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Muss Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Nein. Das Geld aus einer Sterbegeldversicherung steht der Person zu, die im Vertrag als bezugsberechtigt benannt ist (§ 159 VVG). Ein Gesetz, das sie zwingt, damit die Beerdigung zu bezahlen, gibt es nicht. Die Kosten tragen unabhängig davon die Erben (§ 1968 BGB). Fest an die Bestattung gebunden ist das Geld nur, wenn ein Bestattungshaus bezugsberechtigt ist.

Stand: Oktober 2026

Viele Menschen schließen eine Sterbegeldversicherung ab, damit die Familie die Beerdigung nicht bezahlen muss. Ob das Geld am Ende wirklich dort ankommt, hängt an einem Detail im Vertrag: wer es bekommt. Diese Seite zeigt die Rechtslage und wie Sie die Verwendung absichern.

Wem steht das Sterbegeld zu?

Die Versicherung zahlt an die bezugsberechtigte Person. Wer das ist, bestimmt der Versicherungsnehmer und kann es ohne Zustimmung des Versicherers ändern (§ 159 Abs. 1 VVG). Vier Fälle sind zu unterscheiden:

Im Vertrag steht …Das Geld bekommt …Für die Beerdigung gebunden?
Eine bestimmte Person, etwa die TochterDiese Person, am Nachlass vorbeiNein, sie entscheidet frei
„Die Erben“Die Erben nach ihren Erbteilen; eine Ausschlagung ändert daran nichts (§ 160 Abs. 2 VVG)Nein, aber Erben tragen ohnehin die Kosten (§ 1968 BGB)
NiemandDer Anspruch gehört zum Nachlass und geht an die ErbenNein; auch Nachlassgläubiger können darauf zugreifen
Ein Bestattungshaus, im Rahmen eines VorsorgevertragsDas BestattungshausJa, für die vereinbarten Leistungen

Bemerkenswert ist der zweite Fall: Wer als Erbe bezugsberechtigt ist und das Erbe ausschlägt, behält das Sterbegeld trotzdem. Er muss die Beerdigung dann aber als Nicht-Erbe nicht mehr nach § 1968 BGB bezahlen. Bestattungspflichtig kann er nach Landesrecht trotzdem bleiben. Siehe Bestattungspflicht.

Was passiert, wenn das Geld anders verwendet wird?

Rechtlich meist nichts. Ist die Tochter bezugsberechtigt, die Ehefrau aber Erbin, muss die Ehefrau die Beerdigung bezahlen, während die Tochter das Sterbegeld behält. Ob die Ehefrau von der Tochter einen Ausgleich verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Absprachen in der Familie oder Vorgaben im Testament. Das sollten Betroffene rechtlich prüfen lassen. Genau solche Konstellationen führen in Familien zu Streit.

Aeternitas empfiehlt deshalb, als bezugsberechtigt die Person einzutragen, die die Bestattung tatsächlich organisieren soll. Im Rahmen eines Vorsorgevertrags kann auch das Bestattungsunternehmen bezugsberechtigt sein.

Wünsche und Geld verbindlich

Vorsorgevertrag mit Treuhand

Leistungen und Preis mit einem Bestattungshaus vereinbart, das Geld auf einem Treuhandkonto reserviert.

Zahlung
einmalig oder in Raten
Gesundheit
keine Fragen, kein Höchstalter
Sozialamt
in angemessener Höhe in der Regel geschützt
Mehr zum Vorsorgevertrag
Geld ja, Wünsche nein

Sterbegeldversicherung

Eine Versicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Hinterbliebenen.

Zahlung
monatlich, oft sehr lange
Wartezeit
in den ersten Jahren üblich
Risiko
Beiträge können die Summe übersteigen
Mehr zur Sterbegeldversicherung
Wünsche ja, Geld nein

Bestattungsverfügung

Sie halten schriftlich fest, wie Sie bestattet werden möchten und wer sich kümmert.

