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Kosten · Steuern

Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Beerdigungskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG von der Steuer absetzen, soweit der Nachlass und andere Zahlungen wegen des Todesfalls sie nicht decken. Abziehbar ist nur der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Sie beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte.

Stand: Oktober 2026

Wer die Beerdigung eines Angehörigen aus eigener Tasche bezahlt, fragt sich zu Recht, ob das Finanzamt sich beteiligt. Die Antwort ist: manchmal, aber seltener als gedacht. Diese Seite erklärt die drei Bedingungen, rechnet ein Beispiel Schritt für Schritt durch und zeigt, wann stattdessen die Erbschaftsteuer der richtige Weg ist. Sie ersetzt keine Steuerberatung.

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Wann sind Beerdigungskosten absetzbar?

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  1. Zwangsläufigkeit Sie mussten die Kosten aus rechtlichen oder sittlichen Gründen tragen (§ 33 Abs. 2 EStG). Rechtlich verpflichtet sind vor allem Erben nach § 1968 BGB. Sittliche Gründe kommen laut Bundesfinanzhof im Allgemeinen bei nahen Angehörigen in Betracht.
  2. Keine Deckung durch den Nachlass Abziehbar ist nur, was nicht aus dem Nachlass oder aus sonstigen Geldleistungen wegen des Todes bezahlt werden kann. Das hat der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden, etwa mit Urteil vom 22.02.1996 (III R 7/94) und Beschluss vom 21.02.2018 (VI R 11/16).
  3. Über der zumutbaren Belastung Nur der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt, mindert die Steuer (§ 33 Abs. 1 und 3 EStG).

Warum zuerst der Nachlass zählt

Aufwendungen bis zur Höhe des Nachlasses führen nach der Rechtsprechung gar nicht erst zu einer Belastung im Sinne des § 33 EStG. Im Fall VI R 11/16 hatte ein Witwer rund 6.100 Euro für die Beerdigung bezahlt. Weil der Nachlass mit gut 20.000 Euro Guthaben die Kosten deckte, lehnte der Bundesfinanzhof den Abzug ab.

Laut Aeternitas mindern auch Leistungen einer Sterbegeldversicherung den absetzbaren Betrag. Eine Ausnahme gilt für steuerpflichtige Ersatzleistungen: Sie kürzen die abziehbaren Aufwendungen nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2023 (VI R 33/20) nicht, etwa ein versteuertes Sterbegeld.

Welche Kosten zählen, welche nicht?

Zählen in der Regel

  • Bestattungshaus: Sarg, Überführung, Versorgung, Formalitäten
  • Friedhofsgebühren für Grab und Beisetzung
  • Krematorium bei Feuerbestattung
  • Grabstätte und Grabmal in angemessenem Umfang

Zählen nicht

  • Trauerkaffee und Bewirtung
  • Trauerkleidung
  • sehr aufwendige Grabstätten
  • Reisekosten zur Beerdigung

Laut Aeternitas werden nur zwangsläufige Kosten angerechnet, die unmittelbar mit der eigentlichen Beisetzung zusammenhängen. Ausdrücklich ausgenommen sind Trauerkaffee, Trauerkleidung und sehr aufwendige Grabstätten. Reisekosten zur Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.06.1994 (III R 42/93) grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung. Dasselbe Urteil nennt aufwendige Grabstätten und Grabmale als nicht abziehbar. Ob ein Grabmal noch angemessen ist, beurteilt das Finanzamt im Einzelfall.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

§ 33 Abs. 3 EStG legt die Prozentsätze fest. Sie hängen vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab.

Gesamtbetrag der Einkünftebis 15.340 €15.341–51.130 €über 51.130 €
Ohne Kinder, Grundtarif5 %6 %7 %
Ohne Kinder, Splittingtarif4 %5 %6 %
Ein oder zwei Kinder2 %3 %4 %
Drei oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Quelle: § 33 Abs. 3 EStG. Als Kinder zählen Kinder, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten.

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 (VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet: Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil der Einkünfte, der in seine Stufe fällt. Das Finanzministerium wendet diese Berechnung an. Für Sie ist das günstiger als die frühere Methode.

Rechenbeispiel: Was bringt der Abzug?

Eine alleinstehende Tochter ohne Kinder, Grundtarif, hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro. Sie bezahlt die Beerdigung ihrer Mutter. Die Zahlen des Beispiels sind angenommen, die Rechenschritte folgen § 33 EStG.

