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Wie lange ist die Ruhezeit auf dem Friedhof?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Stand: Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Die Ruhezeit auf deutschen Friedhöfen beträgt meist 15 bis 25 Jahre. Die Bestattungsgesetze der Länder schreiben laut Aeternitas meist mindestens 15 oder 20 Jahre vor, die genaue Dauer legt die Friedhofssatzung fest. Im Durchschnitt werden Gräber für 23 Jahre vergeben, am häufigsten für 20 oder 25 Jahre. Urnengräber haben oft kürzere Fristen als Sarggräber.

Stand: Oktober 2026

Die Ruhezeit bestimmt, wie lange ein Grab nicht neu belegt werden darf. Sie entscheidet mit darüber, wie lange Sie ein Grab pflegen und bezahlen. Diese Seite erklärt, wovon die Dauer abhängt, was in Ihrem Bundesland gilt und wie Sie sie verlängern.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit und Nutzungszeit?

Die Ruhezeit ist die Mindestdauer, in der ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Sie soll sicherstellen, dass der Leichnam ausreichend verwest ist. Die Nutzungszeit ist die Dauer des Rechts an der Grabstelle, das Sie beim Friedhof erwerben. Beim Reihengrab, einem Einzelgrab, das der Reihe nach vergeben wird, sind beide meist gleich lang. Beim Wahlgrab, dessen Lage Sie selbst aussuchen, kann die Nutzungszeit länger sein und verlängert werden.

Wovon hängt die Dauer ab?

Entscheidend sind drei Dinge: der Boden, das Landesrecht und die Grabart. Wie schnell ein Körper verwest, hängt von Boden und Grundwasser ab. Laut Aeternitas finden sich deshalb vor allem in Bayern häufiger Ruhezeiten von zehn Jahren, weil die Böden dort teils eine schnellere Verwesung erlauben. Sarggräber haben meist längere Fristen als Urnengräber.

Durchschnittliche Nutzungsfrist nach Grabart. Quelle: Aeternitas, Auswertung der Friedhofsgebührendatenbank mit Friedhöfen aus über 1.000 Kommunen, Pressemitteilung vom 29.10.2018.

Welche Ruhezeit gilt in welchem Bundesland?

Fast alle Länder schreiben eine Mindestruhezeit vor. Ausnahmen sind laut Aeternitas Bayern und Schleswig-Holstein. Dort legt der Friedhofsträger die Dauer fest. Die folgende Tabelle zeigt Beispiele, die wir an Gesetzen und Behördenangaben geprüft haben.

Land oder StadtMindestruhezeitGrundlage
Baden-Württemberg15 Jahre für Erwachsene, Erd- und FeuerbestattungSozialministerium BW, 2024
Bayernkeine landesweite Mindestzeit, Festlegung durch den FriedhofAeternitas, 2018
Berlin20 Jahre für Erd- und Urnenbestattungen§ 11 Abs. 1 Friedhofsgesetz Berlin
Sachsen20 Jahre, für Kinder unter 2 Jahren 10 Jahre, Aschen entsprechend§ 6 Abs. 2 SächsBestG
Schleswig-Holsteinkeine landesweite MindestzeitAeternitas, 2018
Beispiel KölnSarg meist 20, teils 30 Jahre; Urne 20 JahreStadt Köln

Die Satzung des einzelnen Friedhofs darf längere Ruhezeiten vorsehen. Verbindlich für ein bestimmtes Grab ist deshalb immer die Auskunft der Friedhofsverwaltung. Weitere Länderregeln sammelt unsere Seite Bestattungsgesetze der Länder.

Gilt die Ruhezeit auch für Urnen?

Ja. In Baden-Württemberg und Sachsen gelten die Mindestruhezeiten ausdrücklich auch für Aschen. Viele Friedhöfe setzen für Urnen trotzdem kürzere Fristen als für Särge an, weil keine Verwesung abgewartet werden muss. In Berlin gilt für Erd- und Urnenbestattungen dieselbe Mindestzeit von 20 Jahren.

Kann man die Ruhezeit verlängern?

Beim Wahlgrab ist das in der Regel möglich. Sie stellen bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag und zahlen eine Gebühr für die zusätzlichen Jahre. Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung laut Aeternitas meist ausgeschlossen. Wird in einem Wahlgrab später ein weiterer Angehöriger beigesetzt, muss das Nutzungsrecht in der Regel so verlängert werden, dass es die neue Ruhezeit abdeckt. In Stuttgart schreibt das § 16 Abs. 2 der Friedhofssatzung ausdrücklich vor; die Regel für Ihren Friedhof steht in dessen Satzung. Was das kostet, zeigt Friedhofsgebühren.

Gibt es Gräber ohne Ablauf?

Ja, in Ausnahmen. In Berlin kann der Friedhofsträger die Ruhezeit aus religiösen Gründen auf Dauer festlegen. Das ist vor allem für jüdische und muslimische Gräber von Bedeutung, nach deren Tradition die Totenruhe nicht enden soll. Mehr dazu unter Jüdische Bestattung und Muslimische Bestattung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist?

Das Grab wird abgeräumt und kann neu vergeben werden, sofern Sie es nicht verlängern. Einzelheiten stehen unter Was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?

Wo erfahre ich die Ruhezeit für ein bestimmtes Grab?

In der Friedhofssatzung und auf der Urkunde über das Nutzungsrecht. Die Friedhofsverwaltung gibt auch telefonisch Auskunft.

Hat die Ruhezeit Einfluss auf die Kosten?

Ja. Friedhöfe berechnen das Nutzungsrecht meist für die gesamte Dauer. Eine längere Ruhezeit bedeutet höhere Gebühren und mehr Jahre Grabpflege. Einen Städtevergleich bietet der Friedhofsgebühren-Atlas.

Weitere Antworten finden Sie in der Übersicht Häufige Fragen.

  1. Nutzungsfrist von Gräbern durchschnittlich 23 Jahre, Aeternitas e. V., Pressemitteilung vom 29.10.2018
  2. Bestattungsrecht Baden-Württemberg, Praktische Hinweise, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW, Februar 2024
  3. Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13582 mit Zitat von § 11 Abs. 1 Friedhofsgesetz, Abgeordnetenhaus Berlin
  4. Sächsisches Bestattungsgesetz, § 6, Freistaat Sachsen, abgerufen Oktober 2026
  5. Ruhezeiten auf Friedhöfen, Stadt Köln, abgerufen Oktober 2026
  6. Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, § 16 Abs. 2, vom 20.10.2016

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