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Vorsorge

Vorsorge ohne Angehörige: Wer kümmert sich um meine Beerdigung?

Text: Redaktion Abschiedswunsch
Fachlich geprüft: Bestattermeister:in
Stand: Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Wer keine Angehörigen hat und nichts geregelt hat, wird von der Gemeinde bestattet: Das Ordnungs- oder Gesundheitsamt veranlasst eine Bestattung, wenn niemand sonst sich kümmert, und holt die Kosten aus dem Nachlass zurück. Ihre Wünsche spielen dabei keine Rolle. Mit einer Vertrauensperson, einer Bestattungsverfügung und einem Vorsorgevertrag bestimmen Sie selbst.

Stand: Oktober 2026

Die Frage stellen sich Alleinstehende, Kinderlose, Verwitwete und Menschen, die mit ihrer Familie gebrochen haben. Die gute Nachricht: Gerade wer allein ist, kann besonders viel selbst festlegen. Diese Seite zeigt, was ohne Vorsorge passiert und welche drei Bausteine Sie brauchen, damit es anders läuft.

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Was passiert, wenn sich niemand kümmert?

Die Bestattungsgesetze der Länder legen fest, welche Angehörigen bestattungspflichtig sind. Gibt es keine, sind sie nicht zu ermitteln oder handeln sie nicht rechtzeitig, muss die Gemeinde die Bestattung veranlassen. In Berlin regelt das § 16 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes, in Nordrhein-Westfalen § 8 BestG NRW. Man spricht von einer ordnungsbehördlichen Bestattung.

Die Behörde wählt dann eine schlichte, kostengünstige Bestattung. Welche Bestattungsart das ist, entscheidet die Behörde. In Brandenburg etwa wählt sie eine ortsübliche Bestattungsart, wenn Ihr Wille nicht bekannt ist (§ 21 Abs. 3 BbgBestG). Ort, Art und Feier bestimmt nicht der Verstorbene. Die Kosten fordert die Behörde aus dem Nachlass oder von Bestattungspflichtigen zurück, die erst später gefunden werden.

Wer kann sich stattdessen kümmern?

Jede Person, die Sie damit betrauen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Totenfürsorge steht in erster Linie der Person zu, die der Verstorbene bestimmt hat, auch wenn sie nicht zur Familie gehört (BGH, 26.02.1992, XII ZR 58/91). Das kann eine Freundin sein, ein Nachbar, ein Patenkind oder jemand aus Ihrer Gemeinde. Stiftung Warentest nennt in ihrem Muster ausdrücklich auch Betreuer.

Wichtig ist der Unterschied zur Bestattungspflicht: Ihre Vertrauensperson ist nicht gesetzlich verpflichtet. Sie übernimmt die Aufgabe freiwillig. Deshalb sollten Sie es ihr so leicht wie möglich machen, auch finanziell.

Drei Bausteine für Alleinstehende

  1. Vertrauensperson bestimmen Fragen Sie die Person, ob sie bereit ist, und nennen Sie eine Ersatzperson. Halten Sie beides in einer Bestattungsverfügung fest. Wer sich auf Ihren Willen beruft, muss ihn beweisen können (BGH, XII ZR 58/91).
  2. Ablauf und Preis festlegen In einem Bestattungsvorsorgevertrag vereinbaren Sie mit einem Bestattungshaus Bestattungsart, Grab, Feier und Preis. Das Bestattungshaus weiß dann, was zu tun ist, und Ihre Vertrauensperson muss nichts mehr aushandeln.
  3. Geld sicher hinterlegen Das Geld liegt auf einem Treuhandkonto, getrennt vom Vermögen des Bestattungshauses. Bei der Treuhand des Bundesverbands Deutscher Bestatter wird es im Todesfall gegen Vorlage der Sterbeurkunde an das Bestattungshaus ausgezahlt. Mehr unter Treuhandkonto für die Bestattung.
Sieschließen den Vorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus
zahlen ein
Treuhandkontogetrennt vom Vermögen des Bestattungshauses, durch Bankbürgschaft gesichert
im Sterbefall gegen Rechnung
Bestattungshausführt die vereinbarte Bestattung aus
So fließt das Geld bei einer Bestattungsvorsorge mit Treuhand. Schließt das Bestattungshaus, bleibt das Treuhandguthaben für Ihre Bestattung erhalten. Abschiedswunsch nimmt zu keinem Zeitpunkt Geld an.

