Das Sterbevierteljahr sind die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit zahlt die Deutsche Rentenversicherung der Witwe oder dem Witwer die volle Rente des verstorbenen Ehepartners, ohne eigenes Einkommen anzurechnen (§ 67 SGB VI). Bezog der Partner schon Rente, können Sie das Geld innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod als Vorschuss beim Renten Service der Deutschen Post beantragen.
Stand: Oktober 2026
Nach dem Tod des Partners fällt oft ein Einkommen weg, während Rechnungen für Bestattung, Miete und Haushalt weiterlaufen. Das Sterbevierteljahr soll genau diese Übergangszeit überbrücken. Die Deutsche Rentenversicherung nennt es inzwischen auch „Sterbe-Übergangs-Zeit“. Hier erfahren Sie, wer es bekommt, wie hoch es ist und welche zwei Anträge Sie stellen sollten.
Wer bekommt das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist kein eigenes Geld, sondern der erste Abschnitt der Witwenrente oder Witwerrente. Sie bekommen es deshalb nur, wenn Sie auch Anspruch auf diese Rente haben:
- Sie waren mit der verstorbenen Person verheiratet oder lebten mit ihr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die verstorbene Person hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt (§ 50 SGB VI). Bezog sie bereits eine Rente, ist das immer der Fall.
- Die Ehe hat in der Regel mindestens ein Jahr bestanden (§ 46 Abs. 2a SGB VI).
- Sie haben nicht wieder geheiratet.
Partner ohne Trauschein haben keinen Anspruch, auch nicht nach langer Lebensgemeinschaft. Das gilt für das Sterbevierteljahr genauso wie für die spätere Witwenrente.
Wie hoch ist die Rente im Sterbevierteljahr?
Im Sterbevierteljahr gilt für die Witwenrente der Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 Nr. 5 und 6 SGB VI). Der Rentenartfaktor ist die Zahl, mit der die Rentenversicherung die Rente einer bestimmten Art berechnet. Bei 1,0 erhalten Sie also so viel, wie der Partner selbst bekommen hat. Danach sinkt der Faktor auf 0,55 bei der großen und 0,25 bei der kleinen Witwenrente.
Ihr eigenes Einkommen spielt in diesen drei Monaten keine Rolle. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich. Gehalt, eigene Rente oder Zinsen werden erst ab dem vierten Monat nach dem Sterbemonat berücksichtigt.
| Zeitraum | Rentenartfaktor | Eigenes Einkommen |
|---|---|---|
| Sterbemonat | Rente des Verstorbenen läuft bis Monatsende | – |
| Monat 1 bis 3 danach (Sterbevierteljahr) | 1,0 | wird nicht angerechnet |
| ab Monat 4, große Witwenrente | 0,55 (altes Recht: 0,6) | wird über dem Freibetrag zu 40 % angerechnet |
| ab Monat 4, kleine Witwenrente | 0,25 | wird über dem Freibetrag zu 40 % angerechnet |
Vom Betrag gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, wie bei jeder Rente.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Ein Beispiel mit einem Todesfall am 10. März zeigt, wann welches Geld fließt:
- 10. März Der Ehemann stirbt. Seine eigene Rente wird für den ganzen März noch gezahlt, denn Renten laufen bis zum Ende des Sterbemonats (§ 102 Abs. 5 SGB VI).
- bis 9. April Frist für den Vorschuss: 30 Tage nach dem Tod muss der Antrag beim Renten Service der Deutschen Post sein.
- April, Mai, Juni Sterbevierteljahr: Die Witwe erhält die volle Rente ihres Mannes, unabhängig von ihrem Einkommen. Mit Vorschuss kommt das Geld für alle drei Monate auf einmal.
- ab Juli Die reguläre Witwenrente beginnt: 55 oder 25 Prozent, jetzt mit Prüfung des eigenen Einkommens.
Wie beantragen Sie den Vorschuss?
