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Vorsorge

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Eine Sterbegeldversicherung ist nur für wenige Menschen sinnvoll: Stiftung Warentest empfiehlt sie „nur sehr eingeschränkt“, weil viele Versicherte über die Jahre mehr einzahlen, als die Hinterbliebenen ausgezahlt bekommen (Finanztest 2/2024). Sie lohnt sich vor allem, wenn kein Geld zum Ansparen da ist und die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit früh stirbt.

Stand: Oktober 2026

Die Frage hat zwei Seiten. Rechnerisch verlieren die meisten Versicherten Geld, weil sie länger leben, als die Police braucht, um sich zu „lohnen“. Für manche zählt aber etwas anderes: dass das Geld sicher da ist, auch wenn sie es selbst nie zusammensparen würden. Diese Seite zeigt, wann die Rechnung aufgeht, wann nicht und welche Alternativen es gibt.

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Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung. Sie zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Person, die Sie als Bezugsberechtigte eintragen. Üblich sind Summen von etwa 3.000 bis 10.000 Euro (Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale). Der Versicherungsschutz gilt lebenslang, auch wenn Sie nur 10 oder 20 Jahre Beiträge zahlen.

Wichtig für die Einordnung: Die Police regelt nur Geld. Wie Sie bestattet werden möchten, steht nirgends darin. Dafür brauchen Sie zusätzlich eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag.

Warum Verbraucherschützer skeptisch sind

Der Kern der Kritik ist einfach: Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter, die Summe bleibt fest. Wer die gesamte Beitragszeit erlebt, hat am Ende oft mehr eingezahlt, als ausgezahlt wird. Das schreibt Stiftung Warentest nach ihrem Test von 32 Tarifen im Januar 2024.

Drei Rechenbeispiele aus unabhängigen Quellen zeigen das Muster. Es sind Durchschnitts- und Musterwerte, keine Angebote einzelner Versicherer.

BeispielVersicherungssummeBeitragEingezahlt bis Beitragsende
65 Jahre, 20 Jahre Beitragszahlung (Stiftung Warentest 2024)7.000 €39 bis 53 € im Monat (Spanne im Test)9.360 bis 12.720 €
66 Jahre, 19 Jahre Beitragszahlung (Verbraucherzentrale Hamburg 2016)8.000 €56,52 € im Monatfast 13.000 €
70 Jahre, nach 15 Jahren (Verbraucherzentrale 2025)10.000 €rund 60 € im Monat10.800 €

Die Summen in der letzten Spalte haben wir aus Monatsbeitrag und Laufzeit errechnet, beim Hamburger Beispiel nennt die Verbraucherzentrale den Betrag selbst. Als Gegenrechnung empfiehlt die Verbraucherzentrale, das Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto oder in einem Sparplan selbst zurückzulegen.

Welche Nachteile haben die Policen außerdem?

  • Wartezeit: 27 der 32 getesteten Tarife verzichten auf Gesundheitsfragen, haben dafür aber eine Wartezeit von 1, 2 oder 3 Jahren. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, zahlen manche Versicherer nur anteilig (Stiftung Warentest). Mehr dazu unter Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
  • Kündigung kostet: Wer aussteigt, bekommt nur den Rückkaufswert (§ 169 VVG). Er liegt laut Verbraucherzentrale oft weit unter den eingezahlten Beiträgen.
  • Kein Bezug zu Ihren Wünschen: Die Summe geht an die bezugsberechtigte Person, nicht zwingend an das Bestattungshaus. Ob sie dafür verwendet wird, regelt die Police nicht.
  • Anbieter-Risiko: Sterbekassen fehlt laut Verbraucherzentrale der Insolvenzschutz, den Lebensversicherer haben. Im Sommer 2026 entzog die Finanzaufsicht BaFin einer großen Sterbekasse die Erlaubnis, Leistungskürzungen sind dort möglich (Versicherungsbote, 2026).

Der Sterbegeld-Check zeigt Ihnen den Kipppunkt: ab welchem Jahr die Summe Ihrer Beiträge die Versicherungssumme übersteigt. Geben Sie dafür die Zahlen aus Ihrem Angebot ein. Den Sterbegeld-Check gibt es auch als eigene Seite.

Wann ist eine Sterbegeldversicherung trotzdem sinnvoll?

Stiftung Warentest schreibt selbst, die Police sei „nicht immer, aber manchmal nützlich“. Sinnvoll kann sie sein, wenn Sie kein Geld beiseitelegen können, aber kleine Monatsbeiträge zahlen können. Dann ist die Summe nach der Wartezeit sofort vollständig da, während ein Sparkonto erst langsam wächst.

Auch die Disziplin spielt eine Rolle. Ein Sparbuch lässt sich jederzeit leeren, ein Versicherungsvertrag nicht so leicht. Wer sich selbst nicht traut, bekommt mit der Police einen festen Rahmen. Diesen Vorteil bezahlen Sie aber mit Kosten.