Was Ihre Vertrauensperson von Ihnen bekommen sollte

Ihre Vertrauensperson übernimmt eine Aufgabe, zu der sie nicht verpflichtet ist. Je besser sie ausgestattet ist, desto leichter fällt sie ihr. Geben Sie ihr:

  • eine Kopie der Bestattungsverfügung, in der sie namentlich benannt ist,
  • Name und Telefonnummer des Bestattungshauses und die Vertragsnummer der Vorsorge,
  • den Ort, an dem Ihr Vorsorgeordner und Ihr Testament liegen,
  • eine Vollmacht für die ersten Erledigungen nach dem Tod, etwa für Wohnung und Konten,
  • eine Liste der Menschen, die benachrichtigt werden sollen.

Sprechen Sie mit ihr auch darüber, was ihr selbst schwerfallen könnte. Manche übernehmen gern die Organisation, möchten aber keine Rede halten. Das lässt sich im Vorsorgevertrag berücksichtigen.

Wer erfährt von meinem Tod?

Bei Alleinstehenden ist das die heikelste Frage. Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, informiert die Einrichtung meist die Personen, die als Kontakt hinterlegt sind. Zu Hause kann es dauern. Diese Vorkehrungen helfen:

  • Vorsorgekarte im Portemonnaie mit Namen und Telefonnummer von Vertrauensperson und Bestattungshaus. Treuhandstellen geben solche Karten aus.
  • Kontaktperson beim Hausarzt und im Pflegedienst hinterlegen.
  • Eine regelmäßige Verabredung, etwa ein täglicher Anruf oder ein Hausnotruf.
  • Einen Vorsorgeordner an einem Ort, den Ihre Vertrauensperson kennt.

Und wer regelt den Rest?

Die Bestattung ist nur ein Teil. Für Wohnung, Konten und Verträge brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, und ein Testament. Ohne Erben und ohne Testament erbt nach deutschem Erbrecht der Staat (§ 1936 BGB). Ein Testament, das in amtlicher Verwahrung liegt, wird über das Zentrale Testamentsregister sicher gefunden: Das Standesamt meldet jeden Sterbefall dorthin.

Das brauchen Sie, wenn …

  • Sie keine Angehörigen haben oder mit ihnen keinen Kontakt,
  • Sie eine bestimmte Bestattungsart oder einen bestimmten Ort wünschen,
  • Sie Ihrer Vertrauensperson keine Kosten aufbürden wollen.

Weniger dringend, wenn …

  • nahe Angehörige da sind, Ihre Wünsche kennen und sie mittragen,
  • Geld für die Bestattung frei verfügbar bleibt und Ihre Erben es nutzen dürfen.

Häufige Fragen

Kann ich das Bestattungshaus selbst als Vertrauensperson einsetzen?

Das Bestattungshaus führt den Vertrag aus, ersetzt aber keine Vertrauensperson, die im Zweifel für Sie entscheidet. Je genauer der Vorsorgevertrag ist, desto weniger muss noch entschieden werden. Eine Person, die Ihren Tod meldet und die Umsetzung begleitet, bleibt wichtig.

Was kostet eine ordnungsbehördliche Bestattung?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Die Kosten werden aus dem Nachlass beglichen. Reicht er nicht, prüft die Behörde, ob bestattungspflichtige Angehörige herangezogen werden können.

Was ist, wenn ich zwar Angehörige habe, sie aber nicht entscheiden sollen?

Dann bestimmen Sie eine andere Person in der Bestattungsverfügung. Die Totenfürsorge geht an sie, die gesetzliche Bestattungspflicht der Angehörigen bleibt bestehen. Mehr unter Totenfürsorge.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Übersicht: Bestattungsvorsorge.

  1. Ordnungsbehördliche Bestattungen, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, abgerufen Oktober 2026
  2. Ordnungsbehördliche Bestattungen, Stadt Dortmund, abgerufen Oktober 2026
  3. § 8 Bestattungsgesetz NRW, lexmea.de
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 58/91 (NJW-RR 1992, 834)
  5. Bestattungsverfügung: So füllen Sie das Formular aus, Stiftung Warentest, 29.08.2024
  6. Vertragsbedingungen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, abgerufen Oktober 2026
  7. Zentrales Testamentsregister, Bundesnotarkammer; § 1936 BGB
  8. Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 21, Lesefassung Aeternitas, Stand 01.07.2024

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