SchrittBetrag
Bestattungshaus, Friedhof und Krematorium6.400,00 €
Trauerkaffee (nicht abziehbar)nicht berücksichtigt
abzüglich Nachlass (Guthaben der Mutter)−1.500,00 €
Belastung4.900,00 €
Zumutbare Belastung Stufe 1: 5 % von 15.340 €767,00 €
Zumutbare Belastung Stufe 2: 6 % von 24.660 €1.479,60 €
Zumutbare Belastung gesamt2.246,60 €
Abziehbare außergewöhnliche Belastung2.653,40 €

Bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart die Tochter rund 796 Euro Einkommensteuer, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Hätte der Nachlass die 6.400 Euro gedeckt, wäre nichts abziehbar gewesen.

Wann die Erbschaftsteuer der bessere Weg ist

Ist genug Nachlass vorhanden, gehören die Kosten in die Erbschaftsteuererklärung. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Bestattungskosten, ein angemessenes Grabdenkmal und die übliche Grabpflege abziehbar. Ohne Nachweis gilt dafür insgesamt ein Pauschbetrag von 15.000 Euro. Laut Aeternitas gilt dieser Betrag seit dem 01.01.2025, zuvor waren es 10.300 Euro. Ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt, hängt von den Freibeträgen ab.

Wer kann absetzen, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?

Wer ausschlägt, ist nicht mehr nach § 1968 BGB verpflichtet. Als naher Angehöriger kann er aber nach Landesrecht bestattungspflichtig bleiben und die Kosten aus sittlichen Gründen tragen. Ein Abzug ist dann denkbar, weil ihm kein Nachlass zufließt. Wie die Ausschlagung mit der Bestattungspflicht zusammenhängt, erklärt der Ratgeber Erbe ausgeschlagen: Wer zahlt die Beerdigung? Die Rangfolge der Zahlungspflichten steht unter Wer zahlt die Beerdigung?

Vorsorge statt Steuerrechnung

Eine Steuerersparnis gleicht nur einen Teil der Kosten aus. Wer seinen Angehörigen die Rechnung ganz ersparen will, regelt die Bestattung zu Lebzeiten. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag ist die Bestattung bezahlt, bevor jemand in Vorleistung gehen muss. Alle Posten einer Bestattung zeigt der Überblick Bestattungskosten.

Häufige Fragen

Kann ich die Grabpflege von der Steuer absetzen?

Bei der Einkommensteuer in der Regel nicht, weil sie nicht unmittelbar mit der Beisetzung zusammenhängt. Bei der Erbschaftsteuer ist die übliche Grabpflege nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abziehbar.

Gilt das auch für die Beerdigung von Freunden?

Kaum. Sittliche Gründe erkennt der Bundesfinanzhof im Allgemeinen nur bei nahen Angehörigen an. Wer als Freund freiwillig zahlt, kann die Kosten in der Regel nicht absetzen.

Kann ich Kosten einer Bestattungsvorsorge absetzen?

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.06.2025 (10 K 1483/24 E) nicht. Einzahlungen in einen eigenen Bestattungsvorsorgevertrag sind danach keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG, weil der Tod jeden trifft. Lassen Sie das im Einzelfall steuerlich prüfen.

In welchem Jahr setze ich die Kosten ab?

Ausgaben gelten nach § 11 Abs. 2 EStG in dem Jahr als geleistet, in dem Sie sie bezahlen. Das gilt auch für außergewöhnliche Belastungen. Wer die Rechnung im Januar bezahlt, macht sie also in der Erklärung für dieses Jahr geltend.

  1. § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen, gesetze-im-internet.de
  2. § 10 ErbStG, gesetze-im-internet.de
  3. § 1968 BGB, gesetze-im-internet.de
  4. BFH, Beschluss vom 21.02.2018, VI R 11/16, rewis.io
  5. BFH, Urteil vom 22.02.1996, III R 7/94, anwalt24.de
  6. BFH, Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14, rewis.io
  7. BFH, Beschluss vom 15.06.2023, VI R 33/20, haufe.de
  8. Wer muss bezahlen?, Aeternitas e. V., abgerufen am 17.10.2026
  9. BFH, Urteil vom 17.06.1994, III R 42/93, haufe.de, abgerufen am 17.10.2026
  10. FG Münster, Urteil vom 23.06.2025, 10 K 1483/24 E, iww.de, abgerufen am 17.10.2026
  11. § 11 EStG, gesetze-im-internet.de

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