Das Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) erlaubt die Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod. Spätestens nach zehn Tagen muss der Verstorbene beerdigt oder eingeäschert sein, die Urne binnen sechs Wochen beigesetzt. Eine Urne zu Hause ist nicht erlaubt. Die Asche darf nur auf ausgewiesenen Friedhofsflächen oder mit Genehmigung an einem öffentlich zugänglichen Ort verstreut werden.
Stand: Oktober 2026
Nordrhein-Westfalen hat sein Bestattungsrecht 2003 neu geordnet und 2014 grundlegend überarbeitet. Diese Seite fasst die Regeln zusammen, die Familien im Trauerfall und bei der Vorsorge kennen sollten, jeweils mit dem Paragrafen zum Nachlesen.
Das Bestattungsgesetz NRW auf einen Blick
| Thema | Regel in NRW | Norm |
|---|---|---|
| Gesetz | Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003, zuletzt geändert am 1. Februar 2022 | BestG NRW |
| Frühester Zeitpunkt | Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod | § 13 Abs. 2 |
| Höchstfrist | Erdbestattung oder Einäscherung binnen 10 Tagen | § 13 Abs. 3 |
| Urne | Beisetzung binnen 6 Wochen, Nachweis an das Krematorium | § 13 Abs. 3, § 15 Abs. 5 |
| Leichenhalle | Überführung spätestens 36 Stunden nach dem Tod | § 11 Abs. 2 |
| Bestattungspflicht | Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkel | § 8 Abs. 1 |
| Wer entscheidet | Der Wille des Verstorbenen ab 14 Jahren, sonst die Pflichtigen in ihrer Rangfolge | § 12 |
| Feuerbestattung | Erst nach einer zweiten ärztlichen Leichenschau | § 15 Abs. 1 |
| Bußgeld | Bis 3.000 Euro | § 19 Abs. 2 |
Welche Fristen gelten nach dem Tod?
- Sofort Die Hinterbliebenen veranlassen unverzüglich die ärztliche Leichenschau (§ 9 Abs. 1). Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Leitung der Einrichtung (§ 9 Abs. 2).
- Nach 24 Stunden Eine Erdbestattung ist erlaubt. Früher geht es nur auf Antrag mit einem besonderen ärztlichen Zeugnis (§ 13 Abs. 2).
- Spätestens nach 36 Stunden Der Verstorbene muss in einer Leichenhalle sein. Auf Antrag kann die Ordnungsbehörde einen anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein Arzt keine Bedenken hat (§ 11 Abs. 2).
- Spätestens nach 10 Tagen Erdbestattung oder Einäscherung müssen erfolgt sein. Die Ordnungsbehörde kann die Frist auf Antrag verlängern (§ 13 Abs. 3).
- Binnen 6 Wochen Die Urne muss beigesetzt sein. Wer sie zur Beförderung erhalten hat, weist dem Krematorium die Beisetzung durch eine Bescheinigung nach (§ 15 Abs. 5).
Die 24-Stunden-Regel ist kürzer als in den meisten Ländern, wo 48 Stunden gelten. Das kommt Familien entgegen, deren Glaube eine rasche Beerdigung vorsieht. Die Sterbefallanzeige beim Standesamt ist bundesweit spätestens am dritten Werktag fällig (§ 28 PStG). Alle Fristen gesammelt finden Sie in der Checkliste für den Todesfall.
Wer ist bestattungspflichtig und wer entscheidet?
§ 8 Abs. 1 BestG NRW legt eine feste Rangfolge fest: zuerst Ehegatten und Lebenspartner, dann volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkel. Das Gesetz nennt sie zusammen „Hinterbliebene“. Kümmern sie sich nicht oder nicht rechtzeitig, veranlasst die Ordnungsbehörde der Gemeinde die Bestattung, in der der Tod eingetreten ist. Die Kosten fordert sie zurück. Mehr dazu unter Bestattungspflicht.
Über Art und Ort entscheidet nach § 12 Abs. 1 der Wille des Verstorbenen, sofern er bei der Willensäußerung mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig war. Ist kein Wille bekannt, entscheiden die Hinterbliebenen in der Rangfolge des § 8. Eine schriftliche Bestattungsverfügung schafft hier Klarheit.
Feuerbestattung: zweite Leichenschau und Nachweispflicht
Vor jeder Einäscherung verlangt § 15 Abs. 1 eine weitere ärztliche Leichenschau, die das Gesundheitsamt veranlasst. Erst wenn sie bestätigt, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht, darf das Krematorium einäschern. Die Einäscherung selbst ist nur in Anlagen eines Friedhofsträgers oder einer von ihm beauftragten Stelle zulässig (§ 15 Abs. 4).
Die versiegelte Urne darf den Hinterbliebenen oder ihren Beauftragten nur zur Beförderung zum Friedhof oder zur Seebestattung ausgehändigt werden. Binnen sechs Wochen nach der Aushändigung müssen sie dem Krematorium die Beisetzung nachweisen (§ 15 Abs. 5). Diese Nachweispflicht ist eine Besonderheit von NRW. Wer sie verletzt, handelt ordnungswidrig (§ 19 Abs. 1 Nr. 8).
