträge für ein Sterbegeld | in angemessener Höhe als Bedarf anerkannt, wenn vor Leistungsbeginn gezahlt | § 33 Abs. 2 SGB XII |
Die Vorsorge zählt also nicht auf die 10.000 Euro, sondern kommt in der Regel dazu. Mehr zum Schonvermögen erklärt Bestattungsvorsorge und Sozialamt.
Was gilt als angemessen?
Eine Zahl nennt das Gesetz nicht. Die Sozialämter prüfen, ob die vereinbarten Leistungen einer würdigen Bestattung entsprechen und ob der Betrag dazu passt. Entscheidend sind nach Aeternitas vor allem die örtlichen Gegebenheiten, also die nicht vermeidbaren Gebühren am Sterbe- oder Bestattungsort, und die Kosten einer Sozialbestattung nach § 74 SGB XII, angemessen erhöht. Diese schwanken stark: Laut Aeternitas (Stand Juni 2026) liegen allein die Leistungen des Bestatters bei 1.000 bis 7.000 Euro, die Gebühren der Friedhofsverwaltung bei 500 bis 6.000 Euro.
Ein Sargwahlgrab kostet in Berlin laut Aeternitas rund 1.000 Euro, in München rund 4.600 Euro. Dieselbe Vorsorge kann deshalb in einer Stadt angemessen sein und in einer anderen knapp. Die Gebühren Ihrer Stadt zeigt der Friedhofsgebühren-Atlas.
Woran achtet das Sozialamt?
- Zweckbindung Das Geld muss erkennbar und verbindlich für die Bestattung bestimmt und vom übrigen Vermögen getrennt sein, etwa über einen Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto. Eine rein persönliche Absicht genügt nicht: Einfache Sparbücher sind laut Aeternitas nicht vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
- Nachvollziehbare Leistungen Ein Vertrag mit aufgeschlüsselten Positionen ist leichter zu prüfen als eine runde Summe.
- Ortsübliche Höhe Luxuriöse Extras, die deutlich über das Übliche hinausgehen, kann das Amt als nicht angemessen ansehen.
- Zeitpunkt Am klarsten ist der Schutz, wenn die Vorsorge vor dem Antrag auf Sozialhilfe abgeschlossen wurde.
Vorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung?
Beide Wege können geschützt sein. Beim Vorsorgevertrag sind Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus vereinbart, das Geld liegt bei einem Treuhänder. Das macht die Zweckbindung leicht nachweisbar. Bei einer Sterbegeldversicherung erkennt § 33 Abs. 2 SGB XII Beiträge an, die vor Beginn der Leistungen gezahlt wurden. Einen Vergleich bietet Sterbegeld oder Vorsorgevertrag? Wie das Treuhandkonto funktioniert, zeigt Treuhand.
Häufige Fragen
Kann das Sozialamt verlangen, dass ich den Vertrag kündige?
Bei einer angemessenen Vorsorge in der Regel nicht, weil die Verwertung eine Härte wäre. Der Bundesverband Deutscher Bestatter weist darauf hin, dass Treuhandmodelle vor einem unberechtigten Auflösungsverlangen schützen sollen. Bei überhöhten Verträgen kann das Amt den übersteigenden Teil anrechnen.
Gilt das auch für Ehepaare?
Ja. Jeder Partner kann eine eigene Vorsorge abschließen. Das Schonvermögen von 10.000 Euro gilt je volljähriger Person. Mehr unter Vorsorge für Ehepaare.
Kann ich die Grabpflege mit absichern?
Grabpflege lässt sich vertraglich mit absichern. Nach der Rechtsprechung ist eine angemessene Bestattungs- und Grabpflegevorsorge zu verschonen, so Aeternitas. Was angemessen ist, hängt aber von den örtlichen Kosten ab. Lassen Sie sich vorab beraten.
Weitere Antworten finden Sie in der Übersicht Häufige Fragen.
- § 90 SGB XII Einzusetzendes Vermögen, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- § 1 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- § 33 SGB XII Bedarfe für Vorsorge, Bundesamt für Justiz, abgerufen Oktober 2026
- Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R
- Kostenspannen je Anbieter (Stand 06/2026, zitiert nach allianz.de) und Sargwahlgrab Berlin/München (Stand 2025, zitiert nach check24.de), Aeternitas e. V.
- Bestattungsvorsorge, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., abgerufen Oktober 2026
- Finanzielle Bestattungsvorsorge: Wie weit reicht der Schutz vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers?, Aeternitas e. V., 2025
- Finanzierung der Bestattungsvorsorge, Aeternitas e. V., abgerufen 17.10.2026