Passt eher, wenn …

  • Sie keine Rücklage haben und auch keine einmalige Summe einzahlen können,
  • Sie jung genug sind, dass die Beiträge niedrig bleiben,
  • Ihnen wichtig ist, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt sicher eine feste Summe da ist,
  • Sie die Wartezeit und den Rückkaufswert vor Abschluss geprüft haben.

Passt eher nicht, wenn …

  • Sie schon eine Summe angespart haben, die Sie zweckgebunden anlegen könnten,
  • Sie 70 oder älter sind und die Beiträge entsprechend hoch ausfallen,
  • Sie Ihre Bestattung auch inhaltlich festlegen wollen,
  • ein Umzug ins Pflegeheim und Sozialhilfe absehbar sind.

Welche Alternativen gibt es?

Die Verbraucherzentrale nennt drei Wege, die meist günstiger sind als eine Police.

  1. Selbst ansparen Ein fester Betrag im Monat auf Tagesgeld, Festgeld oder in einen Sparplan. Das Geld bleibt flexibel, eine Wartezeit gibt es nicht.
  2. Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto Sie legen Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus fest. Das Geld liegt bei einer Treuhandstelle, nie auf dem Konto des Bestatters. Mehr dazu unter Treuhandkonto für die Bestattung.
  3. Sparbuch mit Sperrvermerk Ein Sparbuch auf Ihren Namen zugunsten eines Bestattungshauses. Das Bestattungshaus kommt erst nach dem Tod an das Geld.

Den direkten Vergleich der beiden häufigsten Wege finden Sie unter Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag.

Was gilt beim Sozialamt?

Wer später Sozialhilfe braucht, etwa für das Pflegeheim, muss eigenes Vermögen grundsätzlich einsetzen. Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist davon in der Regel ausgenommen, weil ihre Verwertung eine Härte wäre (§ 90 Abs. 3 SGB XII; Bundesverwaltungsgericht, 11.12.2003, 5 C 84.02; Bundessozialgericht, 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R). Das gilt für Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträge gleichermaßen. Entscheidend ist, dass die Vorsorge angemessen ist und eindeutig der Bestattung dient. Mehr dazu unter Bestattungsvorsorge und Sozialamt.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter lohnt sich eine Sterbegeldversicherung nicht mehr?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Je älter Sie beim Abschluss sind, desto höher der Beitrag und desto schneller übersteigen die Beiträge die Summe. Die Beispiele der Verbraucherzentrale ab 66 und ab 70 Jahren zeigen das deutlich. Was das für Ihr Alter bedeutet, lesen Sie unter Sterbegeldversicherung ab 60.

Zahlt die Krankenkasse noch ein Sterbegeld?

Nein, das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz gestrichen (BSG, Urteil vom 13.12.2005, B 1 KR 4/05 R). Ausnahmen gibt es für manche Beamte und über einzelne berufsständische Versorgungswerke, die laut Verbraucherzentrale teilweise noch ein Sterbegeld zahlen. Mehr unter Sterbegeld der Krankenkasse.

Kann ich eine bestehende Police einfach behalten?

Oft ist das die bessere Wahl. Eine Kündigung bringt meist nur den Rückkaufswert. Viele Tarife erlauben stattdessen, die Beiträge zu stunden oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Fragen Sie Ihren Versicherer nach beiden Werten, bevor Sie entscheiden.

Reicht die Summe für eine Bestattung?

Das hängt von der Bestattungsart und dem Ort ab. Eine Bestattung mit Grab und Grabmal kostet laut Aeternitas typischerweise 7.000 bis 8.000 Euro, ohne Grabpflege (Stand Juni 2026). Eine schlichte Urnenbeisetzung kostet deutlich weniger. Was Ihre Wunschbestattung kostet, zeigt der Bestattungskostenrechner.

  1. Vorsorge für die Bestattung: Eine Sterbegeldversicherung ist selten sinnvoll, Stiftung Warentest, Finanztest 2/2024, veröffentlicht 17.01.2024
  2. Sterbegeldversicherungen: Nur für wenige sinnvoll, Stiftung Warentest, Pressemitteilung vom 17.01.2024
  3. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 29.01.2025
  4. Verlustgeschäft Sterbegeldversicherung, Verbraucherzentrale Hamburg, 18.11.2016
  5. BaFin entzieht Bochumer Sterbekasse die Erlaubnis, Versicherungsbote, 2026
  6. § 169 Versicherungsvertragsgesetz (Rückkaufswert), gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  7. § 90 SGB XII (Einzusetzendes Vermögen), gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  8. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2003, 5 C 84.02
  9. Kostenspannen je Anbieter und typische Gesamtkosten nach Aeternitas, allianz.de, Stand der Erhebung 06/2026, Seite aktualisiert 19.08.2026
  10. Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2005, B 1 KR 4/05 R, Wegfall des Sterbegeldes zum 1. 1. 2004, lexetius.com

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