Zahlung
keine
Bindung
maßgeblich für die Totenfürsorge
Kosten
tragen später die Angehörigen
Zur Vorlage
Drei Wege der Bestattungsvorsorge im Vergleich.

So binden Sie das Sterbegeld an die Beerdigung

  1. Bezugsrecht prüfen Schauen Sie in den Versicherungsschein. Steht dort die richtige Person?
  2. Vorsorgevertrag abschließen Legen Sie mit einem Bestattungshaus Leistungen und Preis fest. Siehe Bestattungsvorsorgevertrag.
  3. Bestatter als Bezugsberechtigten eintragen Ändern Sie das Bezugsrecht zugunsten des Bestattungshauses oder treten Sie die Leistung ab. Ein Überschuss sollte vertraglich an die Erben gehen.
  4. Familie informieren Legen Sie Kopien zu Ihren Vorsorgeunterlagen, damit niemand die Beerdigung doppelt beauftragt.

Ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto besser zu Ihnen passt, zeigt der Vergleich Sterbegeldversicherung oder Vorsorgevertrag? Der Sterbegeld-Check rechnet aus, ab wann Sie mehr einzahlen, als ausgezahlt wird.

Sterbegeld und Sozialamt

Zu Lebzeiten ist eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung in angemessener Höhe in der Regel als Schonvermögen geschützt. Grundlage ist die Härtefallregel des § 90 Abs. 3 SGB XII, bestätigt vom Bundessozialgericht (Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06). Aeternitas nennt als Größenordnung Beträge bis 5.000 Euro, oft auch mehr. Vor Gläubigern ist eine reine Todesfallversicherung bis 5.400 Euro unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Nach dem Tod gilt: Beantragen Angehörige eine Sozialbestattung, prüft das Sozialamt, was ihnen zuzumuten ist (§ 74 SGB XII). Sterbegeldansprüche der Verstorbenen sind dabei laut Aeternitas in jedem Fall einzusetzen. Auch steuerlich lassen sich Bestattungskosten nur absetzen, soweit sie nicht durch Sterbegeld gedeckt sind, so Aeternitas.

Weitere kurze Antworten rund um Bestattung und Vorsorge finden Sie unter Fragen und Antworten.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 gestrichen. Beamte, Soldaten und Hinterbliebene nach einem Arbeitsunfall können noch Sterbegeld erhalten. Mehr unter Sterbegeld von Krankenkasse, Rente und Arbeitgeber.

Muss das Sterbegeld der Unfallversicherung für die Beerdigung verwendet werden?

Es wird an die Person gezahlt, die die Bestattungskosten tatsächlich trägt, so Aeternitas zum Sterbegeld nach dem SGB VII. Es ist damit faktisch an die Bestattung gekoppelt.

Kann ich das Bezugsrecht nachträglich ändern?

Ja, solange es widerruflich ist. Ein unwiderruflich Bezugsberechtigter erwirbt das Recht schon mit der Benennung (§ 159 Abs. 3 VVG), dann geht eine Änderung nur mit seiner Zustimmung.

  1. § 159 VVG, Bezugsberechtigung und § 160 VVG, gesetze-im-internet.de
  2. § 1968 BGB, Beerdigungskosten, gesetze-im-internet.de
  3. § 850b ZPO und § 74 SGB XII, gesetze-im-internet.de
  4. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 (Bestattungsvorsorge als Schonvermögen)
  5. Finanzierung der Bestattungsvorsorge, Aeternitas e. V., abgerufen 17.10.2026
  6. Wer muss bezahlen?, Aeternitas e. V., abgerufen 17.10.2026
  7. Lebensversicherung in der Erbschaft, Finanztip, Stand 13.12.2012 (ohne Bezugsberechtigten fällt die Leistung in den Nachlass)
  8. Ratgeber Sozialbestattung, Aeternitas e. V., 2020

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