Darf man in NRW die Asche verstreuen?
Ja, aber nur in zwei Fällen. Erstens auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs, wenn der Verstorbene das schriftlich oder elektronisch bestimmt hat (§ 15 Abs. 6 Satz 1). Zweitens auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs, wenn die Behörde es genehmigt und selbst durchführt. Voraussetzung ist dann, dass der Ort dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Der eigene, umzäunte Garten erfüllt das in aller Regel nicht.
Ausnahmen von der Beisetzungspflicht kann die Ordnungsbehörde des Ortes, an dem die Asche verwahrt werden soll, „in besonderen Fällen“ zulassen (§ 15 Abs. 7). Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde im Einzelfall. Eine allgemeine Erlaubnis, die Urne zu Hause aufzubewahren, gibt es nicht. Mehr dazu unter Friedhofszwang.
Weitere Regeln, die Familien kennen sollten
- Offener Sarg: Den Sarg bei der Trauerfeier oder am Grab zu öffnen, braucht eine Genehmigung der Ordnungsbehörde (§ 11 Abs. 3). Bestatter beantragen sie in der Regel mit.
- Erdbestattung außerhalb des Friedhofs: nur in besonderen Fällen mit Genehmigung der Ordnungsbehörde und Zustimmung des Gesundheitsamts (§ 14 Abs. 1).
- Sarg oder Tuch: Das Gesetz schreibt keinen Sarg ausdrücklich vor, verlangt aber verrottbare Behältnisse und Totenbekleidung (§ 11 Abs. 1). Ob eine Tuchbestattung möglich ist, hängt deshalb von der Satzung des jeweiligen Friedhofs ab.
- Grabnutzungszeit: Friedhöfe müssen für Erd- und Urnengräber gleich lange Nutzungszeiten festlegen (§ 4 Abs. 2). Mehr unter Grabnutzungsrecht.
- Grabsteine: Natursteine dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt sind (§ 4a).
- Bestattungswälder: Gemeinden dürfen Flächen, auf denen Asche ohne Urne im Wurzelbereich vergraben wird, an private Träger übertragen (§ 1 Abs. 6). Siehe Baumbestattung.
Wird das Gesetz bald gelockert?
Bislang nicht. Bei einer Anhörung im Landtag im November 2024 forderte Aeternitas, den Friedhofszwang zu lockern. Die Kirchen sowie Städte und Gemeinden sprachen sich dagegen aus. Die Landesregierung sah laut einem Bericht von evangelisch.de keinen Änderungsbedarf. Anders als in Rheinland-Pfalz bleibt die Urne zu Hause in NRW deshalb verboten.
Was eine Bestattung in den großen Städten des Landes kostet, zeigen unsere Seiten zu Köln, Düsseldorf und Dortmund. Den Vergleich mit allen anderen Ländern finden Sie unter Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Alle Rechtsthemen im Überblick finden Sie im Bereich Bestattungsrecht.
Häufige Fragen
Kann man in NRW auch nach mehr als zehn Tagen beerdigen?
Ja, wenn die örtliche Ordnungsbehörde die Frist auf Antrag der Hinterbliebenen oder ihres Bestatters verlängert (§ 13 Abs. 3 Satz 3). Gründe sind etwa die Anreise von Angehörigen aus dem Ausland oder ein fehlender Termin auf dem Friedhof.
Darf ich die Urne in NRW selbst zum Friedhof bringen?
Ja. Das Krematorium darf die Urne Hinterbliebenen zur Beförderung aushändigen (§ 15 Abs. 5 Satz 3). Mitzuführen ist ein Auszug aus dem Bestattungsbuch (§ 16 Abs. 3). Innerhalb von sechs Wochen müssen Sie die Beisetzung nachweisen.
Ist eine Seebestattung von NRW aus möglich?
Ja. § 15 Abs. 5 nennt die Beisetzung „auf einem Friedhof oder auf See“. Die Seebestattung selbst richtet sich nach dem Recht der Küstenländer. Mehr unter Seebestattung.
Was kostet ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz NRW?
Ordnungswidrigkeiten wie eine versäumte Frist oder eine fehlende Beisetzung der Asche können mit bis zu 3.000 Euro geahndet werden (§ 19 Abs. 2).
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17.06.2003, zuletzt geändert durch Art. 71 des Gesetzes vom 01.02.2022, Lesefassung Aeternitas, Stand 01.02.2024; amtliche Fassung auf recht.nrw.de (SGV. NRW. 2128)
- BestG NRW, Fassung nach der Novelle vom 09.07.2014, recht.nrw.de
- Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Aeternitas e. V., abgerufen 17.10.2026
- NRW-Landtag zu Friedhofszwang: Kirchen gegen Aufbewahrung von Urnen zu Hause, evangelisch.de, 27.11.2024
- § 28 Personenstandsgesetz, gesetze-im-internet.de