Den Vorschuss gibt es nur, wenn der Partner bereits Rente bezogen hat. Sie brauchen dafür zwei Schritte, die Sie am besten gleichzeitig angehen:
- Vorschuss beim Renten Service Stellen Sie den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post. Er zahlt die Renten im Auftrag der Rentenversicherung aus. Halten Sie die Sterbeurkunde bereit. Fragen Sie Ihr Bestattungshaus, ob es den Antrag für Sie stellt; verantwortlich für die Frist bleiben Sie.
- Antrag auf Witwenrente Zusätzlich stellen Sie den regulären Rentenantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Der Vorschuss wird später mit der Witwenrente verrechnet.
Haben Sie die 30 Tage verpasst, ist das Sterbevierteljahr nicht verloren. Sie erhalten es dann über den normalen Antrag auf Witwenrente, nur später. Der Antrag wirkt höchstens zwölf Kalendermonate zurück (§ 99 Abs. 2 SGB VI). Die Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung lautet 0800 1000 4800 und ist kostenlos.
Welche weiteren Fristen nach einem Todesfall laufen, sehen Sie in der Checkliste für den Todesfall.
Gibt es weiteres Geld nach einem Todesfall?
Das Sterbevierteljahr ist für viele Hinterbliebene die wichtigste Zahlung. Ein Sterbegeld der Krankenkasse gibt es dagegen seit 2004 nicht mehr. Wer wann zahlt, etwa der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die Unfallversicherung oder der Dienstherr bei Beamten, zeigt unsere Übersicht Sterbegeld von Krankenkasse, Rente und Arbeitgeber.
Die Bestattung selbst bezahlen zunächst die Erben aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Wie sich die Kosten zusammensetzen, steht im Ratgeber Bestattungskosten. Wer seinen eigenen Abschied regelt, nimmt dem Partner diese Last ab. Das ist einer der häufigsten Gründe für einen Bestattungsvorsorgevertrag.
Häufige Fragen
Gibt es das Sterbevierteljahr auch, wenn mein Partner noch keine Rente bekam?
Ja, wenn er die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Grundlage sind dann seine Rentenanwartschaften. War er jünger als 67, rechnet die Rentenversicherung in der Regel die Zeit bis zum 67. Geburtstag als Zurechnungszeit hinzu (§ 59 SGB VI). Einen Vorschuss über den Renten Service gibt es in diesem Fall aber nicht. Sie stellen direkt den Antrag auf Witwenrente.
Bekommen geschiedene Partner das Sterbevierteljahr?
Nein. Für Ehen, die nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurden, gibt es keine Witwenrente und damit auch kein Sterbevierteljahr. Für ältere Scheidungen gilt die Geschiedenenwitwenrente mit eigenen Regeln.
Wird das Sterbevierteljahr versteuert?
Es ist Teil der Witwenrente und wird steuerlich wie diese behandelt. Ob Steuern anfallen, hängt von Ihrem gesamten Einkommen im Jahr ab.
Gibt es ein Sterbevierteljahr bei Beamten?
Beamtenrecht hat eigene Regeln. Hinterbliebene erhalten unter anderem ein Sterbegeld in Höhe der doppelten Dienst- oder Ruhestandsbezüge (§ 18 Beamtenversorgungsgesetz für Bundesbeamte).
- Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen, Deutsche Rentenversicherung, 7.10.2025
- Lexikon: Sterbe-Viertel-Jahr, Deutsche Rentenversicherung, abgerufen Oktober 2026
- § 59 SGB VI, Zurechnungszeit, Bundesministerium der Justiz, abgerufen 17.10.2026
- § 67 SGB VI, Rentenartfaktor, Bundesministerium der Justiz
- § 102 SGB VI, Befristung und Tod, Bundesministerium der Justiz
- § 99 SGB VI, Beginn, Bundesministerium der Justiz
- § 118 SGB VI, Fälligkeit und Auszahlung, Bundesministerium der Justiz
- § 46 SGB VI, Witwenrente und § 255 SGB VI, Bundesministerium der Justiz
- Hinterbliebenenrente: Höherer Freibetrag seit Juli, Deutsche Rentenversicherung Rheinland, 23.7.2026